Melamin – Untersuchungsergebnisse 2009

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat 2009 wegen des Melaminskandals in China im Jahr 2008 weitere Produkte mit Milch- und Sojaanteil aus Asialäden, Garnelen aus Asien und eiweißreiche Sportlernahrung sowie Figurdrinks auf Melamin untersucht.

In 32 Proben konnte lediglich bei einem Gebäck aus der Türkei Melamin nachgewiesen werden. Der Gehalt lag unter dem Höchstwert der Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Verbotsverordnung für Waren aus China von 2,5 mg/kg und stellte keine Gesundheitsgefahr für betroffene Verbraucher dar.

Das LGL informierte die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde und empfahl verstärkte Wareneingangskontrollen beim Hersteller.

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