Untersuchung von Benzol in Beikost und Karottensäften – Untersuchungsergebnisse 2009-2014

In den Jahre2009, 2010 und 2014 wurden 128 Proben Beikost aus diversen Gemüsen für Säuglinge und Kleinkinder auf Benzol untersucht.

Tabelle1 : Benzolgehalt in Beikost
Jahr Anzahl der Proben Anteil der Proben mit Benzolgehalten
< 0,5µg/kg
Benzol
Median
[µg/kg]
Benzol
Maximalwert
[µg/kg]
2009 11 <1% 1,1 2,3
2010 80 29% 1,1 2,9
2014 37 41% 1,1 2,1

Die höchsten Wert von 2,3 µg/kg (2009), 2,9µg/kg (2010) bzw. 2,1µg/kg (2014) wurde jeweils in Karottenbrei gemessen. Tendenziell finden sich in dieser Produktgruppe die höchsten Benzol Werte. Bei den im Jahr 2014 untersuchten 8 Proben „Karottenbrei“ wurden Benzolgehalte zwischen 0,7 und 2,1 µg/kg ermittelt.

Der Anteil der Probe mit einem Benzolgehalt unterhalb von 0,5µg/kg war 2010 geringer als 2014. Dies liegt jedoch an der Tatsache, dass 2010 mehr karottenhaltige Produkte untersucht wurden, bei denen der Benzolgehalt tendenziell höher liegt.

Der sehr niedrige Anteil der Proben mit Benzolgehalten kleiner als 0,5µg/kg im Jahr 2009 ist auf die geringe Probenzahl und das begrenze Produktspektrum (es wurden nahezu ausschließlich karottenhaltige Produkt untersucht) zurückzuführen

Der Vergleich der Untersuchungsergebnisse der Jahre 2009, 2010 und 2014 zeigt kaum Veränderungen bei der Benzolbelastung gemüsehaltiger Beikost. Der Median der Benzolgehalte liegt über die Jahre konstant bei 1,1 µg/kg und auch die Maximalwerte unterscheiden sich kaum.

Daneben fanden in den Jahren 2009 und 2011 Untersuchungen zu Benzol in Karottensäften statt.

Tabelle 2: Benzolgehalte in Karottensäften für Kleinkinder
Jahr Anzahl der Proben Benzol
Median
[µg/kg]
Benzol
Maximalwert
[µg/kg]
2009 24 4,5 6,4
2011 21 3,5 5,9

Im Vergleich zu den Ergebnissen der Produktgruppe Karottenbrei liegen die Benzolgehalte in Karottensäften deutlich höher. Eine Ursache ist wahrscheinlich vor allem, dass Karottensaft zur Haltbarmachung stärker thermisch belastet wird als Karottenbrei.

Bewertung der festgestellten Benzolgehalte

Benzol gilt als krebserzeugend und keimzellschädigend. Eine Aufnahmemenge, die als unbedenklich anzusehen wäre, kann daher für Benzol nicht angegeben werden. Die Benzolkonzentration in Lebensmitteln muss folglich durch geeignete Maßnahmen so niedrig wie möglich gehalten werden.

Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass Benzol über karotteneigene Inhaltsstoffe durch die thermische Belastung während des Erhitzungsprozesses gebildet wird. Der Benzolgehalt karottenhaltiger Erzeugnisse könnte daher nur reduziert werden, indem der Prozess der Haltbarmachung optimiert wird. So können beispielsweise die Temperaturen verringert oder die Heißhaltezeiten reduziert werden.

Insgesamt lagen die vom LGL in den Jahren 2009, 2010 und 2014 ermittelten Benzolgehalte in Beikost deutlich unter dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abgeleiteten Richtwertes („guideline value“) für Benzol in Trinkwasser von 10 µg/l.

Im Hinblick auf die insbesondere bei Babynahrung anzustrebende Minimierung der Benzolbelastung von Beikost und vor allem Karottensäften, wird das LGL 2015 nochmals eine Bestandsaufnahme der am Markt vorhandenen Produkte durchführen, um zu prüfen, ob die Hersteller ihre technologischen Verfahren im Hinblick auf die eine anzustrebende Reduzierung der Benzolbelastung weiter optimiert haben.

Literatur

Bundesinstitut für Risikobewertung, Fragen und Antworten zu Benzol in Erfrischungsgetränken und Karottensäften, Aktualisierte FAQ des BfR vom 16. Dezember 2013 (PDF, 55 KB)

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