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Teebaumöl in kosmetischen Mitteln - Untersuchungen 2008
Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) 2008 untersuchte das LGL insgesamt 28 unterschiedliche kosmetische Mittel mit dem Bestandteil Teebaumöl auf dessen Gehalt.
Dabei wiesen 15 Proben (54 %) unter Berücksichtigung der natürlichen Schwankungsbreite eine Teebaumölkonzentration von maximal 1 % auf und entsprachen damit der Empfehlung des BfR (vergleiche Abbildung 1). In elf kosmetischen Mitteln (39 %), bei denen es sich vor allem um Haarshampoos, Seifen, Zahncremes und Hautpflegemittel handelte, lag der Gehalt an Teebaumöl zwischen 1 und 5 %. In zwei Mitteln gegen Hautunreinheiten wies das LGL Teebaumölgehalte von mehr als 5 % nach.
Damit entsprachen insgesamt 13 Proben (46 %) nicht der vom BfR empfohlenen maximalen Einsatzkonzentration von Teebaumöl. In diesen Fällen ist eine Einsichtnahme in die Produktunterlagen, die der Hersteller laut Kosmetikverordnung für die amtliche Überwachung bereitzuhalten hat, durch das zuständige chemische Untersuchungsamt erforderlich. In diesen Unterlagen ist vor allem die exakte Menge des eingesetzten Teebaumöls sowie dessen Spezifikation zu überprüfen; zudem sind Angaben und Daten zur Bildung sensibilisierend wirkender Verbindungen sowie Haltbarkeitsfristen und Lagerbedingungen des Teebaumöls abzufragen. Ferner ist zu ermitteln, ob der Hersteller über die notwendige toxikologische Bewertung verfügt, die die Sicherheit des kosmetischen Mittels bei bestimmungsgemäßem und vorhersehbarem Gebrauch bestätigt.
Abbildung 1: Prozentuale Verteilung der Teebaumölgehalte in den 28 untersuchten kosmetischen Mitteln