Cäsiumbelastung in Wildfleisch und Wildpilzen aus Bayern – Untersuchungsergebnisse 2015

Der Reaktorunfall in Tschernobyl im April 1986 führte zur Einführung von bundesweiten Messprogrammen zur Überwachung der künstlichen Radioaktivität in Lebensmitteln. Seitdem leisten diese Überwachungsprogramme einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor künstlichen Radionukliden in Lebensmitteln. Gemäß § 3 Strahlenschutzvorsorgegesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (AVV-IMIS) werden in Bayern jährlich über 800 Lebensmittelproben des gesamten Frischesortiments untersucht. Für die Erstellung der Probenpläne und die Bewertung der Ergebnisse ist das LGL verantwortlich. Die Messungen der Proben nimmt das LfU vor. Parallel zu den Messprogrammen des Bundes untersucht das LfU im Auftrag des LGL innerhalb eines Jahres bis zu 400 Wildfleisch- und Wildpilzproben auf Radioaktivität.
Die im Berichtsjahr 2015 untersuchten Lebensmittel aus dem Handel und von den Erzeugern weisen nur äußerst geringe Gehalte künstlicher Radionuklide in Form von Radiocäsium (Summe aus Cäsium 134 und Cäsium 137) auf (siehe Tabelle 1). Erhöhte Cadiocäsiumgehalte können derzeitig nur noch bei Wildfleisch und Wildpilzen auftreten.

Radioaktivität in Wildpilzen

Der Reaktorunfall in Tschernobyl ist maßgeblich für die noch vorhandene Radiocäsiumbelastung in Wildpilzen verantwortlich. Insbesondere folgende vier Faktoren beeinflussen bei Wildpilzen die Höhe der Cäsiumbelastung: die Pilzsorte, die lokale Bodenkontamination, die lange Halbwertszeit des Radiocäsiums von 30 Jahren und der Umstand, dass in den humusreichen Waldböden, im Gegensatz zu bewirtschafteten Ackerböden, das deponierte Cäsium in den oberen Schichten für das Pilzmyzel leicht verfügbar ist. Aufgrund des sehr warmen und trockenen Herbstes fiel 2015 das Wildpilzaufkommen und damit die Wildpilzuntersuchungen auf Radioaktivität geringer aus als in den vorangegangenen Jahren. Das LGL hat 2015 in lediglich einer von 21 Proben Maronenröhrlinge aus Bayern einen Radiocäsiumwert knapp über dem Grenzwert von 600 Bq/kg festgestellt. Die verbleibenden 73 untersuchten Wildpilzproben unterschritten den Grenzwert von 600 Bq/kg deutlich (siehe Tabelle 1). Pilzimporte aus den östlichen Nicht-EU-Staaten werden während der Pilzsaison überwacht, um kontaminierte Ware von der Einfuhr in die EU auszuschließen. Bei den neun vorgelegten Proben stellte das LGL jedoch keine Auffälligkeiten fest.

Tabelle 1: Untersuchte Radioaktivitätsproben 2015
BezeichnungProbenzahlenRadiocäsiumgehalt in Bq/kg bzw. Bq/L
ImportInlandMin.MaxMW
Sammelmilch223<1<1<1
Rindfleisch286<18<1
Kalbfleisch18<11<1
Schweinefleisch137<11<1
Geflügelfleisch124<1<1<1
Getreide82<1<1<1
Kartoffeln144<1<1<1
Gemüse4132<11<1
Beeren- und Kernobst732<1<1<1
Fische312<11<1
Käse7<1<1<1
Säuglingsnahrung24<1<1<1
Trink/-Rohwasser32<1<1<1
Gesamtnahrung74<1<1<1
Wildbret
Reh74<139922
Hirsch13<181
Wildschwein15145<12.131138
davon von Jägern67<12.131270
davon aus dem Handel1578<145242
sonstiges Haarwild12<1486
Wildpilze
Maronenröhrlinge21<1831165
Pfifferlinge32<111533
Steinpilze419<118348
andere Wildpilze243<116229

Radioaktivität in Wildschweinfleisch

Die erhöhten Radiocäsiumbelastungen in Wildpilzen haben einen direkten Einfluss auf die erhöhten Kontaminationswerte bei Wildbret. Aufgrund des Umstandes, dass ein Teil der Nahrung dieser Tiere aus Pilzen besteht, reichert sich das Radiocäsium im Muskelfleisch der Wildtiere an. Die Ursache für die Schwankungen der Radiocäsiumbelastung bei Wildtieren hängt von drei wesentlichen Faktoren ab: den regional sehr unterschiedlichen Bodenbelastungen, dem Nahrungsmittelangebot und der Tierart. Insbesondere bei Wildschweinfleisch werden bis heute Radiocäsiumgehalte gemessen, die den geltenden EUGrenzwert von 600 Bq/kg deutlich überschreiten. Um zu verhindern, dass Wildschweinfleisch über dem EU-Grenzwert in den Handel gelangt, führen die bayerischen Jäger Eigenkontrollen mittels eines bayernweiten Messstellennetzwerkes durch. Zusätzlich zu den Eigenkontrollen überwacht das LGL stichprobenartig Wildschweinfleisch aus dem
Einzel- bzw. Großhandel. Im Jahr 2015 untersuchte das LfU im Auftrag des LGL 93 Wildschweinproben aus dem Handel (Groß- und Einzelhandel, Gaststätten und Metzgereien), davon betrafen 15 Proben Importware. Bei diesen 93 Wildschweinproben
stellte das LGL keine einzige Grenzwertüerschreitung fest. 64 % der Wildschweinproben aus dem Handel wiesen eine Aktivität von unter 10 Bq/kg

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