Forschungsprojekt: Methodenentwicklung und Optimierung der Probenuntersuchung im Rahmen des Vollzuges der REACH-VO und Biozid-VO

Kurzbeschreibung:

Die REACH-VO fordert die Registrierung und damit die Vorlage von Daten für Chemikalien vor deren erstmaligen Eintritt in den europäischen Binnenmarkt. Neben diesen Regelungen zur Registrierung enthält die REACH-VO jedoch auch umfängliche Vorschriften zur Herstellung sowie zum Inverkehrbingen und Verwenden von bestimmten Stoffen. Diese sehen vor, dass die aufgeführten Stoffe nur unter bestimmten Rahmenbedingungen hergestellt, in Verkehr gebracht oder verwendet werden dürfen bzw. sie untersagen es für bestimmte Bereiche gänzlich. Diese im Bereich der Zulassung und der Beschränkung enthaltenen Vorgaben sind im hohen Maße verbraucherrelevant und betreffen darüber hinaus auch Aspekte des Arbeitsschutzes.

Für die Überwachung dieser stoffspezifischen Vorgaben bedarf es einer breiten Analytik, die fortwährend an die sich weiter entwickelnden Vorschriften anzupassen ist. Bis dato sind bereits 20 neue Vorschläge für Beschränkungen in der Diskussion, eine Beschränkung von PAK in Verbraucherprodukten wurde erst kürzlich veröffentlicht. Mindestens im gleichen Maße wie die Beschränkungen wird sich die Kandidatenliste und die Liste der zulassungspflichten Stoffe entwickeln.

Um den Erfordernissen des Verbraucherschutzes gerecht zu werden, sind beispielsweise komplexe matrixspezifische Aufarbeitungen zu entwickeln, ebenso wie eine GC-MS Analytik, um mittels verbesserter HPLC-Analytik erzielte Ergebnisse abzusichern.

Im Rahmen des Projekts sollen die analytischen Möglichkeiten hinsichtlich der untersuchbaren Parameter/Chemikalien ausgebaut werden. Hierfür ist primär die Etablierung von neuen Analyseverfahren erforderlich, die nachfolgend eine effizientere Untersuchung der betreffenden Proben ermöglicht. Als Vorbild für ein solches Screening ist die Cadmiumbestimmung mittels Röntgenfluoreszenz-Analytik (RFA) zu nennen, das die Zahl aufwendiger Laboranalysen verminderte und gleichzeitig höhere Überprüfungszahlen zuließ.

Als Beispiel für die Etablierung neuer analytischer Messmöglichkeit ist der Nachweis von PAK in Verbraucherprodukten anzuführen Die veröffentlichte Beschränkung von PAK in Verbraucherprodukten wird Ende 2015 Gültigkeit erlangen. Es ist zu erwarten, dass die Einhaltung der Beschränkung im Fokus von Verbraucherverbänden stehen wird. Die frühzeitige Etablierung einer analytischen Messmethode ist daher eine Grundvoraussetzung für die Kontrolle der Beschränkung seitens der Gewerbeaufsicht und damit für einen effektiven Verbraucherschutz. Daneben sind auch entsprechende Analysen- bzw. Screening-Methoden für weitere aktuell bedeutende, verbraucherrelevante Untersuchungsparameter zu entwickeln, siehe Kandidatenliste.

Laufzeit: 2014 bis 2015