Soja als Alternative? - Untersuchungsergebnisse 2019

Anlass und Hintergründe der Untersuchungen

Mit dem steigenden Anteil an Menschen, die sich vegetarisch oder vegan ernähren, nehmen Angebot und Konsum von Produkten, die auf Sojabasis hergestellt werden, zu. So stellen beispielsweise Sojadrinks die am häufigsten verzehrten Alternativen zu Milch dar und werden unter anderem bei Milcheiweißallergie oder Laktoseintoleranz gewählt. Allerdings können Sojaprodukte auch mit potenziell gesundheitsschädlichen Stoffen wie zum Beispiel Pflanzenschutzmittelrückständen, Schwermetallen, Aluminium, Mykotoxinen oder Tropanalkaloiden belastet sein. In verschiedenen Sojaprodukten werden regelmäßig auch Anteile von zugelassenem, gentechnisch verändertem Soja - in der Regel im Spurenbereich (kleiner 0,1 %) - nachgewiesen.

In den Medien gibt es entsprechend immer wieder Meldungen über mangelhaft bewertete Sojaprodukte (Beispiel Ökotest online (oekotest.de)) bzw. über potentiell gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe in Sojaprodukten. Demnach können Sojabohnen zum Bespiel im Vergleich zu anderen Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft höhere Gehalte an Cadmium, Nickel und Aluminium aufweisen. Zusätzlich wurde festgestellt, dass verarbeitete Sojaerzeugnisse (Mehl, Grieß und Flocken) wiederum höhere Gehalte an Aluminium, Nickel und insbesondere an Cadmium aufweisen können als unverarbeitete Sojabohnen (Pressemitteilung des BVL vom 24.10.2018 (bvl.bund.de)). Dies hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) veranlasst, unterschiedliche Sojaprodukte im Rahmen eines breit gefächerten Schwerpunktuntersuchungsprogrammes unter verschiedenen analytischen Gesichtspunkten näher zu betrachten.

Planung und Durchführung der Untersuchungen

Im Rahmen des Schwerpunktuntersuchungsprogramms wurde eine breite Produktpalette von der Sojabohne bis hin zu weiter verarbeiteten Produkten wie Tofu (fermentiert) oder texturiertes Sojaeiweiß auf unterschiedliche Parameter untersucht. Insgesamt wurden 116 Sojaprodukte im Rahmen des Untersuchungsschwerpunktes getestet. Hierzu wurden Proben im Einzelhandel genommen. Da nicht jede Untersuchung für jedes Produkt gleich relevant und zum Teil auch möglich ist, wurde die Verteilung der Untersuchungen so vorgenommen, wie in Tabelle 1 weiter unten dargestellt.

Es wurden 17 Proben Sojadrink sowohl im Hinblick auf gentechnische Veränderungen als auch auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Dabei wurde jeweils dieselbe Probe auf die angegebenen unterschiedlichen Parameter untersucht. Dasselbe gilt für die 14 Tofuproben sowie 13 Sojajoghurt/Sojasahne-Proben. Beim texturierten Sojaeiweiß wurden insgesamt 15 Proben auf gentechnische Veränderungen, Elemente und Tropanalkaloide analysiert. 22 Proben Sojaflocken, 19 Proben Sojabohnen und 14 Proben Sojamehl wurden ebenfalls untersucht. Eine einzelne Probe Sojakerne sowie eine Probe Sojagranulat wurden auf Tropanalkaloide überprüft.

Tabelle 1: Überblick über die durchgeführten Untersuchungen und die Probenanzahl
GVO Pflanzen­schutz­mittel­rückstände Elemente (Nickel, Kupfer, ...) Tropanalkaloide Mykotoxine Gesamt-
probenanzahl
Sojadrink × × 17
Tofu × × 14
Sojajoghurt × × 13
Texturiertes Sojaeiweiß × × × 15
Sojaflocken × × × 22
Sojabohnen × × × 19
Sojamehl × × 14
Sojakerne × 1
Sojagranulat × 1
Gesamt 116

Folgende Untersuchungsmethoden wurden für die Analysen eingesetzt:

  • Pflanzenschutzmittelrückstände: QuEChERS (Quick Easy Cheap Effective Rugged Safe - Multimethode in der Pestizidanalytik) und QuPPe (Quick Polar Pesticides - Nachweismethode zur gleichzeitigen Bestimmung einer großen Anzahl stark polarer und daher nicht QuEChERS-gängiger Pestizide)
  • Elemente: ICP-Massenspektrometrie, ICP-(Optische) Emissionsspektrometrie
  • Mykotoxine: HPLC-MS/MS (Hochleistungsflüssigkeitschromatographie mit der Tandem Massenspektrometrie)
  • Tropanalkaloide: HPLC-MS/MS (Hochleistungsflüssigkeitschromatographie mit der Tandem Massenspektrometrie)
  • Gentechnisch veränderte Organismen (GVO): quantitative Real Time PCR

Untersuchungsergebnisse

Soja mit gentechnischen Veränderungen

Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach pflanzlichem Protein (Futtermittel für die Nutztierhaltung) haben sich der Sojaanbau und die Sojaproduktion auch in der EU in den vergangenen Jahren deutlich vergrößert. Allein in Deutschland hat sich die Anbaufläche für die Sojaproduktion von 2016 (15.000 ha) bis 2019 (29.200 ha) nahezu verdoppelt (www.transgen.de).

Produziert wird die größte Menge an Soja vornehmlich in Nord- und Südamerika. USA, Brasilien und Argentinien sind für rund 90 Prozent (2018) der weltweiten Gesamtproduktion verantwortlich (ISAAA; transgen.de).

Tabelle 2: Anteil der Sojaproduktion an der weltweiten Gesamtproduktion in Prozent (2018)
Europa Nordamerika Südamerika Asien
1 % 33 % 49 % 17 %

Etwa 78 % der weltweit angebauten Sojamengen sind gentechnisch verändert (2018; ISAAA ; www.transgen.de ). In Deutschland findet im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wie beispielsweise den USA, Brasilien, Argentinien und Kanada kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen statt. In Europa bauen derzeit nur Spanien und Portugal kommerziell gentechnisch veränderte Kulturpflanzen an. Es handelt sich um Mais für die Futtermittelproduktion.
Es gibt für die EU Importzulassungen für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel (Soja, Mais, Raps, Zuckerrübe und Baumwolle). Eine Verwendung dieser Lebens- und Futtermittel ist kennzeichnungspflichtig.
Laut EU-Öko-Verordnung dürfen gentechnisch veränderte Organismen oder daraus hergestellte Erzeugnisse nicht in der ökologischen Produktion eingesetzt werden. Wie bei allen Produkten (konventionell, Bio) gilt jedoch nach EU-Recht ein geringer Anteil von bis zu 0,9 % Verunreinigung durch in der EU zugelassene, gentechnisch veränderte Organismen, bzw. daraus hergestellten Rohstoffen, als nicht kennzeichnungspflichtig, vorausgesetzt es handelt sich nach behördlicher Einzelfallprüfung nachweislich um einen zufälligen oder technisch unvermeidbaren Eintrag. Bei Gehalten kleiner 0,1 % wird in der Regel von einem zufälligen Eintrag ausgegangen.
Traditionelle Sojaprodukte wie z. B. Tofu und Sojadrink werden aus ganzen Sojabohnen hergestellt und in der Regel nicht aus Massensoja, sondern aus Ware mit speziellen Qualitätsmerkmalen gewonnen. Diese Sojabohnen werden getrennt angebaut und gehandelt. „Zufällige, technisch nicht vermeidbare“ Beimischungen von gentechnisch veränderten Sojabohnen sind jedoch auch in diesen Sojaprodukten möglich (transgen.de).

Das LGL untersuchte 58 sojahaltige Proben mit verschiedenen Auslobungen aus vier verschiedenen Lebensmittelgruppen auf gentechnisch veränderte Bestandteile. In zwei Tofuproben, von denen eine Probe mit der Angabe „ohne Gentechnik“ ausgelobt war und in drei Proben Bio-Sojadrink fand das LGL Spuren (kleiner 0,1 %) von zugelassenem, gentechnisch verändertem Soja. Dies war jedoch nicht zu beanstanden, da aufgrund des sehr geringen Gehalts keine Kennzeichnungspflicht besteht.

Tabelle 3: Vorkommen von gentechnisch veränderten Bestandteilen in Sojaproben
Proben ohne Nachweis Proben mit Nachweis
Sojadrink 14 3
texturiertes Sojaeiweiß 14 0
Tofu 12 2
Sojajoghurt 13 0

Vorkommen von Pflanzenschutzmittelrückständen

Das LGL hat 30 vegane Milchersatzprodukte auf Sojabasis (Sojadrinks, Sojajoghurt und Sojasahne) im Hinblick auf das Vorkommen von Pflanzenschutzmittelrückständen überprüft. Elf der untersuchten Produkte stammten aus biologischer Erzeugung.

In 22 Proben (darunter vier Bio-Proben) bestimmte das LGL Chloratgehalte von mehr als 0,01 mg/kg, in drei von diesen Proben wies das LGL zusätzlich Phosphonsäure nach. Mit Ausnahme von Chlorat und Phosphonsäure konnten keine weiteren Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in den Milchersatzprodukten auf Sojabasis nachgewiesen werden.
Das in vier Bio-Proben nachgewiesene Chlorat könnte auf eine Maßnahme der Betriebshygiene bzw. der Reinigung zurückzuführen sein, da man Chlorat in Lebensmitteln auch als Abbauprodukt von chlorhaltigen Desinfektionsmitteln findet, die im Rahmen der Lebensmittelherstellung zur Minimierung der Keimgehalte eingesetzt werden.
Ein Eintrag von Chlorat in diese flüssigen Sojaprodukte, bei denen der Sojabohnenanteil bei nur ca. 5 % liegt, könnte aber auch auf das verwendete Trinkwasser zurückzuführen sein. Aufgrund des geringen Anteils von Sojabohnen in diesen verarbeiteten Produkten würden möglicherweise in den Sojabohnen vorhandene Pflanzenschutzmittel bei der Herstellung und Verarbeitung verdünnt oder auch abgebaut. Die Vermutung, dass die Chloratrückstände bei den flüssigen Sojaprodukten aus dem eingesetzten Trinkwasser stammen können, wird dadurch bestätigt, dass ähnliche Chloratwerte auch in anderen Milchersatzprodukten wie Hafermilch oder Mandelmilch gefunden werden. Oft kommen diese Produkte auch aus dem Ausland, wo vielfach eine Chlorierung des Trinkwassers vorkommt.

Phosphonsäure ist eine Substanz, die sowohl durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln als auch auf anderen Wegen in Lebensmittel gelangen kann. Rückstände von Phosphonsäure können auch auf die Verwendung von Dünge- und Bodenverbesserungsmitteln zurückgeführt werden. Phosphonsäure kann als Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Fosetyl-Al entstehen. Phosphonate waren bis 2016 noch als Bodenverbesserungsmittel zugelassen, auch im Bio-Anbau. Diese Rückstände können sich in mehrjährigen Pflanzen und möglicherweise auch im Boden anreichern und sind damit immer noch nachweisbar, auch wenn kein Fosetyl-Al mehr verwendet wurde.

Tabelle 4: Vorkommen von Chlorat und Phosphonsäure in Sojadrink, -sahne und -joghurt
keine Rückstände (Rückstandsgehalt < 0,01 mg / kg) Nachweis von Chlorat (> 0,01 mg / kg) Nachweis von Chlorat + Phosphonsäure
8 19 3

Um die Rückstandssituation ohne Einfluss von Verarbeitung und Verdünnung zu erhalten, untersuchte das LGL auch 16 Proben getrocknete Sojabohnen, davon zwölf Proben aus biologischer Erzeugung.
In einer Probe konventionell angebauter Sojabohnen aus Kanada wies das LGL einen Rückstand von Glyphosat nach. Dieser lag jedoch weit unter den erlaubten Rückstandshöchstgehalten. In sieben weiteren Proben detektierte das LGL Rückstände, die zwar als Pflanzenschutzmittelwirkstoffe bzw. -abbauprodukte gelten, aber auch über andere Eintragspfade, zum Beispiel Dünge- und Bodenverbesserungsmittel, in landwirtschaftliche Produkte gelangen können. Die Gehalte dieser Stoffe waren alle sehr niedrig, so dass das LGL keine der Proben wegen Pflanzenschutzmittelrückständen beanstandete.

Tabelle 5: Vorkommen von Pflanzenschutzmittelrückständen in Sojabohnen
keine Rückstände (Rückstandsgehalt < 0,01 mg / kg) Nachweis von Phthalimid, Phosphonsäure, Cyanursäure, Perchlorat Nachweis von Glyphosat
8 7 1

Vorkommen von Schwermetallen und weiteren Elementen

Elemente wie zum Beispiel Aluminium, Kupfer, Blei, Cadmium, Arsen und Nickel gelangen sowohl durch menschliche Einflüsse wie industrielle Emissionen oder den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln als auch durch natürliche Prozesse wie Erosion oder Vulkanausbrüche in die Umwelt, insbesondere in Böden und Gewässer. Dort werden sie von Pflanzen aufgenommen und gelangen so in die Nahrungskette. Die Aufnahmemenge kann sich abhängig von Pflanzenart und Element unterscheiden. Man nimmt an, dass Sojabohnen im erhöhten Maße bestimmte Schwermetalle und Elementverbindungen natürlicherweise aus dem Boden aufnehmen (Pressemitteilung des BVL vom 24.10.2018 (bvl.bund.de)).

Das LGL untersuchte 28 Sojaerzeugnisse – darunter 14 Proben Tofu, 10 Proben Sojaflocken und 4 Proben texturiertes Sojaeiweiß – hinsichtlich ihrer Gehalte an Aluminium sowie an den Schwermetallen Blei, Cadmium, Arsen, Kupfer und Nickel. Das Untersuchungsspektrum umfasste zudem auch die vor allem ernährungsphysiologisch relevanten Elemente Zink, Mangan und Selen. Die untersuchten Proben stammten bis auf zwei Ausnahmen aus ökologischer Produktion.
Aus bisherigen Untersuchungen ist bekannt, dass bestimmte Sojaerzeugnisse höhere Cadmium- und Kupferkonzentrationen aufweisen als die unverarbeiteten Sojabohnen.
Die im Rahmen des vorliegenden Projekts ermittelten Cadmium- und Kupfergehalte in Sojaerzeugnissen lagen durchweg unter den für Sojabohnen geltenden Höchstgehalten, was darauf schließen lässt, dass die zur Herstellung verwendeten Sojabohnen konform mit diesen Höchstgehalten sind.
Blei war in den untersuchten Erzeugnissen nur in geringen Mengen vorhanden, die Arsengehalte lagen bei allen Proben unterhalb der Bestimmungsgrenze. Bei der Untersuchung zum Vorkommen von Nickel fand das LGL hohe Gehalte in Sojaflocken und texturiertem Sojaeiweiß.

Tabelle 6: Vorkommen von verschiedenen Elementen in Tofu
Element Anzahl Proben Anzahl Proben > BG Mittelwert (mg/kg) Median (mg/kg) Maximum (mg/kg)
Aluminium 14 14 8,48 7,48 19,8
Arsen 14 0 0 0 0
Blei 14 11 0,014 0,013 0,019
Cadmium 14 13 0,024 0,026 0,053
Chrom 14 11 0,049 0,043 0,165
Kupfer 14 14 2,09 1,91 3,61
Mangan 14 14 10,3 11,4 14,0
Nickel 14 14 0,396 0,300 0,764
Selen 14 8 0,029 0,026 0,043
Thallium 14 1 0,001 0,001 0,001
Zink 14 14 14,3 14,3 19,3
Tabelle 7: Vorkommen von verschiedenen Elementen in Sojaflocken
Element Anzahl Proben Anzahl Proben > BG Mittelwert (mg/kg) Median (mg/kg) Maximum (mg/kg)
Aluminium 10 10 6,67 7,84 8,51
Arsen 10 0 0 0 0
Blei 10 8 0,015 0,012 0,022
Cadmium 10 10 0,058 0,062 0,103
Chrom 10 10 0,105 0,074 0,325
Kupfer 10 10 16,7 17,7 18,6
Mangan 10 10 29,3 29,4 42,6
Nickel 10 10 3,38 3,14 4,62
Selen 10 10 0,229 0,253 0,293
Thallium 10 7 0,001 0,001 0,001
Zink 10 10 48,8 51,7 54,8
Tabelle 8: Vorkommen von verschiedenen Elementen in texturiertem Sojaeiweiß
Element Anzahl Proben Anzahl Proben > BG Mittelwert (mg/kg) Median (mg/kg) Maximum (mg/kg)
Aluminium 4 4 8,95 8,76 10,9
Arsen 4 0 0 0 0
Blei 4 3 0,016 0,013 0,023
Cadmium 4 4 0,064 0,034 0,182
Chrom 4 4 0,230 0,249 0,356
Kupfer 4 4 15,6 15,8 18,2
Mangan 4 4 37,8 39,7 43,4
Nickel 4 4 6,14 2,62 17,4
Selen 4 4 0,146 0,122 0,264
Thallium 4 2 0,002 0,002 0,002
Zink 4 4 49,0 48,9 55,5

Eine Probe Sojaschnetzel (texturiertes Sojaeiweiß) beurteilte das LGL aufgrund des Nickelgehaltes von 17,4 mg/kg als gesundheitsschädlich und damit als nicht sicheres Lebensmittel. Der Fall wurde in das europäische Schnellwarnsystem RASFF eingestellt.

Sämtliche Proben enthielten vergleichsweise hohe Mengen an Aluminium. Nach Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) kann die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge von 1 mg/kg Körpergewicht an Aluminium unter Berücksichtigung aller Aluminiumquellen – dazu gehören Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, aber auch Kosmetika – in sämtlichen Altersgruppen ausgeschöpft oder überschritten werden. Entsprechend können Sojaprodukte, je nach Verzehrsgewohnheit, eine relevante zusätzliche Aufnahmequelle darstellen.

Unter den untersuchten Proben erwiesen sich Sojaflocken und texturiertes Sojaeiweiß als relativ reich an Zink, Mangan und Selen.

Vorkommen der Tropanalkaloide Atropin und Scopolamin

Tropanalkaloide sind eine Gruppe von natürlichen Pflanzeninhaltsstoffen. Sie kommen in bestimmten Ackerbeikräutern aus der Familie der Nachtschattengewächse wie dem Gemeinen Stechapfel (Datura stramonium L.), dem Schwarzen Bilsenkraut (Hyoscyamus niger L.) und der Tollkirsche (Atropa belladonna L.) vor. Wenn bei der Ernte Pflanzenteile, einschließlich Samen, miterfasst werden, können unter Umständen diese Substanzen als Verunreinigung in Lebensmittel gelangen. Eine nachträgliche Reinigung des Erntegutes ist nicht in jedem Fall vollständig möglich.

Im Rahmen des Schwerpunktprogramms untersuchte das LGL insgesamt 17 Proben auf das Vorkommen der Tropanalkaloide Atropin und Scopolamin. Die Proben umfassten Sojabohnen, -mehl, -flocken und sonstige Sojaerzeugnisse (Sojakerne geröstet, Sojagranulat, Sojaschnitzel). Mit Ausnahme einer konventionell erzeugten Probe handelte es sich bei den untersuchten Proben um ökologisch erzeugte Produkte.
Mangels rechtlich verankerter Höchstmengen für Tropanalkaloide in den untersuchten Erzeugnissen erfolgte die rechtliche Beurteilung auf Grundlage des allgemeinen Minimierungsgebots für Kontaminanten und nach toxikologischen Kriterien. In 8 der 17 Proben war mindestens eines der beiden Tropanalkaloide nachweisbar, Atropin war dabei häufiger feststellbar als Scopolamin.

Tabelle 9: Vorkommen von Atropin in Sojaprodukten
Erzeugnis Proben gesamt unter Nachweisgrenze (0,3 µg/kg) unter Bestimmungsgrenze (0,8 µg/kg) über Bestimmungsgrenze (0,8 µg/kg) maximaler Gehalt
Sojabohnen 1 1 - - -
Sojaflocken 7 3 1 3 3,85 µg/kg
Sojamehl 6 4 2 - -
Sojakerne geröstet 1 1 - - -
Sojagranulat 1 - 1 - -
Sojastücke 1 - - 1 1,06 µg/kg
Tabelle 10: Vorkommen von Scopolamin in Sojaprodukten
Erzeugnis Proben gesamt unter Nachweisgrenze (0,3 µg/kg) unter Bestimmungsgrenze (0,8 µg/kg) über Bestimmungsgrenze (0,8 µg/kg) maximaler Gehalt
Sojabohnen 1 1 - - -
Sojaflocken 7 3 3 1 1,09 µg/kg
Sojamehl 6 6 - - -
Sojakerne geröstet 1 1 - - -
Sojagranulat 1 1 - - -
Sojastücke 1 1 - - -

Insgesamt bewegten sich die festgestellten Tropanalkaloidgehalte immer in einem niedrigen Bereich, sodass das LGL keine der Proben beanstandete. Eine negative Wirkung auf die Gesundheit war bei den gefundenen Gehalten und der üblichen Verzehrmenge der entsprechenden Probe jeweils auszuschließen.

Vorkommen der Schimmelpilzgifte (Mykotoxine) Ochratoxin A und Zearalenon

Das Mykotoxin Ochratoxin A wird durch Aspergillus- und Penicillium-Pilze gebildet. Diese Pilze sind sogenannte Lagerpilze. Das bedeutet, dass sie ihre Mykotoxine überwiegend erst nach der Ernte während der Lagerung bilden. Das Mykotoxin Zearalenon wird hingegen von Fusarienpilzen, bei denen es sich um typische Feldpilze handelt, produziert.

Das LGL untersuchte 15 Proben Sojabohnen und Sojaerzeugnisse auf das Vorkommen der Mykotoxine Ochratoxin und Zearalenon. Drei dieser Proben wiesen Ochratoxin A im Spurenbereich auf, Zearalenon wies das LGL in keiner Probe nach. Somit waren alle Produkte verkehrsfähig.

Tabelle 11: Vorkommen von Ochratoxin A in Sojaprodukten
Erzeugnis Proben gesamt unter Nachweisgrenze (0,03 µg/kg) unter Bestimmungsgrenze (0,10 µg/kg) über Bestimmungsgrenze (0,10 µg/kg) maximaler Gehalt
Sojabohnen 2 1 - 1 0,20 µg/kg
Sojaflocken 5 4 1 - unter BG
Sojamehl 8 6 - 2 0,21 µg/kg
Tabelle 12: Vorkommen von Zearalenon in Sojaprodukten
Erzeugnis Proben gesamt unter Nachweisgrenze (1,0 µg/kg) unter Bestimmungsgrenze (3,0 µg/kg) über Bestimmungsgrenze (3,0 µg/kg) maximaler Gehalt
Sojabohnen 2 2 - - -
Sojaflocken 5 4 1 - unter BG
Sojamehl 8 8 - - -

Fazit / Bewertung und Risikoabschätzung

Bei den im Rahmen dieses Schwerpunktprogrammes durchgeführten Untersuchungen zum Vorkommen von gentechnisch veränderten Organismen lag der Anteil an GVO-Bestandteilen in den fünf Proben, die gv-Soja enthielten, im Spurenbereich (<0,1% Soja, zugelassen). Bei diesen Gehalten kleiner 0,1% wird in der Regel von einem zufälligen Eintrag ausgegangen.

Im Bereich der Pflanzenschutzmittelrückstände wurden bei den flüssigen Sojaprodukten Chlorat und Phosphonsäure gefunden. Die Gehalte an Chlorat waren mit den Gehalten anderer Milchersatzprodukte (Nussmilche und Getreidemilch) vergleichbar.

Die Untersuchungen zum Vorkommen von Mykotoxinen ergaben keine gesundheitsschädlichen Gehalte und führten nicht zu Beanstandungen.

In einzelnen Proben konnten niedrige Gehalte an Tropanalkaloiden nachgewiesen werden, die jedoch nicht zu einer Beanstandung führten. Aufgrund des Nachweises von Tropanalkaloiden vor allem in Sojaflocken (im Gegensatz zum Sojamehl) soll die Untersuchung von Sojaprodukten auf diese Stoffe jedoch auch in Zukunft fortgesetzt werden.

Im Bereich der Elementanalytik wurden in einigen Sojaprodukten erhöhte Gehalte von Aluminium und Nickel festgestellt. Bei einer Probe erfolgte eine Beanstandung als nicht sicheres Lebensmittel aufgrund gesundheitsschädlicher Mengen an Nickel. Die gefundenen Aluminiumgehalte weisen darauf hin, dass der regelmäßige Verzehr von Sojaprodukten mit einer erhöhten Aufnahme an Aluminium verbunden sein kann.
Entsprechend ist zu beachten, dass eine fleischlose Ernährung mit vermehrter und regelmäßiger Aufnahme von Sojaprodukten möglicherweise eine deutlich höhere Aufnahme an bestimmten Elementen (hier vor allem Aluminium und Nickel) zur Folge haben kann.
Deswegen wird das LGL auch in Zukunft regelmäßig weitere Untersuchungen im Hinblick auf das Vorkommen dieser Elemente durchführen.

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