Forschungsprojekt:Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes bei Legehennen in Praxisbetrieben

Kurzbeschreibung

Tierverluste, die durch Kannibalismus, Federpicken oder gegenseitiges Erdrücken entstehen, können in vielen Legehennenbetrieben beobachtet werden. Diese Phänomene sind vor allem in der Boden- und Volierenhaltung zu finden. Weitere Probleme ergeben sich durch Fussballenerkrankungen, Brustbeinveränderungen sowie durch infektiöse und/oder parasitäre Erkrankungen. Das Problemfeld ist somit sehr komplex und kann demzufolge nur durch eine groß angelegte Praxisstudie umfassend wissenschaftlich bearbeitet und analysiert werden.

Insbesondere Federpicken und Kannibalismus stellen ein großes Problem in Praxisbetrieben der Boden- und Volierenhaltung dar. Prophylaktisch wird demzufolge das Schnabelkupieren routinemäßig durchgeführt. Der § 6 (1) des Deutschen Tierschutzgesetzes verbietet das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Jedoch kann abweichend die zuständige Behörde das Kürzen der Schnabelspitze von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken erlauben. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorhergesehene Nutzung zum Schutz der Tiere unerlässlich ist. Außerdem besteht eine Befristung dieser Erlaubnis, die ebenfalls Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person zu enthalten hat. Üblicherweise wird das Schnabelkupieren meist bei Küken in einem Alter von einem Tag bereits in der Brüterei durchgeführt, wobei entweder Ober- und Unterschnabel durch eine Klinge gekürzt werden oder aktuell mit moderner Laser-/Infrarottechnik, meist nur der Oberschnabel so geschädigt wird, dass die Schnabelspitze nach einigen Tagen von selbst abfällt. Diese Vorgehensweise wird ohne Betäubung durchgeführt und da sich im Hühnerschnabel zahlreiche Nervenendigungen befinden, wird das Schnabelkupieren als ein Eingriff angesehen, der dauerhafte Gewebsverluste mit einhergehenden Schmerzen zur Folge haben kann. Es kann beim Tier mit Einschränkungen in der Futtersuche und der Gefiederpflege verbunden sein (KNIERIM et al., 2008).

Durch diese Maßnahme kann zwar das Ausmaß der Schäden am Tier reduziert, die Verhaltensstörung an sich jedoch nicht beseitigt werden. Die Konsequenzen der Verhaltensstörungen reichen von Gefiederbeschädigungen bei Federpicken bis zum Tod eines prozentual hohen Anteils der Herde aufgrund von massiven Kannibalismusausbrüchen. Wirtschaftliche Einbußen durch geringere Legeleistung, höhere Ausfälle und höhere Futterkosten aufgrund der mangelhaften Befiederung sind die Folgen.

Als mögliche Ursachen für Federpicken und Kannibalismus werden viele Faktoren wie die Genetik der Tiere, die Fütterung, die Aufzucht und die Haltung im Legebetrieb diskutiert. Es wird von einer Kombination mehrerer Faktoren, also von einem multifaktoriellen Geschehen, ausgegangen. Inwieweit auf das Schnabelkürzen ganz verzichtet werden kann, falls man all diese einzelnen Ursachenfaktoren näher untersucht und Lösungsansätze, die praxistauglich sind, erarbeitet, gilt es in der vorliegenden Studie zu untersuchen. Es ist somit der Bedarf vorhanden, die Entstehung von Problemen hinsichtlich der Tiergesundheit und Tierverlusten bei Legehennen in Boden- und Volierenhaltung in einem Forschungsprojekt zu untersuchen und darauf basierend Maßnahmen zu deren Verhinderung in Praxisbetrieben zu etablieren. Das jeweilige Fütterungsregime in den Betrieben soll berücksichtigt werden.

Das Forschungsprojekt ist sowohl für den Tier- wie für den Verbraucherschutz von großer Bedeutung. Durch routinemäßige Maßnahmen, wie das Kürzen der Schnabelspitze, werden systembedingte Haltungsmängel übertüncht. Derartige Methoden stehen zunehmend in der Kritik und auf dem tierschutzrechtlichen Prüfstand. Änderungen in der Praxis sind für den einzelnen Betrieb aufgrund der teilweise ungeklärten multifaktoriellen Ursachen nur schwer umsetzbar. Die Ergebnisse des Forschungsprojektes fördern die tiergerechte Haltung Lebensmittel liefernder Tiere und sind maßgeblich für den tierschutzrechtlichen Vollzug der zuständigen Behörden. Das Projekt wird von Seiten der Legehennenhalter und des Bayerischen Geflügelwirtschaftsverbandes unterstützt und von ihnen aktiv mitgestaltet.

Zu Beginn des Projektes werden alle bayerischen Legehennenhalter (>1000 Hennenplätze) per Fragebogen zu den routinemäßig erhobenen Daten des Betriebs hinsichtlich der Parameter Leistung, Verlust, Erkrankungen und Arzneimitteleinsatz befragt. Nachfolgend werden ca. 25 Betriebe ausgewählt, die näher untersucht werden sollen. Zu Beginn werden weitere Details zum Betrieb abgefragt und anschließend wird in diesen Betrieben jeweils ein Legedurchgang mit nicht kupierten Hennen hinsichtlich Tiergesundheit und Verhalten überwacht. Insbesondere soll auch auf Erdrückungsverluste geachtet werden. Falls dieses in den jeweiligen Betrieben möglich ist, sollen zusätzlich kupierte Hennen der gleichen Aufzucht eingestallt und vergleichend untersucht werden. Routinemäßig werden die Betriebe drei Mal während des Legedurchgangs besucht. Zusätzlich sind bei Bedarf weitere Besuche eingeplant. Die betreuenden Tierärzte der Bestände werden aktiv in das Projekt mit eingebunden. In regelmäßigen Abständen werden mit den Tierärzten, den Tierhaltern und den Vertretern der Verbände gemeinsame Sitzungen zum Erfahrungsaustausch durchgeführt.

Laufzeit: 2011-14