Arzneimittelrückstände in Tieren und tierischen Lebensmitteln – Untersuchungsergebnisse 2007

Antibiotika gehören nicht in unsere Nahrungsmittel. Fleisch und andere Produkte von Tieren müssen den Verbraucher möglichst frei von Arzneimitteln erreichen, aber auch eventueller Missbrauch verbotener Medikamente muss aufgedeckt werden. Daher wird in der EU bereits seit 1989 ein Kontrollprogramm nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt, der Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP).
Untersucht werden vor allem Rinder und Schweine, aber auch Geflügel, Schafe, Ziegen, Wild, Fische, Milch, Eier und Honig. Besonders wichtig: Auch lebende Tiere werden getestet, schwerpunktmäßig auf EU-weit verbotene Antibiotika, und hormonell wirksame Masthilfsmittel. Bei geschlachteten Tieren wird geprüft, ob Höchstmengen nicht überschritten und die Medikamente auch zugelassen sind. Selbstverständlich wird hier auch nach den EU-weit verbotenen Stoffen gesucht. Für alle zugelassenen Stoffe gibt es Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Um sie einzuhalten, legt der Gesetzgeber bei der Zulassung Wartezeiten fest. Werden diese berücksichtigt, sind Verbraucher ausreichend geschützt. Unter Wartezeit versteht man die Zeitspanne, die verstreichen muss, bevor Lebensmittel vom behandelten Tier gewonnen werden dürfen.

Untersuchungsergebnisse

Im Jahr 2007 wurden insgesamt 9.868 Proben auf Tierarzneimittelrückstände untersucht, 39 Proben (0,4%) wurden wegen Rückständen beanstandet (siehe Tabelle 1). Die Mehrzahl der Proben wurde im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans untersucht. Weitere Probenahmegründe waren Monitoringproben, Sonderproben, Verdachts- und Beschwerdeproben, aber auch Lebensmittelplanproben.
Die Probenzahlen des Nationalen Rückstandskontrollplans leiten sich von den Schlacht- und Viehbestandszahlen sowie Produktionsmengen landwirtschaftlicher Erzeugnisse des vorletzten Jahres ab. Die EU gibt einen Mindestprobenumfang, die Verteilung auf Schlacht- beziehungsweise lebende Tiere sowie das Stoffspektrum der Untersuchungen verbindlich vor. Ergänzend dazu legt jedes Bundesland auf freiwilliger Basis entsprechend eigener Prioritäten die Untersuchung auf aktuell relevante Stoffe selbst fest. So kann flexibel auf Besonderheiten reagiert werden.
Insgesamt ist seit Jahren die so ermittelte Rückstandsbelastung eher rückläufig. So wies 2007 in Bayern nur jede 260. Probe Rückstände oberhalb gesetzlicher Normen auf.

Immer noch Farbstoffe im Fisch

Im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans wurden 2007 insgesamt 187 Fischproben (120 Forellen, 67 Karpfen) aus bayerischen Erzeugerbetrieben auf Rückstände der Triphenylmethanfarbstoffe Brillantgrün, Kristallviolett und Malachitgrün sowie dessen Metaboliten Leukomalachitgrün untersucht.
Triphenylmethanfarbstoffe können gegen Pilzerkrankungen und Parasitosen bei Fischen eingesetzt werden, sind jedoch in der EU als Arzneimittel für Lebensmittel liefernde Tiere nicht zugelassen. Malachitgrün und Leukomalachitgrün sind nach Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA als genotoxisch und/oder karzinogen zu betrachten.
In einer Forelle wurde Leukomalachitgrün nachgewiesen. Alle übrigen Proben sowie die anlässlich der Nachermittlungen zu zurückliegenden positiven Befunden in sechs Betrieben entnommenen Verfolgsproben waren nicht zu beanstanden. Die Ergebnisse bestätigen den Trend der Vorjahre: Mangels Alternativtherapiemöglichkeiten treten noch immer vereinzelt positive Befunde auf.

Fische und Meeresfrüchte aus China: Importstopp durch USA

Über das EU-Schnellwarnsystem wurde Mitte 2007 bekannt, dass die USA einen Importstopp für in Aquakultur aufgezogene chinesische Fische und Meeresfrüchte erlassen hatte. Schnell reagierte das LGL und startete im Sommer 2007 ein Sonderuntersuchungsprogramm. Aus dem bayerischen Handel wurden 26 chinesische Fische, vor allem Buntbarsche, und Meeresfrüchte wie Shrimps und Flusskrebse entnommen und auf die antibiotisch wirksamen Stoffe Chloramphenikol, Nitrofurane, Fluorchinolone sowie Triphenylmethanfarbstoffe untersucht.
Das LGL beanstandete zwei Proben, diese mussten aus dem Handel genommen werden. Sie enthielten die verbotenen Antibiotika Nitrofurane und Chloramphenikol. Seit Jahren führen Rückstände dieser Stoffe immer wieder zu Meldungen im EU-Schnellwarnsystem.
Erfreulicherweise enthielten weder die als Wildform angebotenen Produkte noch die sieben nachgewiesenermaßen aus chinesischer Aquakultur stammenden Fische Rückstände von Triphenylmethanfarbstoffen.

Vom Flughafen ins Labor: Importkontrolle Pferdefleisch aus Mexiko

Eine EU-Inspektion hat gezeigt: In Mexiko fehlen zuverlässige Kontrollmechanismen, um die illegale Anwendung hormonell wirksamer Masthilfsmittel bei Pferden zu unterbinden. Deshalb ist nicht auszuschließen, dass Fleisch in den Handel gelangt, welches Stoffe mit hormonaler Wirkung enthält. Solche Stoffe können die Gesundheit von Verbrauchern beeinträchtigen.
Eine EU-Sondervorschrift verpflichtet daher seit 2006 zur Kontrolle: Jede bislang am Flughafen München eingegangene Sendung Pferdefleisch wurde beprobt und am LGL auf verbotene Hormone und β-Agonisten untersucht.Keine dieser Proben wies Rückstände auf.

Hemmstofftest-Nachuntersuchungen

Im Schlachthof werden Fleisch und Nieren vieler Tiere stichprobenweise mit einem biologischen Hemmstofftest untersucht. Mit diesem Schnelltest können vorhandene Hemmstoffe wie beispielsweise Antibiotika nachgewiesen werden, nicht jedoch eine Überschreitung von Höchstmengen.
Gesetzlich geregelt ist, dass nach positivem Befund in der Niere die Organe verworfen werden und bei positivem Befund im Muskel das gesamte Schlachttier nicht mehr als Lebensmittel verwendet werden darf. Positive Befunde können aber nicht nur durch Antibiotika, sondern auch durch Desinfektionsmittel verursacht werden. Deshalb sind aufwändige Nachuntersuchungen wichtig.
Das LGL hat alle positiven Hemmstoffproben aus Bayern einer spezifisch-analytischen Nachuntersuchung unterzogen, um Art und Menge vorhandener Rückstände exakt zu ermitteln. Durch den Einsatz von Multimethoden und modernster Analysentechnik am LGL konnten in gleicher Zahl wie im Vorjahr Arzneistoffe zweifelsfrei identifiziert werden: 65 positive Hemmstoffproben wurden chemisch nachuntersucht. Davon waren 74 % mit Antibiotikarückständen belastet, bei 52 % wurden sogar Höchstmengen überschritten. 35 % der Muskelproben und 46 % der Nierenproben lagen über dem Grenzwert (siehe Tabelle 2). Die überwiegende Zahl der Proben wies Mehrfachrückstände auf. Im Mittel enthielt jede im Hemmstofftest positive Probe drei verschiedene Antibiotika. Am häufigsten wurden Aminoglykoside (bevorzugt in der Niere) und Tetrazykline (bevorzugt im Muskelfleisch) gefunden.
Auch in Muskelproben, die im Hemmstofftest unauffällig waren, wurden häufig Antibiotikarückstände detektiert. In fünf dieser Proben waren sogar Höchstwerte überschritten.

Tabelle 1: Übersicht aller Tierarzneimitteluntersuchungen in 2007
Probennahmegrund Summe Beanstandung wegen Rückständen
Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP) 6801 1
Hemmstoffproben im LGL 2929 34
Lebensmittelplanproben 26 0
Monitoringproben 22 1
Sonderproben 40 3
Verdachts-, Beschwerdeproben 50 0
Summe 9868 39
Prozentanteil 100 0,40
Tabelle 2: Ergebnisse der Hemmstofftest-Nachuntersuchung
Tierart Probenzahl Tiere mit Rückständen Muskel Niere
gesamt ohne R mit R < Höchstmenge > Höchstmenge > Höchstmenge > Höchstmenge
Rind 3 1 2 1 0 0 0
Kuh 15 0 15 7 8 1 8
Kalb 5 0 5 0 5 4 5
Schwein 38 14 24 12 12 12 9
Schaf 4 2 2 2 0 0 0
Summe 65 17 48 22 25 17 22
Prozentanteil 100 26 74 46 52 35 46
davon
BU-Probe 16 0 16 8 8 2 8
Hemmstoffprobe 48 17 31 17 14 14 11
Hemmstoff-verdachtsprobe 1 0 1 0 1 0 1

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