Forschungsprojekt: Koexistenz aller Landwirtschaftsformen mit und ohne GVO in Bayern

Kurzbeschreibung

Zu Beginn des Projektes wurden von der EU-Kommission wegweisende Vorschläge zur Regelung der Koexistenz in den EU-Mitgliedstaaten vorgelegt, die jedoch bisher nicht von den Mitgliedstaaten angenommen wurden. Im Kern zielen die Vorschläge darauf ab, die Regelung der Koexistenz auf die Regionen zu übertragen (opt-out), um den sehr unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten in den EU-Mitgliedstaaten gerecht zu werden.

In diesem Zusammenhang ist Bayern als ein Region zu betrachten, in der aufgrund seiner kleinräumigen Agrarstruktur eine Koexistenz von GVP und konventionellen Pflanzen weitaus schwieriger zu erreichen ist als in Regionen mit großen landwirtschaftlichen Flächen.

Unabhängig von der Entwicklung der Rechtsgrundlagen auf EU-Ebene haben sich in den letzten zehn Jahren eine große Anzahl gentechnikfreier Regionen in Bayern, auf Bundesebene und im Netzwerk gentechnikfreie Regionen Europas etabliert. Dies zeigt, dass der Anbau von GVP auf der Ebene regionaler Initiativen bis hin zur Ebene der Länder abgelehnt und dort bereits freiwillig auf den Anbau von GVP verzichtet wird. Ein Verzicht auf die Nutzung von Futtermitteln aus gv Pflanzen wie gv Soja ist in den Selbstverpflichtungserklärungen der GFR meist ausgeschlossen, da dies in der Praxis schwer umzusetzen ist.

Im Bericht werden Studien aufgeführt, die zeigen, dass bei Freisetzung und beim Anbau von GVP mit einem je nach Kulturart unterschiedlichen Ausmaß an Auskreuzung und Durchwuchs zu rechnen ist. Hierbei ist aufgrund der unterschiedlichen Biologie der Kulturarten eine Koexistenz beim Anbau von gv Raps am schwierigsten umzusetzen, während das Durchmischungspotential beim Anbau von gv Kartoffeln und Mais als geringer einzustufen ist. Die Möglichkeiten einer ungewollten Vermischung von Saatgut bei Ernte, Reinigung, Transport und Lagerung sowie in der weiteren Verarbeitung spielen bei allen gv Kulturarten eine Rolle und sind in der Praxis durch den Nachweis von GVO in Saatgut, Futter- und Lebensmitteln durch die Überwachungsbehörden der Länder belegt.

In den Koexistenzregeln der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zeigt sich eine große Spannbreite an Mindestabständen zwischen Feldern mit GVP und konventionellen Pflanzen. Wissenschaftliche Studien zur Auskreuzung belegen, dass mit dem in Deutschland derzeit gültigen Abstand von 150m für Mais ein Einkreuzen von gv Mais in benachbarte Bestände unterhalb des EU-Kennzeichnungsschwellenwertes von 0,9 % gewährleistet werden könnte. Unter der Bedingung, dass jeglicher Eintrag bis zur technischen Nachweisgrenze von 0,1 % zu vermeiden ist, wären weitaus größere Abstände erforderlich.

Recherchen der Entwicklung in Oberösterreich haben gezeigt, dass dort die ablehnende Haltung der Bevölkerung und der Regierung gegenüber der Grünen Gentechnik schon früh zu entsprechenden Verboten und Verordnungen führte, die in der Praxis in einen gentechnikfreien Anbau umgesetzt wurden.

Die im Bericht dargestellte Vielfalt der Erwägungsgründe zur Koexistenz spricht dafür, dass sich Bayern mit seinen regionalen Besonderheiten ähnlich wie Oberösterreich für ein Selbstbestimmungsrecht beim Anbau von GVP einsetzen kann.

Laufzeit: 2010 bis 2012

Finanzielle Förderung: Dieses Forschungsprojekt wird durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gefördert.