Patulin in Apfelerzeugnissen – Untersuchungsergebnisse 2018

Hintergrund

Apfelerzeugnisse zählen zu den wichtigsten und beliebtesten Obsterzeugnissen. Spätfröste und insgesamt ungünstige Witterungsbedingungen führten im Jahr 2017 zu einer der schwächsten Obsternten der letzten Jahrzehnte in Deutschland. Aufgrund der schlechten Ernte könnten auch Äpfel mit geringerer Qualität insbesondere in verarbeiteten Produkten wie beispielsweise Apfelsaft, Apfelmus und Apfelessig verwendet worden sein. Sind Äpfel mit dem Schimmelpilzgift Patulin belastet, welches in braunfaulen Stellen von Äpfeln nachgewiesen werden kann, kann dieses beim Verarbeiten in das fertige Produkt übergehen. Um ein hohes Schutzniveau für den Verbraucher zu gewährleisten, sind für viele Apfelprodukte wie Apfelsaft und feste Apfelerzeugnisse EU-weite Höchstgehalte für Patulin zwischen 10,0 μg/kg und 50 μg/kg festgelegt.

Untersuchungsergebnisse

Das LGL untersuchte im Jahr 2018 insgesamt 109 Produkte auf Patulin. Aufgrund der hohen Beliebtheit beim Verbraucher wurde der Schwerpunkt auf Apfelsaft gelegt. Zusätzlich untersuchte das LGL Apfelmus, Apfelwein, Apfelessig sowie apfelsafthaltige Getränke für Kinder und Säuglinge. Erfreulicherweise stellte das LGL in keinem der untersuchten Apfelerzeugnisse eine Überschreitung des Höchstgehaltes für Patulin fest. In der Mehrzahl der Apfelsaftproben (ca. 60 %) waren keine Patulingehalte bestimmbar. Die übrigen Apfelsäfte wiesen Patulin im niedrigen Bereich weit unterhalb des Höchstgehaltes von 50 μg/kg auf. Der höchste festgestellte Patulinwert lag mit 9,0 μg/kg bei 18 % des aktuell gültigen Höchstgehaltes. Alle weiteren Apfelprodukte wiesen keine nennenswerten Gehalte an Patulin auf. Positiv sind die Ergebnisse der apfelsafthaltigen Getränke für Kinder und Säuglinge zu bewerten. In keiner der Proben wies das LGL Patulin nach.

Tabelle: Untersuchungsergebnisse 2018 von Patulin in Apfelerzeugnissen
Lebensmittel Anzahl Anzahl (Anteil) kleiner BG Anzahl (Anteil) größer BG maximaler
Gehalt
90. Perzentil Anzahl (Anteil) größer HG
Apfelsaft  46 27 (59 %) 19 (41 %) 9,0 µg/kg 6,3 µg/kg 0 (0 %)
Apfelmus 29 28 (97%) 1 (3 %) 4,8 µg/kg < NG 0 (0 %)
Apfelwein 10 10 (100 %) 0 (0 %) < NG < NG 0 (0 %)
Apfelessig 9 9 (100 %) 0 (0 %) < NG < NG 0 (0 %)
Apfelsafthaltige Getränke für Kinder und Säuglinge 15 15 (100 %) 0 (0 %) < NG < NG 0 (0 %)
Apfelerzeugnisse
gesamt
109 89 (82 %) 20 (18 %) 9,0 µg/kg 3,8 µg/kg 0 (0 %)
Bestimmungsgrenze (BG): Patulin: 2,5 µg/kg
Nachweisgrenze (NG): Patulin: 0,8 µg/kg
Höchstgehalt (HG) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1881/2006

Vergleich konventionelle und ökologische Herstellung

Der Vergleich von konventioneller und ökologischer Herstellung zeigt weder signifikante Unterschiede noch Tendenzen. Ein Einfluss auf die Patulinkonzentration durch die Art des Anbaus stellte das LGL nicht fest. Auch beim Vergleich von Säften aus Deutschland und dem Ausland (meist europäisches Ausland) waren keine Unterschiede vorhanden. Ebenfalls stellte das LGL keinen Unterschied zwischen trüben und klaren Säften sowie zwischen Säften aus Konzentrat oder Direktsäften fest.

Fazit

Trotz der schwierigen Erntesituation 2017 fand das LGL erfreulicherweise in den Apfelprodukten 2018 keine erhöhten Patulingehalte. Da der Gehalt an Mykotoxinen in der Regel stark witterungsabhängig ist und von Jahr zu Jahr stark schwanken kann, wird das LGL Apfelprodukte auch weiterhin regelmäßig auf Patulin untersuchen.