Glycyrrhizin-Gehalte in Lakritzerzeugnissen Untersuchungsergebnisse 2017

Lakritzware in Schnecken- und Bruchform

Lakritzwaren enthalten als charakteristische Zutat mindestens 3 % Süßholzextrakt. Dieser wird aus den Wurzeln des echten Süßholzes (Glycyrrhiza glabra) gewonnen und enthält Glycyrrhizin, ein Glykosid der Glycyrrhitinsäure, das eine 50-fach höhere Süßkraft als Zucker besitzt und zum charakteristischen Geschmack von Lakritz beiträgt.
Glycyrrhizin hat nicht nur stark süßende Eigenschaften, sondern auch Auswirkungen auf den Mineral-und Wasserhaushalt des Körpers. Bei der Verstoffwechselung von Glycyrrhizin wird Glycyrrhitinsäure freigesetzt, welches ein hormonell gesteuertes Enzym im Mineralstoffhaushalt hemmt. Regelmäßig verzehrte größere Mengen von Glycyrrhizin können daher Blutdrucksteigerungen und Wassereinlagerungen zur Folge haben. Süßwaren, die Glycyrrhizinsäure oder ihr Ammoniumsalz durch Zusatz der Substanz selbst oder der Süßholzpflanze in Konzentrationen von mindestens 400 mg/100 g enthalten, müssen deshalb nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) den Hinweis tragen „enthält Süßholz – bei hohem Blutdruck sollte ein übermäßiger Verzehr dieses Erzeugnisses vermieden werden”. Süßwaren, die Glycyrrhizin ab einem Gehalt von 10 mg/100 g enthalten, ist nach den Vorgaben der LMIV der Hinweis „enthält Süßholz” unmittelbar nach der Zutatenliste anzufügen, es sei denn, der Begriff „Süßholz” ist bereits im Zutatenverzeichnis oder in der Bezeichnung des Lebensmittels enthalten. Lakritz, das einen Glycyrrhizingehalt über 200 mg/100 g aufweist, wird nach den Richtlinien für Zuckerwaren des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde als Starklakritz bezeichnet.

Untersuchungsergebnisse

Insgesamt hat das LGL 46 Proben Lakritz, Lakritzkonfekt und lakritzhaltige Zuckerwaren von 16 unterschiedlichen Herstellern untersucht, die verpackt oder als lose Ware an den Verbraucher abgegeben wurden. Nach den Angaben in der Zutatenliste enthielten die Lakritzerzeugnisse zwischen 3 % und 8,5 % Süßholzsaft bzw. Süßholzextrakt. Der maximale Glycyrrhizingehalt der untersuchten Proben betrug 133 mg/100 g, während die kleinste analysierte Konzentration 5,1 mg/100 g betrug. Bei zwölf Proben lag der Glycyrrhizingehalt zwischen 10 und rund 50 mg/100 g. Der Großteil der Proben (32) wies Glycyrrhizinkonzentrationen zwischen 50 und 100 mg/100 g auf. Der Median aller untersuchter Proben ergab 80,1 mg/100 g.

Das Bild zeigt ein fleischstückchen auf einer Agarplatte, auf der ein gleichmäßiger Bakterienrasen wächst. Direkt um das Fleisch wachsen keine Bakterie. Eine Schieblehre markiert die Größe des Hemmhofs.

Abbildung: Verteilung der Glycyrrhizingehalte von Lakritzerzeugnissen
auf vier Konzentrationsbereiche

Fazit

Der Hinweis zum hohen Blutdruck gemäß LMIV war bei keiner der untersuchten Proben notwendig. Das LGL beanstandete zwei Lakritzproben mit einem Glycyrrhizingehalt über 10 mg/100 g, die nicht den Hinweis „enthält Süßholz” bzw. den Begriff „Süßholz“ im Zutatenverzeichnis trugen.
Insgesamt hat das LGL 8,7 % der vorgelegten Lakritzerzeugnisse wegen verschiedener Kennzeichnungsmängel wie zum Beispiel einer unvollständigen Nährwerttabelle oder einem nicht auf Deutsch angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum beanstandet.

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