Pressemitteilung

10.08.2023
Nr. 31/2023

Lebensmittelsicherheit

Lebensmittel - richtig gut, wenn gut gekühlt

Bei falscher Lagerung können Lebensmittel schneller verderben. Auch das Risiko einer Lebensmittelinfektion steigt, wenn Essen schlecht gekühlt wird. Dabei ist nicht nur die Kühlung an sich entscheidend, sondern der genaue Ort der Aufbewahrung – auch im Kühlschrank. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gibt einfache Tipps, wie Lebensmittel richtig gelagert werden, damit der Genuss lange erhalten und unbeschwert bleibt. 

Da sich bakterielle Krankheitserreger am schnellsten bei Temperaturen zwischen 10 und 40 Grad vermehren, steht mangelnde Kühlung an der Spitze der Ursachen von lebensmittelbedingten Erkrankungen. Deshalb sollten insbesondere in den Sommermonaten kühlpflichtige Lebensmittel unmittelbar nach dem Einkauf – möglichst in einer mit ausreichend Kühlakkus bestückten Kühltasche – nach Hause gebracht werden. Leicht verderbliche Lebensmittel wie rohes Fleisch, Geflügel oder Fisch sollten in geschlossenen Behältern getrennt von anderen Lebensmitteln transportiert werden. 

Auf die richtige Lagerung kommt es an
Zu Hause angekommen gilt es, die Lebensmittel an den jeweils richtigen Ort zu verstauen, um eine möglichst lange Haltbarkeit zu erreichen. Der Kühlschrank sollte auf eine Temperatur unter 8° C, der Gefrierschrank auf -18 bis -20° C eingestellt sein. Bei der Lagerung im Kühlschrank sind zudem die Temperaturzonen entscheidend: Während im Gemüsefach (meist ganz unten) kälteunempfindliches Obst und Gemüse wie Beeren und Salat gelagert werden sollte, gehören Lebensmittel wie Fleisch, Frischwurst, Geflügel und Fisch, aber auch Feinkostsalate und angebrochene Lebensmittel im Glas (z. B. Gewürzgurken, Oliven) bei etwa 2-3° C auf das Regal direkt über dem Gemüsefach. 
Weiterhin wichtig: 

  • Milchprodukte, z. B. Quark, Joghurt oder Frischkäse, sind wiederum am besten bei ca. 5°C in der Mitte des Kühlschranks aufzubewahren.
  • Speisereste, Torten, Hart- und Weichkäse sowie Räucherwurst können in den oberen Bereich des Kühlschranks, wo die Temperatur bei ca. 8°C liegt.
  • Getränke oder Eier, Butter, Milch, geöffnete Saucen, Konfitüren und Tuben mit z.B. Senf und Tomatenmark sind in der Kühlschranktür gut aufgehoben.

Grundsätzlich gilt unabhängig von der Temperaturzone immer das „First in – First out“-Prinzip:  ältere Lebensmittel nach vorne, neuere nach hinten räumen. Verderbliche Lebensmittel, fertig gekochte Speisen und Speisereste sofort kühlen oder einfrieren, empfindliche Speisen mit rohem Ei wie selbst hergestellte Mayonnaise oder rohes Fleisch immer gut kühlen und erst kurz vor dem Verzehr bzw. der Zubereitung aus dem Kühlschrank nehmen.

Doch auch außerhalb des Kühlschranks ist die richtige Lagerung wichtig, um Lebensmittel möglichst lange unbeschwert genießen zu können. Hierzu einige Tipps im Überblick:

  • Kälteempfindliche Obst- und Gemüsesorten, wie Bananen und Kartoffeln, gehören an einen kühlen und dunklen Ort, z. B. Keller. 
  • Bei Picknick oder Buffets sollte unbedingt auf Fliegenschutz geachtet werden, da Insekten, z.B. Fliegen, ihre Eier gerne auf stark eiweißhaltigen Lebensmitteln wie beispielsweise Frikadellen, Wurst und Fleisch ablegen.
  • Wenn Tiere im Haushalt leben, sollten Lebensmittel immer in geschlossenen Gefäßen gelagert oder abgedeckt werden, da auch Haustiere Krankheitserreger auf Speisen übertragen können.

Weiterführende Informationen
Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehören lebensmittelbedingte Infektionen zu den häufigsten Erkrankungen des Menschen. Allein in Deutschland werden jährlich rund 200.000 durch Lebensmittel verursachte Erkrankungsfälle gemeldet. Ursache können Verderbniskeime oder Krankheitserreger wie die Bakterien Salmonellen und Campylobacter sein. Gerade für Kinder und ältere Menschen kann mangelnde Hygie-ne im Umgang mit empfindlichen Lebensmitteln gesundheitlich problematisch werden.
Die meisten Lebensmittelinfektionen lassen sich mit sieben Regeln vermeiden: Lebensmittel: Sieben Hauptregeln zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln (bayern.de)
 


 

Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.