Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Nahrungsergänzungsmitteln (Fischölkapseln) – Untersuchungsergebnisse 2009

Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform, die Fischöl (meist Lachsöl) enthalten, werden vermehrt im Handel angeboten. Lachsölkapseln sind reich an den sogenannten Omega-3-Fettsäuren. Hierbei handelt es sich um langkettige, hochungesättigte Fettsäuren, denen gesundheitsfördernde Wirkungen zugeschrieben werden.

Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 17 Erzeugnisse auf zwölf ausgewählte Stoffe aus der Gruppe der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe untersucht.

Bei den polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) handelt es sich um eine Substanzklasse mit etwa 250 verschiedenen Verbindungen. Als Leitsubstanz dieser Stoffgruppe dient das Benzo(a)pyren, das zur Beurteilung des PAK-Gehalts in Lebensmitteln herangezogen wird. Die US-Umweltbehörde EPA (Enviromental Protection Agency) teilt die PAK in "leichte" mit drei bis vier aromatischen Ringen und "schwere" mit fünf bis sieben aromatischen Ringen ein. Die akute Toxizität ist gering, einige Vertreter dieser Stoffgruppe – vor allem der schweren PAK – weisen jedoch krebserregende Eigenschaften auf. Bei den PAK handelt es sich um überall vorkommende, weit verbreitete Umweltkontaminanten, die bei Verbrennungsvorgängen gebildet werden.

Rechtliche Vorgaben

In der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (Kontaminantenverordnung) ist derzeit kein Grenzwert für PAK in Nahrungsergänzungsmitteln festgelegt. Der Grenzwert für Benzo(a)pyren in Fetten und Ölen beträgt 2 µg/kg. Diesen Grenzwert hat das LGL zur Orientierung herangezogen.

Gemäß einem Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Fettwissenschaft (DGF) sollen Fette und Öle nicht mehr als 5 µg je kg an schweren PAK und nicht mehr als 25 µg je kg an schweren und leichten PAK enthalten.

Analytik

Neben der Leitsubstanz Benzo(a)-pyren wurden in Fischölkapseln auch weitere PAK wie Phenanthren, Anthracen, Fluoranthen, Pyren, Benzo(a)anthracen, Chrysen, die Benzofluoranthene, Indeno-(1,2,3-cd)pyren, Dibenzo(a,h)anthracen und
Benzo(g,h,i)perylen bestimmt. Als Analysenmethode hat das LGL dabei die GC-MS-Technik verwendet.

Untersuchungsergebnisse

In den letzten beiden Jahren wurden am LGL schwerpunktmäßig 17 Nahrungsergänzungsmittel (Fischölkapseln) auf PAK untersucht. Die Ergebnisse sind in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst.

Tabelle 1: PAK-Befunde in "Lachsöl-Kapseln" (Nahrungsergänzungsmittel)
Lfd. Nr. Benzo(a)-pyren Summe aus leichten PAK Summe aus schweren PAK Summe aus allen PAK
1 n. n. 4,3 n.n 4,3
2 n. n. 4,5 n. n. 4,5
3 n. n. 3,9 n. n. 3,9
4 n. n. 2,5 n. n. 2,5
5 n. n. 7,9 n. n. 7,9
6 n. n. 1,8 n. n. 1,8
7 n. n. 2,6 n. n. 2,6
8 n. n. 0,5 n. b. 0,5
9 n. n. 2,2 n. b. 2,2
10 n. n. 25,9 n. b. 25,9
11 n. n. 16,6 0,4 17,0
12 n. n. 0,4 n. b. 0,4
13 n. n. 0,1 n. b. 0,1
14 n. n. 1,6 n. b. 1,6
15 n. n. 0,9 n. b. 0,9
16 n. n. 7,7 n. b. 7,7
17 n. n. 24,9 n. b. 24,9
Gehalt in µg/kg

Zusammenfassung

  • Benzo(a)pyren war in keiner Probe nachweisbar, die Summe der schweren PAK lag bei allen Proben bis auf eine unterhalb der Bestimmungsgrenze.
  • Der Richtwert der DGF von 5 µg je kg an schweren PAK wurde in keinem Fall überschritten.
  • In einer Probe lag die Summe aus leichten und schweren PAK über dem Richtwert von 25 µg/kg.
  • Die gemessenen Konzentrationen an PAK ergeben somit keinen Hinweis auf eine gesundheitliche Beeinträchtigung beim Verzehr von Fischöl-Kapseln.

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