Tierische Lebensmittel aus
Biergärten und von Volksfesten – Untersuchungsergebnisse 2014

Im Sommer ist es beliebt, in entspannter Atmosphäre Speisen und Getränke unter freiem Himmel zu genießen. Das Angebot in Biergärten, Bierkellern, Gaststätten mit Gartenverkauf oder auf Volksfesten umfasst auch zahlreiche Lebensmittel mit Zutaten tierischer Herkunft, wie zum Beispiel Würstchen, Leberkäse, Wurstsalat, Obazda oder gegrillte Makrele. Im Jahr 2014 untersuchte das LGL tierische Lebensmittel, die bei Kontrollen in Biergärten, in Gaststätten mit Gartenverkauf und auf Volksfesten entnommen wurden, auf ihre Genusstauglichkeit, gesundheitliche Unbedenklichkeit, ihre Zusammensetzung sowie dieKennzeichnung von Bezeichnung und Zusatzstoffen.

Untersuchungsergebnisse stoffliche Beschaffenheit

Das LGL untersuchte insgesamt 127 tierische Lebensmittel aus Biergärten, Betrieben mit Gartenverkauf und von Volksfesten. Die 127 Proben umfassten 13 Proben Obazda bzw. angemachten Käse, zehn Proben Emmentaler, 26 Proben gegrillte Makrelen,eine Probe Lachsbrötchen, zwölf Proben gegarte bzw. gegrillte Schweinerippchen, eine Probe gegarte Hähnchenfl ügel, 25 Proben Leberkäse, 23 Proben Wurstsalate und 16 Proben diverse Wursterzeugnisse (Currywurst, Bratwurst, Weißwurst etc.). Von den insgesamt 127 Proben waren 108 Proben (85 %) nicht zu beanstanden. 16 Proben (13 %) beanstandete das LGL überwiegend aufgrund einer fehlenden oder fehlerhaften Kennzeichnung von Zusatzstoffen.

Sensorische Untersuchungen

Das LGL untersuchte alle 127 Proben sensorisch auf ihre Genusstauglichkeit und Frische. Geprüft wurden Aussehen, Geruch, Geschmack und Konsistenz. 125 Proben waren sensorisch nicht zu beanstanden. Zwei Proben des angemachten Käses waren sensorischauffällig. Hier wies das LGL auf den beginnenden Verderb hin, damit entsprechende Maßnahmen vor Ort getroffen werden konnten.

Untersuchung auf Histamin

Die 26 gegrillten Makrelen untersuchte das LGL zudem auf Histamin. Histamin kann bei zu hohen Konzentrationen zu gesundheitlichen Problemen führen. In keiner der untersuchten Proben konnte Histamin nachgewiesen werden.

Überprüfung der Zusammensetzung

Das LGL kontrollierte auch die Zusammensetzung der tierischen Lebensmittel. Bei 23 Wurstsalaten bestimmte das LGL den Wurstanteil und untersuchte, ob Konservierungs- und Süßstoffe enthalten und richtig deklariert waren. Der gesetzlich geforderte Wurstanteil wurde bei allen Proben eingehalten. Bei zwei Proben Wurstsalat konnte das LGL den zugelassenen Süßstoff Saccharin nachweisen, der jedoch nicht kenntlich gemacht war. In den restlichen Wurstsalaten konnten keine der untersuchten Zusatzstoffe nachgewiesen werden.Bei Leberkäse und Wursterzeugnissen untersuchte das LGL die Anteile an Fleisch und Bindegewebe, die Wasser- und Fettgehalte sowie die Tierart des verwendeten Fleisches. Die Zusammensetzung aller Leberkäseproben und Wursterzeugnisse war in Ordnung und ergab keinen Anlass zu einer Beanstandung.

Untersuchungsergebnisse Kennzeichnung

Mit der Bezeichnung eines Lebensmittels verbindet der Verbraucher genaue Vorstellungen. Deshalb überprüfte das LGL die Bezeichnungen der angebotenen Speisen auf Speisekarten oder Aushängen in den Entnahmebetrieben. Von den 127 gezogenen Proben tierischer Lebensmittel war bei zweien die Bezeichnung irreführend. Ein Käse wurde als Emmentalerverkauft, obwohl es sich nicht um einen Emmentaler handelte. Ein Brötchen mit Lachsersatzwurde als Lachsbrötchen bezeichnet. Die Kennzeichnung von bestimmten Zusatzstoffenmuss auch bei der Abgabe loser Ware erfolgen (zum Beispiel in Speisekarten oder Aushängen). Bei 53 der 127 entnommenen Proben begutachtete das LGL die Zusatzstoffkennzeichnung und beanstandete 13 Proben(25 %). Bei neun der 16 beanstandeten Proben fehlte die Zusatzstoffkennzeichnung, bei vier weiteren Proben war sie unzureichend. So fehlte beispielsweise der gesetzlich vorgeschriebene Verweis auf die Zusatzstoffe bei der Verkehrsbezeichnung oder es traten formale Fehler bei der Bezeichnung der Zusatzstoffe auf.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema