Fischölkapseln – Untersuchungsergebnisse 2004

Nahrungsergänzungsmittel

Auf dem Markt der Nahrungsergänzungsmittel gibt es ein breites Angebot an Fischölkapseln. Der Wert gebende Bestandteil dieser Präparate sind die so genannten Omega-3-Fettsäuren, denen verschiedene positive gesundheitliche Wirkungen zugeschrieben werden, insbesondere im Hinblick auf das Herz-Kreislaufsystem.

Einen besonders hohen Anteil an Omega-3-Fettsäuren enthalten bestimmte fettreichere Meeresfische wie Lachs, Hering, Sardine und Makrele. Aus dem Fett dieser Fischarten (vor allem Lachs) wird das in den Kapseln enthaltene, mit Omega-3-Fettsäuren angereicherte Öl hergestellt.

Schadstoffbelastung

Je nach der Umweltbelastung, der die Fische ausgesetzt waren, können die Fischöle nicht unerhebliche Gehalte an fettlöslichen und schwer abbaubaren Kontaminanten aufweisen. Hierzu zählen vor allem Dioxine, Organochlorpestizide und Polychlorierte Biphenyle (PCB), deren hohe Stabilität zu einer Anreicherung in der Nahrungskette führt.

Es besteht die Möglichkeit, die genannten Schadstoffe bei der Herstellung der Präparate durch aufwändige technische Verfahren (z. B. Molekulardestillation) weitgehend zu entfernen. Die Untersuchungen am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sollen Aufschluss über die Schadstoffsituation bei den Handelsprodukten geben.

Untersuchungsergebnisse

Anfang des Jahres 2004 hat das LGL insgesamt 36 Proben Fischölkapseln aus dem Marktangebot geprüft, von denen 32 als Lachsölkapseln und vier als Omega-3-Fischölkapseln bezeichnet waren. Neben der Untersuchung auf polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane (PCDD/F) wurden 30 Proben zusätzlich auf ihre Gehalte an Organochlorpestiziden und PCB analysiert.

Die beiden charakteristischen Eigenschaften der toxischen Dioxine, die hohe Fettlöslichkeit und die geringe biologische Abbaubarkeit, führen zu deren Anreicherung im menschlichen und tierischen Fettgewebe. Inwieweit das für den menschlichen Verzehr vorgesehene Fischöl mit Dioxinen belastet ist, sollte durch die Untersuchung der Nahrungsergänzungsmittel wie der Lachsölkapseln geprüft werden.

Tabelle 1: Gehalte an polychlorierten Dibenzo-p-dioxinen und Dibenzofuranen in Fischöl aus Kapseln zur Nahrungsergänzung in pg* WHO-PCDD/F-TEQ / g Fett**
Anzahl Bezeichnung Minimalwert Maximalwert Mittelwert Auslösewert¹ Höchstgehalt²
27 Lachsölkapseln 0,07 0,65 0,45 1,5 2,0
5 Lachsölkapseln 1,22 1,5 1,37
4 Omega-3-Fischölkapseln 0,15 0,25 0,19
36 alle Fischölkapseln 0,07 1,5 0,42
* pg bedeutet Pikogramm
** WHO-PCDD/F-TEQ ist ein Maß für die Dioxin-Gesamttoxität und gibt die Gesamttoxizität der Rückstände an
¹ nach Anhang II der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 4. März 2002 zur Reduzierung des Anteils von Dioxinen, Furanen und PCB in Futtermitteln und Lebensmitteln
² nach Anhang I Abschnitt 5 der EG-Verordnung 466/2001 festgelegter Höchstgehalt an Dioxinen in Fischöl für den menschlichen Verzehr

Wie der Tabelle 1 zu entnehmen ist, betrug die Belastung aller Proben mit Dioxinen und Furanen (PCDD/F) im Mittel 0,42 pg WHO-TEQ / g Fett. Lediglich 5 Lachsölproben eines Herstellers lagen mit Gehalten zwischen 1,2 und 1,5 pg WHO-TEQ / g Fett knapp unterhalb des Auslösewertes von 1,5 pg WHO-PCDD/F-TEQ / g Fett.

Liegt der Gehalt an Dioxinen über dem Auslösewert, so ist eine Untersuchung zur Ermittlung der Kontaminationsquelle in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Unternehmen (Hersteller) einzuleiten, um Maßnahmen zur Beschränkung oder Beseitigung der Kontaminationsquelle zu treffen. Im Falle von Fischöl sind die Bezugsquellen zu überprüfen.

Bei der Probe mit dem Gehalt von 1,5 pg WHO-PCDD/F-TEQ / g Fett wird der Auslösewert unterschritten, weil die analytischen Schwankungsbreite von < 20% noch zu berücksichtigen ist. Wegen der überdurchschnittlich hohen Konzentration wird jedoch auch in diesem Fall versucht, die Kontaminationsquelle ausfindig zu machen.

Organochlorpestizide und polychlorierte Biphenyle (PCB)

Wenngleich sich keine der Proben als gänzlich rückstandsfrei erwies, so waren die festgestellten Schadstoffgehalte ausnahmslos deutlich niedriger als die entsprechenden fettbezogenen Werte der im Handel angebotenen ursprünglichen Fische (v. a. Lachse). Bei 40 % der Proben lag sogar nur eine äußerst geringe Belastung vor, da die gemessenen Werte je Stoff nicht über 0,010 mg/kg Öl hinausgingen. Dieser Befund zeigt, dass durch einen Reinigungsprozess bei der Herstellung sehr schadstoffarme Produkte erzielt werden können. Merklich höhere Gehalte waren im Wesentlichen nur bei zwei ebenfalls mit Dioxinen stärker belasteten Proben eines Herstellers festzustellen. Die zulässigen Höchstmengen wurden jedoch auch hier deutlich unterschritten.

Tabelle 2: Ergebnisübersicht: Organochlorpestizide und PCB in Fischöl aus Kapseln zur Nahrungsergänzung: Nachgewiesene Stoffe; Gehaltsangaben in mg/kg Fett
Stoff Nachweisbar in Proben % Maximalwert Zulässige Höchstmenge Höchstmenge Maximale Ausschöpfung %
Hexachlorbenzol 77 0,007 0,5 1,4
DDT, Summe 100 0,05 5 1,0
Dieldrin 23 0,013 0,2 6,5
Chlordan, Summe 27 0,011 0,2 5,5
Toxaphen, Summe 53 0,037 0,1 37
PCB:
Kongener 153
97 0,017 0,1* 17
Höchstmengen: Anlage 1, Liste B zu § 1 Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV)
*PCB: Anlage Liste A zu § 1 Schadstoff-Höchstmengenverordnung (SHmV)

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