Braune Haut ohne Nebenwirkungen? Untersuchungen von Selbstbräunern 2006

Selbstbräuner

verschiedene SelbstbräunerNeben dem deutlich gestiegenen Bewusstsein um die Gefahren des Sonnenbadens, besteht weiterhin der Wunsch nach einer natürlich braunen Haut. Hautbräunung ohne schädliche Nebeneffekte versprechen die so genannten Selbstbräuner, das sind Produkte mit reaktiven Zuckerverbindungen wie Dihydroxyaceton (DHA), einem Wirkstoff, der mit Aminosäuren, Peptiden oder Proteinen der Hornschicht braun gefärbte Produkte bilden kann. Die Farbstoffbildung ist damit auf die oberen Hautschichten beschränkt.

Klassische Selbstbräuner enthalten nach den Untersuchungsergebnissen aus dem Jahr 2006 in der Regel 3 - 5% DHA, wodurch bei einer einmaligen Anwendung eine relativ starke Braunfärbung der Haut erzielt wird. Für das gepflegte Erscheinungsbild wird jedoch eine leichte, gleich bleibende und damit natürlich erscheinende Bräunung gewünscht. Deshalb waren 2006 Produkte mit dem Hauptzweck Pflege und dem Nebeneffekt einer leichten Hautbräunung der besondere Renner mit zweistelligen Wachstumsraten und zahlreichen Neueinführungen.

Untersuchungsergebnisse

Aus dieser Produktgruppe wurden 14 verschiedene Erzeugnisse zur Untersuchung vorgelegt, die allesamt bei täglicher, ganzjähriger Anwendung diese gleichmäßige, natürliche, leichte Bräunung versprachen. Diese Produkte zeigten deutlich niedrigere Wirkstoffgehalte zwischen 1,0 und 2,6 % DHA, wodurch eine wahrnehmbare Färbung erst nach mehrmaliger Anwendung erreicht und insgesamt ein gleichmäßigeres Bräunungsergebnis erzielt wird.

Seit längerem ist bekannt, dass es sich bei DHA um eine sehr reaktive Verbindung handelt, die in der Formulierung u. a. Formaldehyd abspalten kann. Die vorgelegten Proben wurden daher auch auf ihren Gehalt an diesem Abbauprodukt untersucht. Es ergaben sich bei den Selbstbräunern Formaldehydgehalte zwischen 0,003 und 0,061 %, während sie bei den Produkten mit Bräunungs-Nebeneffekt zwischen 0,002 und 0,007 % lagen. Dies zeigt einerseits eine Abhängigkeit des Formaldehydgehalts von der Wirkstoffmenge, andererseits steigt der Gehalt auch mit dem Alter des Produkts.

Nach der derzeitigen Rechtslage ist Formaldehyd zum Zweck der Konservierung von kosmetischen Mitteln bis zu einem Gehalt von 0,2 % (mit Ausnahme bei Mundpflegemittel bis zu 0,1 % und bei Nagelhärtern bis zu 5 %) zugelassen. Dieser „zulässige“ Höchstgehalt wurde in keinem Fall erreicht. Formaldehyd wird als Kontaktallergen eingestuft, d. h. dass Hautkontakt zur Sensibilisierung führen kann. Bei erneutem Kontakt kann sich ein allergisches Kontaktekzem entwickeln. Daher besteht eine Deklarationspflicht in der Form der Angabe „Enthält Formaldehyd“, sofern die Konzentration an freiem Formaldehyd im Produkt 0,05 % überschreitet. Dies war bei einem der untersuchten Erzeugnisse erforderlich.

Neben DHA findet noch ein weiterer reaktiver Ketozucker, die Erythrulose, Verwendung als Hautbräunungswirkstoff. In den kosmetischen Fachzeitschriften wird beschrieben, dass diese Verbindung stabiler als DHA ist und dadurch eine herabgesetzte Reaktivität gegenüber den Proteinen in der Haut besitzt. Die Bräunungsreaktion soll langsamer, dafür aber gleichmäßiger und natürlicher verlaufen, mit dem Nebeneffekt, dass die Bräune länger anhält. In einem der untersuchten Produkte war Erythrulose zusätzlich neben DHA enthalten, während keines der vorgelegten Erzeugnisse ausschließlich diesen Wirkstoff enthalten hat.

Kennzeichnung

Besonderes Augenmerk wurde bei dieser Produktgruppe auf die Kenntlichmachung von Warnhinweisen gelegt. Die Anwender könnten dem Irrtum erliegen, dass sie durch die braune Hautfarbe vor den UV-Strahlen der Sonne geschützt seien. Dies ist nicht der Fall. Die „Kunstfarbe“ besitzt keinerlei Schutzwirkung gegenüber den Sonnenstrahlen. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes sind daher Hinweise erforderlich, dass Selbstbräuner keinen UV-Schutz enthalten oder dass die Haut durch die Anwendung des Produktes nicht vor der Sonne geschützt ist. Bei allen untersuchten Produkten waren derartige Hinweise in ausreichendem Umfang vorhanden.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema