Tierarzneimittelrückstände in Shrimps

Signet Jahresbericht 2021/22

Abstract

Um die Einhaltung der rechtlichen EU-Vorgaben bei Tierarzneimittelrückständen zu überprüfen, untersuchte das LGL im Jahr 2022 71 Shrimpsproben aus dem Handel auf Rückstände von Antibiotika und Triphenylmethanfarbstoffen, die zur Bekämpfung von Infektionen mit Bakterien, Pilzen oder Parasiten eingesetzt werden. In fünf dieser Proben wies das LGL Rückstände von zugelassenen Antibiotika nach. In einer Probe stellte das LGL eine Überschreitung der gesetzlichen Höchstmenge fest. Bei den Untersuchungen ergaben sich jedoch keine Hinweise auf den Einsatz von bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotenen Antibiotika oder nicht zulässigen Farbstoffen.

Untersuchungsergebnisse

Shrimps werden häufig in Aquakultur gehalten. Bei dieser Art der Haltung ist oftmals die Anwendung antibiotisch wirksamer Substanzen notwendig, um die Ausbreitung von Krankheiten und Parasiten zu verhindern. Bereits in den Jahren 2016 bis 2018 fokussierte sich das LGL auf die Rückstandssituation von Antibiotika in Shrimps. Aufgrund der Ergebnisse der im Handel erhältlichen Proben im Jahr 2016 richtete das LGL sein Augenmerk in den beiden Folgejahren auf Shrimps asiatischer Herkunft bzw. speziell aus Vietnam.
Im Jahr 2022 untersuchte das LGL 71 Shrimpsproben aus Aquakultur auf das Vorkommen einer Vielzahl an Rückständen von Tierarzneimitteln. Die geographische Verteilung erstreckte sich dabei wie bereits zuvor auf verschiedenste Herkunftsstaaten, ohne den Fokus auf bestimmte Regionen zu richten. Aufgrund der Marktverfügbarkeit stammten die meisten Proben jedoch wieder aus Vietnam (s. Abbildung).

Die Abbildung zeigt die Verteilung der untersuchten Shrimpsproben auf die verschiedenen Herkunftsländer. Es wurden 20 Shrimpsproben aus Vietnam, 13 Proben aus Ecuador, zehn Proben aus Indien, neun Proben aus Venezuela, sowie jeweils fünf Proben aus Costa Rica und Honduras untersucht. Weiterhin wurden noch jeweils drei Proben aus Bangladesch und Indonesien, zwei Proben aus Guatemala sowie eine Probe aus Amerika untersucht.Bild vergrössern

Abbildung: Darstellung der Verteilung der untersuchten Shrimpsproben auf die verschiedenen Herkunftsländer.

Das LGL untersuchte alle Proben sowohl auf zugelassene als auch auf bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotene Antibiotika, wie z. B. Chloramphenicol und Nitrofurane. Zusätzlich wurden alle Proben auf das Vorhandensein von nicht zugelassenen Farbstoffen hin analysiert.
Für die Untersuchung setzte das LGL modernste LC-MS/MS-Systeme ein. Diese ermöglichen zum einen die Überprüfung der Einhaltung von Rückstandshöchstmengen für zugelassene Stoffe, wie z.B. der Tetracycline, Sulfonamide oder Chinolone. Zum anderen erlaubt die Messtechnik ebenfalls die Detektion von verbotenen und nicht zugelassenen Stoffen im Spurenbereich.

Bei den 71 untersuchten Proben stellte das LGL in fünf Proben Rückstände antibiotisch wirksamer Substanzen fest. Vier dieser fünf rückstandspositiven Proben stammten, wie auch der Großteil der eingesandten Shrimps, aus Vietnam. Bei der fünften Probe war Venezuela als Herkunftsland angegeben. Alle untersuchten Proben waren frei von Rückständen nicht zugelassener Farbstoffe oder verbotener Antibiotika.
Auffallend war, dass alle rückstandspositiven Proben Substanzen der Wirkstoffklasse der Tetracycline enthielten. In zwei von diesen Proben war Doxycyclin und in zwei weiteren Proben Oxytetracyclin nachweisbar; die fünfte der rückstandspositiven Proben enthielt eine Kombination aus beiden genannten Tetracyclinen. Beide Substanzen waren bereits in den Vorjahresuntersuchungen am häufigsten vertreten.
In zwei dieser Proben ergab die Untersuchung zusätzlich Rückstände von Sulfamethoxazol im Bereich der Nachweis- bzw. Bestimmungsgrenze.
Bei der zu beanstandenden Probe handelte es sich um eine Höchstmengenüberschreitung des Chinolon-Antibiotikums Ciprofloxacin, das, ebenso wie Sulfamethoxazol, bereits in den Vorjahresuntersuchungen regelmäßig nachweisbar war.
Eine Gesundheitsgefahr bestand bei keiner der rückstandspositiven Proben.

Besonders zu erwähnen ist, dass in drei der fünf positiven Proben Rückstände von mehreren Substanzen zu finden waren, was die Beobachtungen der Vorjahre ebenfalls bestätigt.
Während das Spektrum an nachgewiesenen Rückständen unverändert blieb, ergab die aktuelle Untersuchung eine geringere Positivquote als in früheren Jahren: Die Positivquote im Jahr 2022 entspricht bei fünf von 71 Proben rund 7 %. Dagegen wies das LGL im Jahr 2016 in 25 % der Proben Rückstände nach. Durch die herkunftsspezifische Anforderung in den Jahren 2017 und 2018 kann die allgemeine Positivquote dieser Jahre nur bedingt zum Vergleich herangezogen werden. Hinsichtlich des Herkunftslandes Vietnam wurde jedoch eine Abnahme des Anteils rückstandspositiver Proben von 57 % im Jahr 2016 auf 20 % im Jahr 2022 beobachtet, wohingegen der Probenanteil mit Höchstmengenüberschreitung in etwa gleich blieb (7 % im Jahr 2016 gegenüber 5 % im Jahr 2022).

Fazit und Maßnahmen

In fünf von 71 untersuchten Proben Shrimps wies das LGL Rückstände antibiotisch wirksamer Substanzen nach. Bei einer Probe führte die Höchstmengenüberschreitung bei dem Chinolon-Antibiotikum Ciprofloxacin zu der Beurteilung „nicht verkehrsfähig“. Eine Gesundheitsgefahr bestand jedoch nicht.
Verbotene Antibiotika und nicht zugelassene Farbstoffe waren nicht nachweisbar.

Insgesamt zeigt sich bei den untersuchten Shrimpsproben ein verbessertes Bild im Vergleich zu den Untersuchungen in früheren Jahren, da die Positivquote deutlich geringer ausfällt und keine verbotenen Stoffe gefunden wurden. Die nachweisbaren Rückstände deuten jedoch auf einen anhaltenden Einsatz von Antibiotika hin, im Fall der zu beanstandenden Probe auch außerhalb des gesetzlichen Rahmens. Daher scheint eine regelmäßige Erhebung der Rückstandssituation in Shrimps geboten.