Foschungsprojekt:
Aktion Hygiene im Krankenhaus

Kurzbbeschreibung

Nosokomiale Infektionen (NI) stellen derzeit ein drängendes Problem im deutschen Gesundheitswesen dar. Verschärft durch die zunehmende Antibiotikaresistenz wird diese Entwicklung in Zukunft noch an Brisanz gewinnen und das Gesundheitssystem auf deutscher sowie auf europäischer Ebene vor eine große Herausforderung stellen.

Durch den Fortschritt in der modernen Medizin werden immer häufiger invasive diagnostische und therapeutische Verfahren angewandt. Die demographische Entwicklung und die verbesserte Therapierbarkeit schwerer Erkrankungen führen dazu, dass vermehrt stark immungeschwächte Patienten im Krankenhaus behandelt werden, die aufgrund ihrer geschwächten Abwehrlage eine höhere Anfälligkeit gegenüber nosokomialen Infektionen aufweisen. Viele dieser im Krankenhaus erworbenen Infektionen werden durch resistente oder multiresistente Erreger (MRE) verursacht.

Verantwortlich für die Zunahme von Antibiotika-Resistenzen sind die unsachgemäße Verschreibung von Antibiotika und Mängel in der Hygiene, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Die Behandlung dieser Keime wird zunehmend schwierig. Gegen die Erreger gibt es immer weniger Therapieoptionen und es besteht sogar die Gefahr, dass überhaupt kein Medikament mehr Wirkung zeigt. Somit verursacht die Antibiotikaresistenz zusätzliche Morbidität und Letalität und geht mit einer verlängerten Behandlungs- und Verweildauer der Patienten im Krankenhaus sowie erhöhten Kosten im Gesundheitswesen einher.

Die aktuellsten Daten zu nosokomialen Infektionen und Antibiotika-Anwendung entstammen der Deutschen Nationalen Punkt-Prävalenzstudie des RKI aus dem Jahr 2011. Demzufolge betrug in 2011 die Prävalenzrate aller Patienten mit NI in Deutschland 5,08%. Bei einer Zahl von 2,8 Millionen stationären Patienten in Bayern (Deutschland 18,3 Millionen) entspricht das geschätzten 142.240a an einer NI erkrankten Menschen in Bayern (Deutschland 929.640). Die neuesten Schätzungen zur NI-Letalitätsrate stammen aus dem Jahr 2006 und ermittelten eine Rate von 2,5%. Demnach führte die NI in Bayern in 3.556 Fällen (Deutschland 23.241) zum Tod des Patienten. Diese Zahlen sind auch kompatibel mit der Schätzung des Europäischen Centre for Disease Prevention and Control (ECDC), das für Europa pro Jahr von ca. 3 Mio. Patienten mit NI und 50.000 Todesfällen als Konsequenz von NI ausgeht.

Schätzungen zufolge wären ca. zwanzig bis dreißig Prozent der NI-Infektionen vermeidbar, wenn die Hygienemaßnahmen vorschriftsgemäß eingehalten würden. Mit dem Inkrafttreten der MedHygV am 01.01.2011 wurde gezielt eine Voraussetzung zur Verbesserung der Hygienesituation in Krankenhäusern geschaffen. Diese regelt die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von NI und Krankheitserregern mit Resistenzen in medizinischen Einrichtungen. Damit hatte Bayern die umfassendste und modernste Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen aller deutschen Länder erlassen. Mit der Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zum 04.08.2011 wurden die Vorschriften - in puncto Surveillance von nosokomialen Infektionen und MRE sowie Antibiotikaverbrauch (§23 IfSG) - nochmals verschärft. Einhergehend mit der Aktualisierung des IfSG erfolgte zusätzlich eine Anpassung der MedHygV.

Ziel der Aktion Hygiene ist es, die Hygienemaßnahmen in den Krankenhäusern zu intensivieren und auf diesem Wege die Inzidenzrate an NI langfristig zu senken. Mit der Vergabe einer Hygiene-Plakette soll den Kliniken ein Anreiz gegeben werden, sich verstärkt um die Umsetzung der MedHygV zu bemühen und das Bewusstsein für die Bedeutung von Hygiene zu schärfen. Ausschlaggebend für diese Bemühungen ist der Wettbewerbsvorteil, der den Kliniken durch die Auszeichnung mit der Plakette entsteht. Viele Patienten holen heute vor einem geplanten Klinikaufenthalt z. B. via Internet Informationen über die zur Wahl stehenden Krankenhäuser ein. So ist davon auszugehen, dass Kliniken mit der Auszeichnung vermehrt ausgewählt werden und sich die Krankenhäuser auf diese Weise im Wettbewerb um einen größeren Patientenstamm bessere Marktanteile sichern. Gleichzeitig führt die Plakette so zu mehr Transparenz für die Patienten.

Die Plakette soll an Krankenhäuser verliehen werden, die sich durch gelebte Hygiene und eine vorbildliche Umsetzung der Vorgaben der MedHygV auszeichnen. Die Teilnahme an der Aktion Hygiene zum Erwerb der Plakette soll freiwillig erfolgen, die Kliniken werden durch den Werbeeffekt der Plakette zur Teilnahme motiviert.

Die Erlangung der Plakette soll potenziell allen Kliniken möglich sein. Darum sind die Vorgaben für die Plakette so zu gestalten, dass die Finanzierbarkeit auch für kleinere Häuser gegeben ist. Aus diesem Grund orientiert sich die Plakette zunächst überwiegend an den Mindestforderungen der MedHygV. Dies soll vermeiden, dass von vornherein ein breites Spektrum an Kliniken von der Teilnahme ausgeschlossen wird. Allerdings müssen auch zusätzliche Anforderungen erfüllt werden, da die alleinige Erfüllung der Vorgaben der MedHygV als Vergabekriterium für eine Hygiene-Plakette nicht ausreichen kann.

Laufzeit: 2013 bis 2014