Untersuchung von Schlachtpferden auf nicht-steroidale Entzündungshemmer - Untersuchungsergebnisse 2015

Pferdefleisch ist in Deutschland eher ein Nischenprodukt. Im Jahr 2014 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland etwa 8.800 Pferde geschlachtet, ca. 1.200 davon in Bayern. Aufgrund der niedrigen Schlachtzahlen werden im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans nur wenige Pferdeproben untersucht. Nachdem im Jahr 2013 nicht deklariertes Pferdefleisch in Fertiggerichten festgestellt wurde, ist jedoch die mögliche Belastung von Pferdefleisch mit Tierarzneimittelrückständen ins öffentliche Interesse gerückt. Im Rahmen von Aktionsplänen wurden zum damaligen Zeitpunkt sowohl Fleischerzeugnisse, bei denen Pferdefleisch nicht deklariert, jedoch enthalten war, als auch Pferdefleischproben aus dem bayerischen Handel am LGL auf Rückstände von Phenylbutazon und anderen nicht-steroidalen Entzündungshemmern untersucht. Keine dieser Proben war zu beanstanden. Zur Einschätzung der aktuellen Situation untersuchte
das LGL 2015 in einem Sonderprogramm vermehrt Schlachtpferde. Hierbei sollte geprüft werden, ob in Bayern geschlachtete Pferde mit Rückständen von nicht-steroidalen Entzündungshemmern belastet sind und hieraus ein Risiko für den bayerischen Verbraucher
resultiert. Für Pferde, von denen Lebensmittel gewonnen werden, sind nach EU-Recht nur die entzündungshemmenden Wirkstoffe Carprofen, Flunixin, Meloxicam, Metamizol und Vedaprofen zugelassen. Behandelte Tiere dürfen erst nach Einhaltung der vorgeschriebenen Wartezeiten geschlachtet werden. Es gibt jedoch Hinweise, dass Pferde auch mit dem schmerz- und entzündungshemmenden Arzneistoff Phenylbutazon behandelt werden. Dies
ist jedoch nur bei Pferden zulässig, bei denen nach der Schlachtung der menschliche Verzehr ausgeschlossen ist. Soll Phenylbutazon einem Schlachtpferd verabreicht werden, muss im Equidenpass verzeichnet werden, dass dieses Pferd nicht mehr als lebensmittellieferndes Tier in Verkehr gebracht werden darf. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass ein entsprechender Eintrag fehlt. So kann möglicherweise doch Fleisch zum Verbraucher gelangen, das von Pferden stammt, die mit Phenylbutazon behandelt wurden. Dies zeigen zum Beispiel Schnellwarnungen zu Phenylbutazon bei
Schlachtpferden aus Großbritannien. Deshalb liegt bei der Untersuchung von Schlachtpferden auf Tierarzneimittelrückstände immer auch ein besonderes Augenmerk auf dem Wirkstoff Phenylbutazon.

Untersuchungsergebnisse

Insgesamt hat das LGL Proben von 23 Pferden untersucht. Nierenproben wurden mithilfe einer LC-MS/MS-Methode auf fünfzehn verschiedene Wirkstoffe und Plasma mithilfe eines Enzymimmunoassays auf Phenylbutazon überprüft. In keiner der untersuchten Proben waren nicht zugelassene Tierarzneimittel oder Rückstände zugelassener nicht-steroidaler
Entzündungshemmer in unerlaubter Höhe enthalten. Lediglich in zwei Nierenproben fanden sich Rückstände zugelassener Entzündungshemmer weit unterhalb der zulässigen Höchstmengen: Eine Nierenprobe enthielt Meloxicam in einer Höhe von 5,8 µg/kg, eine weitere Nierenprobe 1,3 µg Flunixin/kg. Die zulässigen Höchstmengen in Nieren von Pferden liegen bei 65 µg Meloxicam bzw. 200 µg Flunixin/kg. Das Sonderuntersuchungsprogramm lieferte somit ein erfreuliches Ergebnis, da keine der untersuchten Proben unzulässige Substanzen oder Rückstände in unzulässiger Höhe enthielt.

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