Glyphosatrückstände in pflanzlichen Lebensmitteln

Glyphosat ist ein Pflanzenschutzmittelwirkstoff, der als nicht-selektives Breitbandherbizid zur Unkrautbekämpfung eingesetzt wird. Dieser Wirkstoff ist bei einer großen Anzahl von Kulturen zur Anwendung als Pflanzenschutzmittel in Deutschland zugelassen.

Bei einem Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln sind Rückstände in den erzeugten Kulturen und daraus hergestellten Lebensmitteln häufig unvermeidbar. Die Gehalte müssen jedoch unter den zulässigen Rückstandshöchstgehalten liegen, wenn die Produkte vermarktet werden.

Daher untersucht das LGL seit 2009 im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung pflanzliche Lebensmittel auf Rückstände von Glyphosat. Diese Proben werden risikoorientiert ausgewählt und nach den Vorgaben der bundesweiten Untersuchungsprogramme.

Das LGL kontrollierte im Zeitraum 2013 bis 2015 insgesamt 418 Proben (Tabelle 1), insbesondere verschiedene Weizenprodukte, aber auch andere Lebensmittel auf Glyphosatrückstände. Insgesamt konnte in acht der 418 Proben ein Glyphosatrückstand (1,9 %) nachgewiesen werden, allerdings blieben die festgestellten Gehalte stets deutlich unter den zulässigen Rückstandshöchstgehalten.

Die nachgewiesenen Rückstände beschränkten sich auf das Jahr 2014, in den Jahren 2013 und 2015 wies das LGL keinerlei Glyphosatrückstände nach.

Tabelle 1: Übersicht der Untersuchungen auf Glyphosat von 2013 bis 2015
Lebensmittel(-gruppen) Probenzahl ohne Nachweis
(< 0,01 mg/kg)
positive Befunde
(≥ 0,01 mg/kg)
ermittelte Gehalte (mg/kg)
Obst, Obsterzeugnisse
Tafelweintraube rot oder weiß 19 19
Traubensaft 1 1
Gemüse, Hülsenfrüchte
Bohne braun, rot, weiß 20 20
Spargel, grün oder weiß 61 61
Zucchini 1 1
Zuckermais 14 14
Getreide, -erzeugnisse
Dinkel 17 17
Dinkelmehl 1 1
Gerste 25 20 5 0,022; 0,024; 0,025; 0,032; 0,12
Grünkern 1 1
Hafervollkornflocken/Haferflocken 1 1
Reis 14 14
Roggen 36 36
Weizen 54 54
Weizenbrot 1 1 0,035
Baguettebrötchen 22 22
Weizenkleingebäck vorgebacken 1 1
Weizenmehl Type 1050 2 1 1 0,024
Weizenmehl Type 405 9 8 1 0,030
Weizenmehl Type 550 5 5
Weizenvollkornmehl 4 4
Säuglings- und Kleinkindernahrungen
Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder 91 91
Getreidebrei mit Milch zuzubereiten für Säuglinge und Kleinkinder 2 2
Obstzubereitung für Säuglinge und Kleinkinder 4 4
Säuglings- und Kleinkindernahrungen 10 10
Zwieback oder Kekse für Säuglinge und Kleinkinder 2 2
Gesamt 418 410 8

Neben unterschiedlichen Getreidearten und -erzeugnissen wurden auch verschiedene Mehlsorten sowie Weizenbrote und -brötchen auf Glyphosatrückstände getestet. Darüber hinaus hat das LGL auch verschiedene Gemüse (z. B. Spargel) und Hülsenfrüchte (z. B. Bohnen) sowie Kinder- und Säuglingsnahrungen untersucht.

Bei Obst, Gemüse, Hülsenfrüchten sowie bei Kinder- und Säuglingsnahrungen gab es in den letzten drei Jahren keinen einzigen positiven Befund von Glyphosat am LGL.
Während auch der überwiegende Teil Getreideproben ohne Nachweis blieb, stellte das LGL bei fünf Proben Gerste Rückstände von Glyphosat fest. Allerdings lag selbst der größte, festgestellte Gehalt (0,12 mg/kg) deutlich (Faktor 166) unter dem zulässigen Rückstandshöchstgehalt von 20 mg/kg. Auch bei den drei positiven Befunden in Weizenerzeugnisse ergaben die Messungen des LGL nur geringe Gehalte (maximal 0,035 mg/kg).

Ein gesundheitliches Risiko für die Verbraucher kann bei den nachgewiesenen Gehalten mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

Glyphosat in Bier

In den vergangenen Jahren hat sich das LGL im Sinne der risikoorientierten Beprobung auf einzelne Zutaten wie Gerste oder auch Weizen konzentriert. Aufgrund der Verdünnung im Brauprozess sind mögliche Rückstände im Bier niedriger. Bei der Herstellung von 5 l Bier werden üblicherweise bis zu 1 kg Malz eingesetzt, daraus folgt eine Verdünnung um den Faktor 4 bis 5 vom Malz zum Bier. Nachdem Glyphosat gut wasserlöslich ist, ist jedoch nicht auszuschließen, dass es beim Maischen vom Malz in das Bier übergeht allerdings durch die Verdünnung in nochmals deutlich niedrigeren Gehalten.

Zur lebensmittelrechtlichen Beurteilung von Glyphosat in Bier sind nach dem europäischen Rückstandsrecht die Rückstandshöchstgehalte für die Rohstoffe unter Berücksichtigung der Verarbeitung heranzuziehen. Insofern gilt der Grenzwert für die Gerste, wobei die Verdünnung zu berücksichtigen ist.

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