Nitrosaminbelastung von Kosmetika - Untersuchungsergebnisse 2007

Bisherige Situation

In einem Brennpunktthema des LGL-Jahresberichts 2006 (Kapitel 2.4, Seiten 39-42) ist ausführlich dargelegt worden, welche Ursachen für die Anwesenheit von Nitrosaminen in Kosmetika bestehen, welche rechtlichen Regelungen existieren und wie die Nitrosaminbelastung minimiert werden kann. Die Belastungssituation von kosmetischen Mitteln mit Nitrosaminen ist beleuchtet worden, indem die Entwicklung in den vergangenen fünf Jahren zusammengefasst und den Ergebnissen der Schwerpunktuntersuchungen des Jahres 2006 gegenübergestellt worden ist. Dabei hat sich eine Tendenz zu einem verminderten Vorkommen von Nitrosaminen in Kosmetika angedeutet.

Aktuelle Beobachtungen

Ob aus dieser Tendenz ein echter positiver Trend werden könnte, ist durch fortgesetzte Kontrollen im Jahr 2007 überprüft worden. Diese kamen zu folgenden Ergebnissen:

Der Anteil der Produkte, in denen keine Belastung mit N-Nitrosodiethanolamin (NDELA) feststellbar war, bewegt sich mit 82 % im Bereich der Vorjahre (2001-2005: 75%; 2006: 87%). Am häufigsten sind nach wie vor Wimpertuscheprodukte mit Nitrosaminen belastet: in jeder dritten Probe wurden Nitrosamine nachgewiesen. Erfreulicherweise wurden jedoch keine sehr hohen Gehalte festgestellt, die NDELA-Konzentrationen lagen zwischen 12 und 64 mg/kg (Medianwert bei 24 µg/kg).

Eine positive Entwicklung ist bei der Produktkategorie Haargele zu verzeichnen: Da bei diesem Produkttyp oft der Rohstoff Triethanolamin verwendet wird, wurden in den vergangenen Jahren häufiger Nitrosamin-Belastungen (z. T. mit sehr hohen Gehalten) in einzelnen Haargelprodukten beobachtet. Bei einer Schwerpunktuntersuchung 2007 war in keinem der 15 vorgelegten Haargelproben NDELA nachweisbar, obwohl in mehr als der Hälfte der Proben Triethanolamin als Bestandteil des Produkts eingesetzt wurde.

Das gleiche erfreuliche Bild ergab sich bei der zweiten Schwerpunktserie 2007, in der das LGL Rasierschäume untersuchte: auch hier wurde in keiner der vorgelegten Proben NDELA nachgewiesen, obwohl auch hier die Mehrzahl der Proben laut Bestandteileliste den Inhaltsstoff Triethanolamin enthielt.

Schlussfolgerungen

Diese beiden letztgenannten Untersuchungsreihen zeigen, dass bei Verwendung von Rohstoffen ausreichender Qualität und Reinheit und durch zusätzliche Maßnahmen bei der Produktformulierung die Nitrosaminbelastung erfolgreich minimiert werden kann.

Durch eine Fortsetzung der Kontrollen soll versucht werden, auch die Situation bei Wimpertusche-Produkten kontinuierlich weiter zu verbessern. Anhand von stichprobenartigen und risikoorientierten Untersuchungen sollen auch künftig Produkte erfasst werden, die aus Ländern stammen, in denen die Nitrosaminbelastung bisher nicht beachtet wurde bzw. von Herstellern, die diese Problematik bei der Formulierung nicht berücksichtigt haben. Dies dient dem Ziel, die Zahl nitrosaminbelasteter Produkte noch weiter zu reduzieren.

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