Nitrosamine – Untersuchungsergebnisse 2007

Untersuchte Lebensmittel

Bei der Braumalzherstellung kann sich aus natürlichen Inhaltsstoffen der Gerste und stickstoffhaltigen Darrgasen (vorwiegend bei offener Befeuerung) N-Nitrosodimethylamin (NDMA) bilden. Vor allem das aus dunklem Malz gebraute Bier kann demnach als Belastungspfad für die Verbraucher infrage kommen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wies lediglich bei zwei von 178 Bieren sowie bei einer von 22 Malzproben geringfügig über dem Richtwert liegende Gehalte nach. Damit konnte der erfreuliche Trend der letzten Jahre zu immer weniger belasteten Bieren bestätigt werden (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1: Übersicht der mit NDMA belasteten Bier- und Malzproben seit 2000
Untersuchungszeitraum Probenart Richtwerte [µg/kg] Gesamtzahl Proben Anzahl über Richtwerte belastete Proben (%)
2000–2002 Bier 0,5 128 20 15,6
Malz 2,5 84 13 15,5
2003–2005 Bier 0,5 245 23 9,4
Malz 2,5 120 11 9,2
2006 Bier 0,5 161 2 1,2
Malz 2,5 14 0 0
2007 Bier 0,5 178 2 1,1
Malz 2,5 22 1 4,5

Untersuchte Bedarfsgegenstände

Gummiartikel wie Babysauger und Luftballons können aus Resten von Vulkanisationsbeschleunigern nitrosierbare Stoffe enthalten, aus denen sich bei der Lagerung und beim Gebrauch Nitrosamine bilden können. Geprüft werden diese Produkte nach einer DIN-Vorschrift auf den Übergang der oben genannten Kontaminanten in eine Speicheltestlösung. Während die Babyflaschensauger keine Überschreitungen der vorgeschriebenen Nachweisgrenzen aufwiesen, lagen bei den Luftballons drei Proben über dem neuen verminderten Nitrosamin-Richtwert von 10 µg/kg Erzeugnis (höchster Wert 243 µg/kg Erzeugnis).

Tabelle 2: Untersuchung von Bedarfsgegenständen auf Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe
Anzahl Probenart Nitrosamine [µg/kg] nitrosierbare Stoffe, berechnet als NA [µg/kg]
gemessen zulässig gemessen zulässig gemessen zulässig
5 Babysauger 0,1–1,6 10 0,1–70 100
22 Luftballons 1,3–243 10 0,1–2,4 5,0

Untersuchte Kosmetika

Kosmetische Mittel können durch kontaminierte Rohstoffe oder durch Reaktion zwischen Inhaltsstoffen mit N-Nitrosodiethanolamin (NDELA) belastet sein. Bei den Untersuchungen zeigten sich Auffälligkeiten bei Produkten zur Hautreinigung (Flüssigseifen, Handreiniger) und Hautpflege (Hautcreme, Augencreme) sowie bei den dekorativen Kosmetika (Wimperntusche). Bei der Mehrzahl der Produkte lagen die NDELA-Gehalte unter der Nachweisgrenze von 10 µg/kg.

Tabelle 3: NDELA-Gehalte in untersuchten Kosmetikproben
Anzahl Produktgruppe Probenanzahl höchster Gehalt [µg/kg]
< 10 µg/kg > 10 µg/kg
10 Hautreinigung 7 3 520
37 Hautpflege 34 3 63
29 Dekorative 23 6 64
18 Haarpflege 16
94 Kosmetika 82 12

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