Untersuchung von anorganischem Arsen in Kindernahrung – Untersuchungsergebnisse 2010 und 2011

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchte 2010 und 2011 insgesamt 56 Proben von Kindernahrung auf Reisbasis auf ihre Belastung mit anorganischem Arsen.

Ausgangssituation und Rechtsgrundlagen

Reis ist für mehr als die Hälfte der Erdbevölkerung das Hauptnahrungsmittel, er zählt auch in Mitteleuropa zu den häufig verzehrten Getreidesorten. Reis wird in seiner ursprünglichen Form als Reiskorn verzehrt, aber auch zu Reisflocken oder Reiswaffeln weiterverarbeitet. Instant-Kindernahrungen bestehen mitunter zu einem gewissen Anteil oder ausschließlich aus Reisflocken.

Schon länger ist bekannt, dass Reis unterschiedliche Mengen an Arsen enthalten kann. Die Reispflanze nimmt das Halbmetall aus dem Boden auf und speichert es im Reiskorn. Der Gehalt an Arsen schwankt stark zwischen verschiedenen Reissorten, aber auch je nach Anbaugebiet. Arsen ist im Reiskorn in organischer oder anorganischer Form gebunden. Die anorganische Form ist toxisch und gilt als krebserregend, während organisch gebundenes Arsen als weniger problematisch angesehen wird.

Ergebnisbericht

Alle untersuchten Kindernahrungen auf Reisbasis wie Reisflocken oder Reiswaffeln enthielten anorganisches Arsen; die Spannweite der Gehalte reicht von 0,05 bis 0,5 mg/kg mit einem Median von 0,2 mg/kg. Rund 70 % der Produkte wiesen anorganisches Arsen zwischen 0,15 und 0,30 mg/kg auf. Die untenstehende Abbildung zeigt die Häufung bei 0,2 mg/kg und die höchsten Gehalte bis zu 0,5 mg/kg in einer Darstellung der prozentualen Häufigkeit.

In den ebenfalls untersuchten Kindernahrungen ohne Reis im Getreideanteil ließ sich kein Arsen nachweisen. Diese Tatsache belegt, dass anorganisches Arsen ausschließlich über den Reis in die Produkte eingebracht wird.

Bewertung und Risikoabschätzung

Wesentliches Merkmal der Toxizität anorganischen Arsens ist seine krebserzeugende Wirkung (insbesondere an Haut, Harnblase und Lunge). In einer Risikoabschätzung für die nahrungsbedingte Arsenaufnahme in Europa (darunter auch Deutschland) kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dem Ergebnis, dass diese in einem Bereich liegt, bei dem das gesundheitliche Risiko nicht als vernachlässigbar angesehen werden kann. Dies gilt auch für die nahrungsbedingte Arsen-Exposition von Kleinkindern unter 3 Jahren, zumal die Arsenaufnahme durch reishaltige Kindernahrung bei Kleinkindern bezogen auf ihr Körpergewicht 2-3 mal höher ist als bei Erwachsenen. Die EFSA fordert daher, dass die nahrungsbedingte Exposition mit anorganischem Arsen reduziert werden sollte.

Ausgehend von diesen Erkenntnissen und unseren Untersuchungsergebnissen von Reisprodukten hat das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die Bundesregierung aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes gebeten, sich auf EU-Ebene für die Einführung von Grenzwerten für Arsen in Reis und Reisprodukten einzusetzen. Diese treten am 01.01.2016 in Kraft (Verordnung (EU) 2015/1006).

Fazit

Reis wird in Deutschland auch von Kindern in einer größeren Menge konsumiert. Um das mit dem Verzehr von Reis verbundene Risiko für die menschliche Gesundheit durch die Aufnahme von anorganischem Arsen möglichst gering zu halten bzw. zu minimieren, begrüßt das LGL die Festlegung von Höchstwerten für anorganisches Arsen in Reis und Reisprodukten. . Legt man die vom LGL in Reisprodukten (darunter auch Reiswaffeln) festgestellten mittleren Gehalte an anorganischem Arsen zugrunde, ist nach derzeitigem Kenntnisstand für ein Kleinkind (Alter 1-3 Jahre) bei regelmäßigem Verzehr von bis zu 11 Mini-Reiswaffeln zu je 2 g pro Monat noch kein nennenswertes gesundheitliches Risiko zu erwarten. Sollte man gelegentlich größere Mengen an Reiswaffeln konsumieren, ist es ratsam, die Verzehrabstände zu vergrößern.
Grundsätzlich sollte die nahrungsbedingte Zufuhr von anorganischen Arsenverbindungen so gering wie möglich sein, da für diese keine Grenzdosis angegeben werden kann, unter der ein Krebsrisiko vollkommen auszuschließen ist.
Andere nicht reishaltige Produkte, wie zum Beispiel Maiswaffeln, enthalten nach unseren Untersuchungen keine nennenswerten Mengen an Arsen. Solange also keine gesundheitlichen Zwänge, zum Beispiel durch Zöliakie, dagegen stehen, kann das arsenbedingte gesundheitliche Risiko durch eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung, z. B. mit Weizen-, Hafer-, oder Maisprodukten, verringert werden.

Nachträgliche Anmerkung:

Am 16. Juli 2015 trat die Verordnung (EU) 2015/1006 der Europäischen Kommission zur Änderung der Verordnung 1881/2006 in Kraft, in der erstmals Höchstgehalte für anorganisches Arsen festgelegt werden. Dieser Verordnung zufolge sind ab dem 1. Januar 2016 folgende zulässigen Höchstgehalte gültig:

  • geschliffener Reis, nicht parboiled (polierter oder weißer Reis): 0,20 mg/kg Frischgewicht
  • parboiled Reis und geschälter Reis: 0,25 mg/kg Frischgewicht
  • Reiskekse, Reiswaffeln, Reiskräcker und Reiskuchen: 0,30 mg/kg Frischgewicht
  • Reis für die Herstellung von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder: 0,10 mg/kg Frischgewicht

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