Jodhaltiger Konservierungsstoff in kosmetischen Mitteln - Untersuchungsergebnisse 2006

Fünf Jahre nach der endgültigen europaweiten Zulassung des jodhaltigen Konservierungsstoffes Iodopropynyl Butylcarbamate (IPBC) für kosmetische Mittel, wurde im Rahmen des bundesweiten Überwachungsprogrammes 2006 die Verwendung dieses Stoffes in Kosmetika überprüft.

Was untersucht das LGL?

Es wurden insgesamt 21 verschiedene Kosmetikprodukte vorgelegt, die zum Verbleib auf der Haut bestimmt sind und bei denen dieser Konservierungsstoff als Bestandteil deklariert ist. Die ermittelten Gehalte lagen im Bereich von 0,0002 bis 0,018 %; der Median betrug 0,011 %. Der Hinweis „enthält Jod“, der bei Produkten, die auf der Haut verbleiben, ab einer Konzentration von 0,02 % IPBC obligatorisch ist , war somit in keinem Fall erforderlich.

Im Marktsegment Kosmetikprodukte, die nach Gebrauch wieder abgespült werden (Reinigungsmilch, Rasierschaum, Duschgel), wurden im Rahmen der Studie nur 9 verschiedene Erzeugnisse vorgelegt, die laut Deklaration mit IPBC konserviert waren. Die festgestellten Gehalte lagen im Bereich von 0,003 bis 0,037 % (Median: 0,015 %) und damit deutlich unterhalb der gültigen Höchstmenge von 0,05 %.

Die Sammlung der Daten über Häufigkeit und Konzentration dieses jodhaltigen Konservierungsstoffes in kosmetischen Mitteln, die im Rahmen dieses Programmes bundesweit gesammelt werden, sind von Interesse, um die mögliche durchschnittliche dermale Jodaufnahme der deutschen Verbraucher abschätzen zu können. Nach Auffassung des zuständigen Wissenschaftlichen EU-Ausschusses (2004) soll die tägliche bioverfügbare Aufnahme von Jod aus kosmetischen Mitteln 20% der täglichen empfohlenen Jodaufnahmemenge von 150 µg nicht überschreiten.

Vor Auswertung der vorgenannten Studie hat jedoch die EU-Kommission im April 2007 eine Neuregelung eingeführt, wonach die Höchstmengen für IPBC deutlich gesenkt werden und weitere Verwendungsbeschränkungen im EU-weit gültigen Kosmetikrecht festgelegt worden sind, um die Exposition gegenüber Jod aus IPBC zu vermindern. Nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren gilt diese Neuregelung verbindlich für alle kosmetischen Mittel, die an den Endverbraucher abgegeben werden.

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