Allergie-auslösende Duftstoffe in Kosmetika – Untersuchungsergebnisse 2013

Untersuchungen am LGL

Neben Nickel gehören Duftstoffe in Deutschland zu den am häufigsten diagnostizierten Kontaktallergien. Naturgemäß weisen Parfums, Eaux de Toilettes, Rasierwässer/ Aftershaves und ähnliche Produkte, die der Vermittlung von Geruchseindrücken dienen, sehr hohe Duftstoffanteile auf. Die Duftstoffgehalte reichen von ca. 3 % in Eau de Cologne, über bis zu 12 % in Eaux de Toilette bis zu 15 - 30 % in Parfums. (Die derzeit gültige EU-Kosmetikverordnung schreibt für 26 allergene Substanzen eine entsprechende Deklaration vor, wenn ihre Konzentration in Kosmetika, die auf der Haut verbleiben 0,001 % und in Kosmetika, die abgespült werden, 0,01 % übersteigt.)

Foto eines Parfum-Zerstäubers

Abbildung 1: Parfümzerstäuber

Das LGL untersuchte im Jahr 2013 26 Aftershaves und Eaux de Toilette für Männer auf deren Gehalt an allergenen Duftstoffen. 85 % der Produkte wiesen dabei eine korrekte Deklaration der Duftstoffe auf. Bei 15 % der untersuchten Proben fehlte die Angabe eines oder mehrerer allergener Duftstoffe in der Bestandteilliste der kosmetischen Mittel. Häufig fand sich in den untersuchten Kosmetika der Duftstoff Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexene Carboxaldehyde (HICC). Diese als synthetischer Maiglöckchenduftstoff eingesetzte Verbindung wird Studien zufolge als stark allergen eingestuft. Bereits im Jahr 2011 hat das europäische wissenschaftliche Komitee für Verbrauchersicherheit SCCS (Scientific Committee on Consumer Safety) daher empfohlen, auf diesen Duftstoff zu verzichten. HICC wurde vom LGL im Jahr 2013 in 23% der analysierten Proben nachgewiesen. Die Verwendungsquote bleibt damit auf dem gleichen Niveau, das bereits in Untersuchungen von Parfums und Eaux des Toilettes in den Jahren 2009 (23 %) und 2012 (29%) ermittelt worden war. Diesen Daten zufolge ist bisher kein signifikanter Rückgang in der Verwendung dieser Substanz in Kosmetika zu verzeichnen.

Öffentliche Konsultation der EU-Kommission

Plänen der Europäischen Kommission zufolge sollen Verbraucher in Zukunft besser über das Vorliegen allergener, d.h. potentiell Allergie-auslösender, Duftstoffe in Kosmetika , informiert werden. Durch eine Erweiterung der Liste deklarationspflichtiger Duftstoffe um zusätzliche Substanzen soll allergiegefährdeten Menschen eine bessere Gelegenheit gegeben werden, mögliche Risiken zu meiden. Die derzeit gültige EU-Kosmetikverordnung schreibt bisher für 26 allergene Substanzen eine entsprechende Deklaration vor, wenn ihre Konzentration in Kosmetika, die auf der Haut verbleiben 0,001 % und in Kosmetika, die abgespült werden, 0,01 % übersteigt.

Vor dem Hintergrund verschiedener wissenschaftlicher Gutachten berät die EU-Kommission zudem über ein Verbot von drei hochallergenen Substanzen. Dabei handelt es sich um die in Moos-Extrakten enthaltenen Substanzen Atranol und Chloratranol sowie um das Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexen-carboxaldehyd (HICC). Studien zufolge reagieren mehr Menschen allergisch auf diese Verbindung als auf viele andere Duftstoffe. Im Rahmen eines öffentlichen Konsultationsverfahrens, welches vom 13.02.2014 bis zum 14.05.2014 dauert, haben nun sowohl Einzelpersonen als auch Verbände und Organisationen (z.B. von Verbrauchern, Ärzten oder Vertretern der Industrie) die Gelegenheit, sich öffentlich zu den Plänen der EU-Kommission zu äußern. Die Ergebnisse dieser Befragung werden in die Überlegungen der EU-Kommission eingehen, den EU-Staaten eine entsprechende Änderung der EU-Kosmetikverordnung vorzuschlagen.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema