Diethylphthalat in kosmetischen Mitteln - Untersuchungsergebnisse 2003 und 2006

Verwendungszweck / Ausgangspunkt der Untersuchungen

Diethylphthalat ist eine chemische Substanz, die unter anderem zur Vergällung, d. h. zum Ungenießbarmachen, von Alkohol eingesetzt wird. Die Substanz ist für diesen Zweck von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein zugelassen. Kosmetische Mittel mit einer alkoholisch-wässrigen Basis wie Parfüm, Eau de Toilette, Rasierwasser etc. können daher Diethylphthalat enthalten, wenn der zu ihrer Herstellung verwendete Alkohol mit dem Vergällungsmittel Diethylphthalat denaturiert wurde. Die Diethylphthalat-Konzentration ist dabei umso größer, je höher der Alkoholanteil im kosmetischen Produkt ist. Diethylphthalat dient ferner als Lösungsmittel und als Trägerstoff für Duftstoffe und andere Bestandteile von kosmetischen Mitteln. Ferner kann Diethylphthalat aufgrund seiner filmbildenden, weichmachenden und haarkonditionierenden Eigenschaften in Kosmetikprodukten eingesetzt werden.

In einzelnen Presseberichten wurde die Verwendung von Diethylphthalat in Kosmetika kritisiert. Die Kritik wurde damit begründet, dass Diethylphthalat gesundheitsschädlich sei, es von der Haut aufgenommen werde und deren Schutzmechanismus beeinträchtige und dass es sich im menschlichen Körper anreichere. Ferner wurde verallgemeinernd angeführt, dass Phthalate im Verdacht stehen, Leber, Nieren und Fortpflanzungsorgane zu schädigen und zudem wie ein Hormon zu wirken.

Untersuchungen des LGL

Um Häufigkeit und Menge des Einsatzes von Diethylphthalat in Kosmetika auf dem deutschen Markt festzustellen, wurden am LGL in zwei Schwerpunktserien (2003 und 2006) kosmetische Mittel auf alkoholisch-wässriger Basis (After Shave, Eau de Toilette, Eau de Parfum) untersucht.

Die Bestimmung der Diethylphthalatkonzentration erfolgte mittels Gaschromatographie gekoppelt mit Flammenionisationsdetektion bzw. Massenspektrometrie.

Tabelle 1: Übersicht über Ergebnisse der Untersuchungsserien 2003 und 2006
Diethylphthalatkonzentration (%) Probenserie im Jahr 2003; Anzahl Proben (Prozentsatz der Proben) Probenserie im Jahr 2006; Anzahl Proben (Prozentsatz der Proben)
0 – 0,1 % 3 (= 12 %) 6 (= 23 %)
0,1 – 0,5 % 13 (= 52 %) 14 (= 54 %)
0,5 – 1,0 % 8 (= 32 %) 4 (= 15 %)
1,0 – 5,0 % 1 (= 4 %) 2 (= 8 %)
> 5,0 % 0 (= 0 %) 0 (= 0 %)

Übereinstimmend ergaben die Serien von 2003 und 2006, dass etwa in jeder zweiten Probe der untersuchten Produktgruppe Diethylphthalat in einer Konzentration von 0,1 bis 0,5 % enthalten ist. Auch wurden in beiden Untersuchungsserien Gehalte von >1 % nur selten gefunden, Werte über 5 % traten gar nicht auf.

Der Anteil der Proben, der Diethylphthalat nicht oder nur in Spuren enthielt, war 2006 doppelt so hoch wie 2003. In der Mehrzahl der untersuchten Produkte lag die Diethylphthalat-Konzentration im Bereich von 0,1 bis 0,5 %.

In einer amerikanischen Studie über Diethylphthalatgehalte in Parfums, Eau de Toilette und Aftershave Lotionen aus dem Jahre 1995 wurde nur in 2,2 % der Produkte Diethylphthalat nachgewiesen; die gefundenen Diethylphthalat-Konzentrationen lagen überwiegend im Bereich bis 1 %; höhere Gehalte wurden nur in Einzelfällen festgestellt. Diese Konzentrationen decken sich mit den oben genannten am LGL festgestellten Einsatzmengen bei Parfums, Eau de Toilette und Rasierwässern auf dem deutschen Markt. Aus der durchgeführten Stichprobenuntersuchung ergibt sich darüber hinaus, dass Diethylphthalat bei den genannten alkoholhaltigen Kosmetika auf dem hiesigen Markt in der Mehrzahl der Produkte enthalten ist.

Rechtliche Beurteilung / Empfehlungen

Diethylphthalat kann als Lösungsmittel, Filmbildner und Vergällungsmittel in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden.

Sowohl in der Kosmetik-Richtlinie der EU als auch in ihrer deutschen Umsetzung, der Kosmetik-Verordnung, bestehen in der gültigen Fassung keine Höchstmengenregelungen bzw. Anwendungsbeschränkungen für Diethylphthalat in kosmetischen Mitteln.

Nach den Vorgaben der EU-Kosmetik-Richtlinie und der Kosmetik-Verordnung muss die Sicherheit jedes kosmetischen Mittels für die menschliche Gesundheit von einem entsprechend qualifizierten Fachmann geprüft und bewertet werden. Dabei sind das allgemeine toxikologische Profil der Bestandteile, deren chemischer Aufbau und der Grad der Exposition zu berücksichtigen. Dazu müssen die entsprechenden verfügbaren aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse herangezogen werden.

Auf EU-Ebene befasst sich der SCCNFP (Scientific Committee on Cosmetic Products and Non-Food Products) als wissenschaftlicher Ausschuss mit der toxikologischen Bewertung von Inhaltsstoffen in kosmetischen Mitteln. In seiner Stellungnahme (doc.n° SCCNFP/0411/01, angenommen am 04.06.2002) kommt der SCCNFP zu folgendem Ergebnis:

„Der SCCNFP ist der Meinung, dass das Sicherheitsprofil von Diethylphthalat seine Verwendung in kosmetischen Produkten in der üblichen Höhe unterstützt. Gegenwärtig empfiehlt der SCCNFP keine speziellen Warnhinweise oder Einschränkungen bei den gegenwärtig vorgeschlagenen Anwendungsbedingungen.“

In Anbetracht der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten von Diethylphthalat (siehe oben) geht der SCCNFP bei der allgemeinen Sicherheitsbewertung der Substanz vom „worst case“ aus mit der Annahme, dass 10 ml eines Kosmetikprodukts, das 10 % Diethylphthalat enthält, auf die Haut gelangen. Unter Berücksichtigung einer Hautresorptionsrate von 5 % (menschliche Haut, in vitro), einem Körpergewicht von 60 kg und einem „No observed adverse effect level (NOAEL)“ von 150 mg/kg ergibt sich für diesen „worst case“- Ansatz ein Sicherheitsabstand (Margin of Safety, MOS) von 150.

Ein um den Faktor 10 höherer Sicherheitsabstand, nämlich ein MOS von 1500, errechnet sich für den Fall, dass 10 ml eines Kosmetikproduktes auf die Haut gelangen, das 1 % Diethylphthalat als Alkohohol-Vergällungsmittel enthält.

(Anmerkung: Es ist allgemein akzeptiert, dass der MOS mindestens 100 betragen sollte, um eine Substanz als sicher im Gebrauch zu erklären).

Auch nach Durchsicht neuerer toxikologischer Daten im Jahr 2003 änderte der SCCNFP seine Bewertung von Diethylphthalat in Kosmetika nicht.

Fazit

Vor dem Hintergrund dieser wissenschaftlichen Bewertung erscheinen die pauschalen Äußerungen zu den gesundheitlichen Risiken von Diethylphthalat in Parfüms in einigen Presseberichten nicht zutreffend.

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