Pflanzenschutzmittelrückstände in Säuglings- und Kleinkindernahrung – Untersuchungsergebnisse 2017

Wie schon in den vergangenen drei Jahren traten bei den untersuchten Säuglings- und Kleinkindernahrungen einige Rückstände auf, oft auch oberhalb des Höchstgehaltes. Dies ist nach wie vor ausschließlich auf die Stoffe Chlorat und Phosphonsäure zurückzuführen. Chlorat war bis 2008 in der EU als Pflanzenschutzmittelwirkstoff zugelassen und muss deshalb auch weiterhin als ein solcher beurteilt werden. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass Chlorat nicht über eine Anwendung als Pflanzenschutzmittel, sondern über andere Eintragswege wie zum Beispiel den Einsatz von chlorathaltigen Düngemitteln, Desinfektionsmitteln oder gechlortem Gies- oder Waschwasser in die Lebensmittel gelangt. Phosphonsäure fällt ebenfalls rechtlich unter die Definition der Pflanzenschutzmittelrückstände. Auch hier gibt es aber andere Eintragspfade als eine Pflanzenschutzmittel-Anwendung, zum Beispiel phosphonathaltige Düngemittel oder eine länger zurückliegende, damals zulässige Anwendung als Pflanzenstärkungsmittel. Für Chlorat und Phosphonsäure ist der Grenzwert der Diätverordnung von 0,01 mg/kg heranzuziehen. Insgesamt war bei 7 % der untersuchten Säuglings- und Kleinkindernahrungen der Höchstgehalt mindestens einer dieser Stoffe überschritten, ein Gesundheitsrisiko konnte aber bei allen Proben auch für diese besonders empfindliche Verbrauchergruppe mit der geforderten Sicherheit ausgeschlossen werden.


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