Aluminium in Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen – Untersuchungsergebnisse 2015 und 2016

Anlass und Hintergründe der Untersuchungen

Die Aufnahme von Aluminium ist aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse in den Fokus geraten. Aluminium ist als dritthäufigstes Element der Erdkruste ubiquitär verbreitet und somit natürlicher Bestandteil von Trinkwasser und vielen Lebensmitteln. Hauptaufnahmequelle der Allgemeinbevölkerung für Aluminium stellt die Ernährung dar, wobei die natürlichen Gehalte in Lebensmitteln stark schwanken können. Der Mensch nimmt zudem über verschiedene kosmetische Produkte (z.B. aluminiumhaltige Antitranspirantien) oder Arzneimittel (z.B. Antacida) Aluminium in erhöhter Menge auf.

Während Aluminium keine essentielle Funktion im Körper besitzt, sind unterschiedliche toxische Wirkungen beim Menschen und aus Tierversuchen bekannt. Hierzu zählen neurotoxische Wirkungen, Effekte auf die Knochenentwicklung sowie embryotoxische Effekte. In Tierstudien wurde nachgewiesen, dass der Stoff die Fortpflanzung und das sich entwickelnde Nervensystem bereits in niedrigen Dosen beeinträchtigen kann. Ein möglicher Zusammenhang zwischen der Aluminiumaufnahme und neurodegenerativen Erkrankungen wie der Alzheimer Krankheit wird in verschiedenen Untersuchungen diskutiert. In Bezug auf die orale Exposition kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2008 zu dem Schluss, dass Aluminium in der über die Ernährung zugeführten Menge nicht karzinogen ist.

Auf Grundlage der vorhandenen Daten wurde seitens der EFSA 2008 eine wöchentlich tolerierbare Aufnahmemenge von 1 mg Aluminium/kg Körpergewicht („Tolerable Weekly Intake“ TWI) analog zum Vorsorgewert der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2006 abgeleitet. Diese Menge kann, nach aktuellem Wissensstand, ein Leben lang wöchentlich aufgenommen werden, ohne dass ein gesundheitliches Risiko für den Menschen besteht.

Das Vorkommen von Aluminium in Lebensmitteln kann, wie oben bereits erwähnt, eine Folge des natürlichen Aluminiumgehalts der Pflanzen sein; dieser Gehalt wird aber auch durch den Einsatz von aluminiumhaltigen Lebensmittelzusatzstoffen zusätzlich erhöht. Zudem ist ein potentieller Übergang von Aluminium aus Lebensmittelkontaktmaterialien (Verpackungsmaterialien, Kochgeschirr) auf das Lebensmittel während der Lagerung oder Zubereitung zu bedenken. Einen geringeren Beitrag leistet zusätzlich Trinkwasser.

Die EFSA hat in ihrer Stellungnahme aus dem Jahr 2008 EU-weite Untersuchungsdaten zu Aluminium in Lebensmitteln ausgewertet. Die meisten unverarbeiteten Lebensmittel enthalten weniger als 5 mg Aluminium/kg. Höhere Gehalte (durchschnittlich 5-10 mg/kg) treten in Getreideprodukten, Backwaren, Milchprodukten sowie in einigen Gemüsearten, Innereien und Meeresfrüchten auf. Konzentrationen von über 10 mg/kg wurden in Kakao, Tee, Kräutern und Gewürzen festgestellt. Im Bericht wird allerdings nicht zwischen natürlichen Gehalten und Einträgen durch die Verarbeitung unterschieden.

Nach den von der EFSA im Gutachten von 2008 a) veröffentlichten Daten nahm die Durchschnittsbevölkerung wöchentlich 0,2 – 1,5 mg Aluminium pro kg Körpergewicht zu sich, wobei starke regionale Unterschiede auftraten. Der TWI-Wert von 1 mg pro kg Körpergewicht wurde danach bei einem erheblichen Anteil der europäischen Bevölkerung überschritten.
Am LGL wird daher seit Jahren der Aluminiumgehalt in verschiedensten Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt überprüft. Dabei fielen vor allem Laugengebäck, saure Fruchtsäfte aus aluminiumhaltigen Lagertanks, Antitranspirantien mit Aluminiumchlorhydrat als Wirkstoff sowie aluminiumhaltige Bedarfsgegenstände wie Kochgeschirr aus Aluminium, Aluminiumschalen oder Aluminiumfolien auf.

Für Aluminium in Lebensmitteln gibt es weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene gesetzlich festgelegte Höchstgehalte. Dagegen hat das Bayerische Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit bereits 1998 für Aluminium in Laugengebäck einen Höchstwert von 10 mg/kg Frischgewicht festgelegt b). Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat 2001 empfohlen, den Übergang von Aluminium auf technisch unvermeidbare Werte zu reduzieren und 2002 bei Überschreitungen des Aluminiumgehaltes in Laugengebäck empfohlen den Bayerischen Höchstwert als „Grenze der technischen Vermeidbarkeit“ heranzuziehen.

In der Metallresolution der Europaratkommission für Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt aus 2013 wird daneben ein Richtwert von 5 mg/kg empfohlen, der sich aus dem aktuellen technischen Stand zur Herstellung von Lebensmittelkontakt¬material aus Aluminium, entsprechend den Vorgaben der guten Herstellungspraxis (ALARA-Prinzip), ableitet c).

Aluminium in Lebensmitteln

Laugengebäck

Gerade bei Laugengebäck ist es offensichtlich, dass die Aluminiumbelastung der Bevölkerung durch Berücksichtigung technologischer Grundlagen leicht reduziert werden kann. Bei der Herstellung von Laugengebäck wird der Teigling mit einer rund vierprozentigen Natronlauge behandelt (besprüht oder getaucht), wodurch das Gebäck im anschließenden Backprozess seine leicht rösche, braune Kruste und seinen typischen Geschmack erhält. Kommen gelaugte Teiglinge vor oder während des Backens mit aluminiumhaltigen Oberflächen oder Gegenständen, zum Beispiel Backblechen aus Aluminium, in Kontakt, können sich infolge des stark erhöhten pH-Wertes, erhebliche Mengen an Aluminium aus diesen Materialien lösen und auf das Erzeugnis übergehen.

Durch die Verwendung von Edelstahlblechen oder den Einsatz von Silikon-Auflagen oder Backpapier auf Aluminiumblechen könnte ein Aluminiumübergang vermieden bzw. reduziert werden. Brot und Gebäck ohne einen Kontakt zu Aluminium weist allgemein Aluminiumgehalte von 2 bis 5 mg/kg Frischgewicht auf. Diese Gehalte liegen damit im Bereich des natürlichen Aluminiumgehaltes von Mehl. Bei einem Kontakt zu Aluminium werden dagegen immer wieder Aluminiumgehalte bis über das Zehnfache festgestellt und gelten als technisch vermeidbar.

Als Modellbeispiel für den Einfluss der Aluminiumaufnahme über dieses Lebensmittel wird ein Laugengebäck mit einem Aluminiumgehalt in Höhe von 50 mg/kg Frischgewicht, welches vier Mal pro Woche verzehrt wird herangezogen. Damit würde die von der EFSA abgeleitete gesundheitlich duldbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) an Aluminium bei folgenden Personengruppen wie angegeben ausgeschöpft (*Annahme: typisches Gewicht einer Laugenbreze: 50 g):

Personengruppe Körpergewicht [kg] Aluminium-Aufnahme pro Woche [mg]* Ausschöpfung des TWI
Kind 20 10 50%
Jugendlicher
40 10 25%
erwachsene Frau 60 10 16,7%
erwachsener Mann 80 10 12,5%

Beim regelmäßigen Verzehr von Laugengebäck mit den oben genannten Aluminiumgehalten wird der TWI bei allen Verbrauchern (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) zwar noch nicht überschritten, allerdings trägt die Aufnahme derartiger Aluminiumgehalte durch Laugengebäck insbesondere bei Kindern und Jugendlichen deutlich zur Ausschöpfung des TWI bei. Da auch über andere Nahrungsmittel, mitunter auch über Bedarfsgegenstände oder Kosmetika, regelmäßig täglich Aluminium aufgenommen wird, ist beim Verzehr derartig belasteten Laugengebäcks bei einer Reihe von Verbrauchern mit einer Überschreitung des TWI zu rechnen.

Das LGL hat in den letzten Jahren verschiedene Untersuchungsprogramme zu Aluminium in Laugengebäck durchgeführt, um einen Überblick über die Aluminiumgehalte von Laugengebäck in Bayern zu erhalten bzw. um zu überprüfen, inwieweit der „bayerische Höchstwert“ eingehalten wird. Dabei wurden Proben von zufällig ausgewählten Bäckereien sowie von risikoorientiert entnommenen Proben untersucht.

Untersuchungsergebnisse:

In dem Projekt 2016 hat das LGL 301 Proben Laugengebäck untersucht. Darunter waren 200 nach dem Zufallsprinzip entnommene Proben, 84 Proben von gezielt ausgewählten Bäckereien und 17 Verdachts- bzw. Nachproben zu vorausgegangenen Beanstandungsfällen. Bei 22 aller 301 untersuchten Proben (=7,3 %) lagen die ermittelten Aluminiumgehalte über dem bayerischen Höchstwert von 10 mg/kg und waren zu beanstanden: Darunter waren 17 aus der Gruppe der zufällig entnommenen Proben (= 8,5 %), 2 aus der Gruppe der gezielt ausgewählten Bäckereien (= 2,4 %) und 3 aus der Gruppe der Verdachts- und Nachproben (17,6 % dieser risikoorientiert entnommenen Probengruppe).

Im Vergleich dazu mussten im Jahr 2015 44 von 297 untersuchten Proben beanstandet werden (= 14,8 %). Darunter waren 103 nach dem Zufallsprinzip entnommene Proben mit 15 Beanstandungsfällen (= 14,6 %) und 194 Verdachts- und Nachproben mit 29 Beanstandungsfällen (= 14,9 %).

Beanstandungsquote der Laugengebäck-Proben 2016

Abbildung 1: Beanstandungsquote der Laugengebäck-Proben 2016

Aluminiumgehalte der Laugengebäck-Proben des Jahres 2016

Abbildung 2: Aluminiumgehalte der Laugengebäck-Proben des Jahres 2016

Bei der Herstellung der im Jahr 2016 beanstandeten 22 Laugengebäcke waren den Angaben der Bäcker zufolge folgende Backblechsorten verwendet worden (vgl. Abb. 3):

  • Aluminiumblech: 8x:
  • Gitternetzgewebe: 5x
  • beschichtetes Aluminiumblech: 2x
  • Backpapier: 2x
  • direkt auf Ofenplatte: 1x
  • Backfolie: 1x
  • Edelstahl: 1x
  • keine Angabe: 2x

Aluminiumgehalte der im Jahr 2016 beanstandeten Proben mit Unterscheidung der Proben nach den unterschiedlichen, von den Bäckern angegebenen Backunterlagen.

Abbildung 3: Aluminiumgehalte der im Jahr 2016 beanstandeten Proben mit Unterscheidung der Proben nach den unterschiedlichen, von den Bäckern angegebenen Backunterlagen.

Reisnudeln und Chinesische Schnellkochnudeln

Nachdem es innerhalb der europäischen Gemeinschaft vermehrt zu Rückrufen von chinesischen Schnellkochnudeln aufgrund erhöhter Aluminiumgehalte kam, und in einer EU-Verordnung eine verstärkte Einfuhrkontrolle des Aluminiumgehaltes getrockneter Nudeln aus China vorgeschrieben wurde, ist seitens des LGL ein Schwerpunktprogramm zur Untersuchung des Aluminium-Gehaltes in diesen Erzeugnissen durchgeführt worden.

Dabei wurden vor allem Reisnudeln und chinesische Schnellkochnudeln untersucht.

Reisnudeln sind ein nudelartiges Erzeugnis (ähnlich Spaghetti) verschiedener Länge, das aus Reismehl hergestellt wird. Manchen Sorten wird zusätzlich auch Tapiokamehl oder Maisstärke zugegeben, um die Transparenz zu erhöhen sowie das Aussehen und die Konsistenz zu verbessern. Die Reisnudel ist eine der meistbenutzten Beilagen im ostasiatischen Raum.

Chinesische Schnellkochnudeln werden aus Weizenmehl hergestellt und vorgegart in den Verkehr gebracht, wodurch sich die Zubereitungszeit im Vergleich zu üblichen Teigwaren auf 2-4 Minuten verkürzt. Sie kommen meist in rechteckige Nesterform gepresst in den Handel und sind im Gegensatz zu den Reisnudeln nicht transparent.

Untersuchungsergebnisse:

Bei den Reisnudeln wurde lediglich in zwei von insgesamt 13 Proben ein Aluminiumgehalt über der Bestimmungsgrenze von 2 mg/kg festgestellt. Die dabei ermittelten Aluminiumgehalte (mit 85 und 37 mg/kg) waren die höchsten Gehalte, die in diesem Projekt festzustellen waren. Die Aluminiumgehalte der beiden Proben lagen damit über dem Richtwert von 36 mg/kg, den das BfR 2009 in einer toxikologischen Bewertung für Schnellkochnudeln aufgestellt hat d). Die beiden Proben wurden danach beanstandet. Eine Ursache für diese hohe Aluminiumgehalte konnte nicht ermittelt werden. Beide Produkte stammten aus Vietnam.

Aluminiumgehalt in Reisnudeln

Abbildung 4: Aluminiumgehalt in Reisnudeln

Bei den 14 vorgelegten chinesischen Schnellkochnudeln lagen die Aluminiumgehalte zwischen 2,3 und 12,4 mg/kg (bei einem Mittelwert von 6,3 und einem Median von 5,3 mg/kg). Bei 12 dieser 14 Proben sind die Messergebnisse mit hoher Wahrscheinlichkeit auf natürliche Aluminiumgehalte des Weizens (i.d.R. um 5 mg/kg) zurückzuführen. Bei den beiden über 10 mg/kg liegenden, aus China stammenden Proben konnte eine Verwendung aluminiumhaltiger Zusatzstoffe oder eine Migration aus aluminiumhaltigen Bedarfsgegenständen nicht ausgeschlossen, aber auch nicht nachgewiesen werden. Auch erhöhte natürliche Aluminiumgehalte in der hier festgestellten Größenordnung sind in asiatischem Getreide als Ursache noch in Betracht zu ziehen. Keine der 14 Proben wurde beanstandet.

Aluminiumgehalt in chinesischen Schnellkochnudeln

Abbildung 5: Aluminiumgehalt in chinesischen Schnellkochnudeln

Apfelsaft

Hauptursache für die Belastung von Apfelsäften mit Aluminium ist die Lagerung in unbeschichteten und damit ungeeigneten Aluminiumtanks. Abhängig von Lagerdauer und Säuregehalt des Lagergutes können dabei Konzentrationen von mehr als 50 mg/l erreicht werden. Ein Grenzwert für Aluminium in Fruchtsäften ist nicht festgelegt. Nach einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR, 034/2008) sollte für Kinder mit hohem Fruchtsaftkonsum der Aluminiumgehalt von Fruchtsäften nicht über 2 mg/l liegen e). In früheren Jahren stellte das LGL vereinzelt Gehalte von bis zu 100 mg/l fest. Betroffen waren ausschließlich kleinere Keltereien mit veralteter Lagertechnik.

Untersuchungsergebnisse:

Im Berichtszeitraum hat das LGL 48 Apfelsäfte auf ihren Aluminiumgehalt untersucht. Der dabei ermittelte Höchstgehalt lag bei 1,9 mg/l.

Aluminium aus Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt

Aluminium wird - unter anderem wegen seines geringen Gewichts - gerne zur Herstellung von Produkten verwendet, die zur Lagerung und Bearbeitung von Lebensmitteln zum Einsatz kommen. Dies sind zum Beispiel Pfannen, Kaffeekocher und Campinggeschirr, aber auch Verpackungsmaterial in Form von Aluminiumfolie oder Aluminiumschalen. Die Abgabe von Aluminium aus diesen Produkten ist jedoch bei Kontakt mit sauren und salzhaltigen Lebensmitteln, wie Obstsäften, Sauerkraut oder Essiggurken, höher als im Fall von Lebensmitteln, die einen eher neutralen pH-Wert haben. Um diesen Stoffübergang zu verhindern, werden Getränkedosen, Joghurtbecherdeckel oder Aluminiumtanks für Fruchtsäfte auf der Innenseite beschichtet. Werden Aluminiumgegenstände ohne ausreichende Beschichtung vertrieben, so ist auf dem Produkt ein eindeutiger Hinweis wie zum Beispiel: „Verwenden Sie diesen Artikel nicht zur Lagerung oder Zubereitung von sauren, basischen oder salzigen Lebensmitteln wie Früchten, Marinaden mit Essig oder Käse in Salzlake“ vorgesehen. Damit werden die allgemeinen Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen erfüllt, wonach besondere Hinweise für eine sichere und sachgemäße Verwendung gegeben werden müssen. Darüber hinaus gilt ein Richtwert von 5 mg/kg als maximale Konzentration an Aluminium, die auf das Lebensmittel übergehen darf, damit ein Bedarfsgegenstand noch den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Im Projektzeitraum hat das LGL 48 Proben, darunter Espressokocher, Campinggeschirr, Aluminiumflaschen, Aluminiumfolie, Aluminiumschalen sowie Grillschalen im Hinblick auf die Abgabe von Aluminium untersucht. Die Untersuchungen führte das LGL mit Lösungen durch, die als Ersatz für das jeweilig relevante Lebensmittel dienten. Je nach Verwendungszweck und vorliegenden Gebrauchshinweisen wurden dazu neutrale oder saure Simulanzien eingesetzt. Auch Kontaktdauer und Temperatur bei der Prüfung wurden abhängig vom jeweiligen Gebrauch festgelegt. Für Gegenstände für die ein mehrfacher Gebrauch vorgesehen ist, wurde die Aluminiumabgabe dreimal hintereinander geprüft, wie es der technische Leitfaden für Metalle vorsieht.

Aluminiumabgabe in Simulanzien bei den untersuchten Proben

Abbildung 6: Aluminiumabgabe in Simulanzien bei den untersuchten Proben

Von den 42 untersuchten Proben beanstandete das LGL 10 (entsprechend 24 %), da sie den empfohlenen Richtwert überschritten. Bei den Grill- und Aluminium-Schalen kam es aufgrund des fehlenden Gebrauchshinweises und einer unter sauren Bedingungen festgestellten, erhöhten Aluminiumabgabe zu entsprechenden Beurteilungen. Drei von fünf Campingprodukten, für die keine Verwendungsbeschränkungen hinsichtlich saurer und salziger Lebensmittel vorlagen, hielten den Richtwert bei den Prüfungsbedingungen nicht ein. Für den Verbraucher gilt, dass er sich beim Erwerb eines Produktes aus Aluminium über die gegebenenfalls eingeschränkte Nutzung informieren sollte. Aus Sicht des Bundesamtes für Risikobewertung ist eine unnötige Aluminiumaufnahme bedingt durch den unsachgemäßen Gebrauch von Aluminium-Folie, Aluminium-Grillschalen oder unbeschichtetem Aluminium-Geschirr vermeidbar. Mit Blick auf die erhöhte Löslichkeit von Aluminium unter dem Einfluss von Säure und Salz sollten diese Produkte insbesondere nicht für die Aufbewahrung oder das Abdecken von sehr sauren oder salzigen Lebensmitteln verwendet werden. Dazu gehören beispielsweise auch Apfelmus, Tomatenpüree, Rhabarber oder Salzhering (http://www.bfr.bund.de/cm/343/fragen-und-antworten-zu-aluminium-in-lebensmitteln-und-verbrauchernahen-produkten.pdf). Aktuelle Untersuchungsergebnisse des Bundesamtes für Risikobewertung bestätigen unsere Ergebnisse in diesem Bereich f), g).

Eine weitere Studie befasste sich mit dem Einsatz von Alubehältnissen in der Schulverpflegung bzw. in Kindertageseinrichtungen. Zwei von insgesamt 17 befragten Lieferanten und Cateringbetrieben innerhalb des Einzugsgebietes verwendeten nach eigenen Angaben Aluschalen. Im Rahmen dieser Studie wurden an mehreren Tagen Gerichte von einem dieser Lieferanten, der zwei Einrichtungen im Einzugsgebiet belieferte, beprobt. Das Mittagessen wurde einmal wöchentlich tiefgefroren gebracht und täglich vor Ort in speziellen Vorrichtungen zu Ende gegart. Die zu untersuchenden Proben wurden sowohl tiefgefroren als auch direkt nach der Zubereitung entnommen, um einen Übergang von Aluminium bedingt durch die Verwendung der Aluschalen feststellen zu können. Aufgrund des Menücharakters bestand das Essen aus verschiedenen Einzelgerichten (z.B. Tomatensoße, Reis und panierter Fisch). Von den 17 in Alubehältnissen aufgewärmten Gerichten konnte in keinem Fall ein Anstieg von Aluminium bedingt durch den Garprozess über den aktuellen Richtwert von 5 mg/kg festgestellt werden.

Fazit / Bewertung und Risikoabschätzung

  1. Die Ergebnisse zum Laugengebäck bestätigen den Trend zu niedrigeren Werten, der sich bereits im Jahr 2015 angedeutet hatte und verdeutlichen die Wirksamkeit der von der amtlichen Lebensmittelüberwachung und den Wirtschaftsbeteiligten ergriffenen Maßnahmen. Eine weiterführende Kontrolle der Laugengebäcke ist vorgesehen, da es immer noch zu Überschreitungen des Höchstwertes und zu Beanstandungen kommt. Die Kontrollen können zudem das Bewusstsein der Hersteller aufrechterhalten, auch weiterhin Maßnahmen zur Vermeidung eines Aluminiumkontakts bei der Herstellung von Laugengebäck einzuhalten.
  2. Bei den untersuchten asiatischen Reisnudeln und chinesischen Schnellkochnudeln lässt sich aus der Gesamtzahl der beanstandeten Proben (2 von 27; entspricht 7,4 %) derzeit keine erhöhte Gefährdung der Bevölkerung durch den Aluminiumgehalt dieser Produktgruppe ableiten.
  3. Bei Apfelsaft bestätigt sich der positive Trend der letzten Jahre. Letztmalig war im Jahr 2013 eine Probe Apfelsaft mit einem Gehalt von 10 mg/l aufgefallen.
  4. Gerade bei den Grillschalen und den Transportbehältnissen aus Aluminium zeigen die Ergebnisse, dass bei Kontakt mit sauren Lebensmitteln mit einer erhöhten Aluminiumabgabe zu rechnen ist. Gleichzeitig werden Verbraucher und auch Anwender in der Gastronomie, die diese Produkte benutzen, noch häufig zu wenig vom Hersteller über diese Verwendungsbeschränkung aufgeklärt. Eine Überprüfung aluminiumhaltiger Bedarfsgegenstände ist daher auch weiterhin notwendig,

Derzeit liegen noch keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Bewertung der langfristigen gesundheitlichen Risiken bei chronischer Aufnahme von Aluminium vor. Abschließend bleibt jedoch zu betonen, dass auch bei geringer Einzelbelastung durch die jeweilige Aufnahme von Aluminium aus Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika die individuelle Gesamtexposition gegenüber Aluminium so gering wie möglich gehalten werden sollte.

Literatur und weitere Informationen

  1. EFSA; Zusammenfassung des Gutachtens; Sicherheit der Aluminiumaufnahme aus Lebensmitteln; Wissenschaftliches Gutachten des Gremiums für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (AFC); (Fragen Nr. EFSA-Q-2006-168 und EFSA-Q-2008-254) vom 22.05.2008.
  2. Verwaltungsvollzugsbestimmung gemäß Schreiben des ehemaligen Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit (StMAS) vom 11.08.1998 (Aktenzeichen VII 10/8962/1/97)
  3. European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare, 2013 1st Edition; Metals and alloys used in food contact materials and articles A practical guide for manufacturers and regulators; Chapter 2 Aluminium 33-40
  4. Bundesinstitut für Risikobewertung: Toxikologische Bewertung von im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung festgestellten Aluminiumgehalten in Schnellkochnudeln vom 06.Januar 2009
  5. Bundesinstitut für Risikobewertung: Aluminium in Apfelsaft: Lagerung von Fruchtsäften nicht in Aluminiumtanks Gesundheitliche Bewertung Nr. 034/2008 des BfR vom 18. Juni 2008
  6. Bundesinstitut für Risikobewertung: Nachweis des Übergangs von Aluminium aus Menüschalen in Lebensmittel 29.05.17; BfR Pressinfo 21_2017
  7. Bundesinstitut für Risikobewertung: Unbeschichtete Aluminium-Menüschalen: Erste Forschungsergebnisse zeigen hohe Freisetzung von Aluminiumionen; Stellungnahme Nr. 007/2017 des BfR vom 29. Mai 2017; DOI 10.17590/20170529-134819
  8. Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS): Verwendungshinweise bei Aluminiumbackblechen (2008/48); J. Verbr. Lebensm. 3 (2008): 233.
  9. 15. BfR-Forum Verbraucherschutz: Aluminium im Alltag – ein gesundheitliches Risiko? - Stellungnahme der Lebensmittelwirtschaft - Dr. Sieglinde Stähle Wissenschaftliche Leitung Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. Berlin 26. und 27. November 2014

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