IHK Onlinehilfe Lebensmittelhygiene

Die Lebensmittelunternehmer tragen in der Europäischen Union die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte. Sie sind daher verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Rechtskonformität der von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel zu gewährleisten.

Um Lebensmittelunternehmer, insbesondere aus der Gastronomie und dem Handel, sowie Imbissverkäufer und Lebensmittelverarbeiter hierbei zu unterstützen, wurde von der IHK Bayern die Internetplattform "Onlinehilfe Lebensmittelhygiene" ins Leben gerufen . Diese steht seit 2015 online zur Verfügung. Fachlich unterstützt wurde die Entwicklung vom StMUV und vom LGL.

Diese Internetplattform, die auch über Smartphones abgerufen werden kann, gliedert sich in die vier Branchen Lebensmittelverarbeiter, Lebensmittelhandel, Gastronomie und Imbiss & mobile Verkaufsstände, denen verschiedene Farben zugeordnet sind. Für jede Branche werden jeweils die maßgeblichen rechtlichen Hygieneanforderungen einfach und anhand von praxisnahen Beispielen erklärt. Die Onlinehilfe orientiert sich am EU-Hygienepaket sowie den branchenspezifischen Leitlinien. Es werden Musterdokumente wie zum Beispiel Checklisten, Personalschulungsinhalte sowie die grundlegenden Gesetze und Leitlinien zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden in einer weiteren Rubrik, den FAQs, bestimmte Begriffe aus dem Bereich der Lebensmittelhygiene verständlich erläutert.

Durch die übersichtliche und umfassende Darstellung der relevanten Hygieneanforderungen wird den Lebensmittelunternehmern der verschiedenen Branchen mit der Onlinehilfe ein Werkzeug an die Hand gegeben, mit dem die eigenen Strukturen geprüft und nachhaltig verbessert werden können.

Die Onlinehilfe ist abrufbar unter:

www.onlinehilfe-lebensmittelhygiene.de