R-Sätze (nach früherem Chemikalienrecht)

Die R-Sätze bezeichneten besondere Gefahren, die von bestimmten Chemikalien ausgehen. Sie waren bis zum Inkrafttreten der CLP-Verordnung ein wichtiger Bestandteil der Kennzeichnung und wurden durch die H-Sätze ersetzt. Bis zum 31.5.2015 konnten sie noch für eine Kennzeichnung von Gemischen verwendet werden.

Physikalisch-chemische Gefahren

  • R1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich
  • R2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich
  • R3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich
  • R4 Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen
  • R5 Beim Erwärmen explosionsfähig
  • R6 Mit und ohne Luft explosionsfähig
  • R7 Kann Brand verursachen
  • R8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen
  • R9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen
  • R10 Entzündlich
  • R11 Leichtentzündlich
  • R12 Hochentzündlich
  • R14 Reagiert heftig mit Wasser
  • R15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase
  • R16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen
  • R17 Selbstentzündlich an der Luft
  • R18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich
  • R19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden
  • R29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase
  • R30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden
  • R31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase
  • R32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase
  • R44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss

Gesundheitsgefahren

  • R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen
  • R21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut
  • R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
  • R23 Giftig beim Einatmen
  • R24 Giftig bei Berührung mit der Haut
  • R25 Giftig beim Verschlucken
  • R26 Sehr giftig beim Einatmen
  • R27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut
  • R28 Sehr giftig beim Verschlucken
  • R33 Gefahr kumulativer Wirkungen
  • R34 Verursacht Verätzungen
  • R35 Verursacht schwere Verätzungen
  • R36 Reizt die Augen
  • R37 Reizt die Atmungsorgane
  • R38 Reizt die Haut
  • R39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens
  • R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
  • R41 Gefahr ernster Augenschäden
  • R42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich
  • R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
  • R45 Kann Krebs erzeugen
  • R46 Kann vererbbare Schäden verursachen
  • R48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
  • R49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen
  • R60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
  • R61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen
  • R62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
  • R63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen
  • R64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen
  • R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen
  • R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
  • R67 Dämpfe können Schläfrigkeit oder Benommenheit verursachen
  • R68 Irreversibler Schaden möglich

Umweltgefahren

  • R50 Sehr giftig für Wasserorganismen
  • R51 Giftig für Wasserorganismen
  • R52 Schädlich für Wasserorganismen
  • R53 Kann in Gewässern langfristig schädliche Wirkungen haben
  • R54 Giftig für Pflanzen
  • R55 Giftig für Tiere
  • R56 Giftig für Bodenorganismen
  • R57 Giftig für Bienen
  • R58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben
  • R59 Gefährlich für die Ozonschicht

Kombinationen (Beispiele):

  • R14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase
  • R15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase
  • R20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut
  • R20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
  • R23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut
  • R27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken
  • R36/38 Reizt die Augen und die Haut
  • R42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich
  • R39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.

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