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Nitrosamine in Tätowiermitteln - Untersuchungsergebnisse 2009
Zu den verbotenen Stoffen zählt die Gruppe der Nitrosamine, die aufgrund ihrer erbgutverändernden und krebsauslösenden Eigenschaften bedenklich sind.
Das Inkrafttreten der Tätowiermittelverordnung 2009 war der Anlass zu überprüfen, in welchem Umfang Tätowiermittel und PMU mit den hiernach verbotenen Nitrosaminen belastet sind. Das LGL untersuchte deshalb beide Produktgruppen auf zehn verschiedene Nitrosamine. Von insgesamt 35 untersuchten Erzeugnissen war die Substanz N-Nitrosodiethanolamin (NDELA) lediglich in einem Tätowiermittel mit einem Gehalt von 73 µg/kg nachweisbar. In allen anderen Proben lag der Gehalt unter der Nachweisgrenze von 10 µg/kg. Aus der Gruppe der sogenannten „flüchtigen“ Nitrosaminverbindungen wurden nur die Verbindungen N-Nitroso-Dimethylamin beziehungsweise N-Nitroso-Dibutylamin in insgesamt vier Proben PMU im Spurenbereich nachgewiesen.
Ein Risiko für die Gesundheit der Verbraucher ist wegen der geringen Gehalte und wegen der einmaligen oder nur gelegentlichen Anwendung nicht zu erwarten. Die Produktverantwortlichen wurden dennoch aufgefordert, den Gehalt an diesen Substanzen unter die Nachweisgrenze zu reduzieren. Insgesamt waren Nitrosamine nur in einem geringen Umfang nachweisbar.