Gesundheitsämter

Gesundheitsämter sind die Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf kommunaler Ebene, die im Zuge einer Verwaltungsreform zum 01.01.1996 als eigenständige Fachbehörden und „Staatliche Gesundheitsämter“ aufgelöst und in die Landratsämter eingegliedert wurden. Es gibt in Bayern 71 staatliche und 5 kommunale Gesundheitsämter (München, Augsburg, Nürnberg, Ingolstadt und Memmingen).

Die Regelungen zu den Aufgaben und Befugnissen des ÖGD in Bayern sind seit dem 10.05.2022 im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG) zusammengefasst und umfassen im Wesentlichen Aufgaben des Gesundheitsschutzes (Infektionsschutz, Umwelthygiene etc.), der Gesundheitsförderung und Prävention, der Sozialmedizin einschl. des Gutachtenwesens und der Berufsaufsicht über die Heil- und Heilhilfeberufe sowie der Gesundheitsberichterstattung.

Der ÖGD als dritte Säule unseres Gesundheitssystems neben der stationären und ambulanten Patientenversorgung zielt in seiner Tätigkeit ganz im Sinne des Münchner Begründers der Hygiene als Wissenschaft, Max von Pettenkofer (1818 - 1901) darauf ab, negative Einflüsse auf die Gesundheit möglichst auszuschalten und die positiven zu stärken. Dieses Ziel entspricht somit auch der modernen Definition von Öffentlicher Gesundheit (Public Health) des Institute of Medicine, Washington DC, USA (1988), Bedingungen zu schaffen, in denen Menschen gesund sein können.

Arbeitshilfen für Gesundheitsämter

Verwandte Themen

Angegeben sind die jeweiligen Links zu Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL):

Links

Angegeben sind die jeweiligen externen Links zu Internetseiten oder PDF-Dateien

Publikationen

Ausbildung