Pressemitteilung

05.03.2024
Nr. 07/2024

Lebensmittelsicherheit

So kann Obst und Gemüse aus der Gefriertruhe ohne Bedenken verzehrt werden

Zum Tag der Tiefkühlkost (6. März): Das LGL gibt Tipps zum Auftauprozess, der Verarbeitung und dem Verzehr von tiefgefrorenem Obst und Gemüse. Untersuchungen aus 2023 auf Keime ergaben zu 98,8 Prozent keinen Grund zur Beanstandung.

Auch wenn man Keime in Lebensmitteln in der Regel nicht sehen, riechen oder schmecken kann, können sie doch vorhanden sein. Dies gilt auch für Tiefkühlkost wie zum Beispiel Obst und Gemüse. In ihnen können Viren oder Bakterien vorkommen, gegen die auch handelsübliche Kühl- und Gefrierprozesse nichts ausrichten. Während Viren sich in Lebensmitteln zumindest grundsätzlich nicht vermehren können, wird das Wachstum von Bakterien auch durch Kühlung auf unter den Gefrierpunkt lediglich gehemmt. Bestes Mittel zur Inaktivierung von Lebensmittelkeimen aller Art ist das gründliche Erhitzen. 

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) rät bei der Verwendung von tiefgekühlten Beeren, Erbsen, Kohl und Co. daher …

  1. … die Kühlkette zwischen Handel und heimischer Gefriertruhe aufrechtzuerhalten. Tiefgefrorene Lebensmittel sollten erst am Ende des Einkaufs in den Einkaufswagen gelegt und mittels Verwendung von Kühltaschen, idealerweise mit Kühlpads, transportiert werden. 
  2. … auf sorgfältige gewaschene Hände und Arbeitsflächen sowie idealerweise im Geschirrspüler gereinigte Arbeitsgeräte und Behältnisse zu achten.
  3. … auf ein langsames Auftauen zu verzichten und stattdessen das tiefgekühlte Gemüse, aber auch Tiefkühlbeeren, direkt und vor allem ausreichend zu erhitzen. Beim Garen in der Mikrowelle sollte sichergestellt werden, dass dies gleichmäßig und ausreichend lang erfolgt.
  4. … grundsätzlich das Mindesthaltbarkeitsdatum im Blick zu behalten.

Bakterien und Viren in Lebensmitteln: LGL-Untersuchungsergebnisse
In Lebensmitteln auftretende Bakterien wie Salmonellen, Listerien und EHEC (Enterohämorrhagische Escherichia coli, kurz E. coli) können beim Menschen zu mitunter schweren Magen-Darm-Erkrankungen führen, mit Symptomen wie Bauchkrämpfen, Übelkeit, Erbrechen und starken Durchfällen. Das gilt ebenso für Viren wie das Norovirus und das Rotavirus. Lebensmittelbedingte Infektionen mit Hepatitis A-Viren können zudem Leberentzündungen nach sich ziehen. 
2023 untersuchte das LGL stichprobenartig und risikoorientiert 38 Proben Tiefkühlobst und 48 Proben Tiefkühlgemüse teils hinsichtlich ihrer Sensorik, teils mikrobiologisch auf Salmonellen, Listerien und EHEC. In 85 Fällen (98,8 Prozent) gab es keinen Grund zur Beanstandung. In einem Fall wurde die für den Produzenten zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde auf potentielle Mängel in der Betriebshygiene hingewiesen.

Weiterführende Informationen:


Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen z. B. aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.