Forschungsprojekt: Methodenentwicklung und Risikobewertung für gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Kurzbeschreibung:

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt die europäischen Richtlinien 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE - Directive on waste electrical and electronic equipment) und 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS - Directive on the restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment) in nationales Recht um. Das Gesetz trat am 24. März 2005 in Kraft und regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

Zentrales Anliegen ist die Steigerung der Produktverantwortung beim Hersteller, Reduktion der Altgerätemengen, Verringerung der Umweltbelastung, Rückgewinnung von Rohstoffen und Reduzierung des Schadstoffgehaltes. Seit 1. Juli 2006 dürfen die in den Geräten verwendeten Werkstoffe nicht mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB)/Diphenylether (PBDE) und 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenem Werkstoff enthalten. Sowohl die RoHS-Richtlinie als auch das ElektroG enthalten keine Vorgaben, wie die Konformität eines Gerätes mit den Anforderungen analytisch überprüft werden soll. Die International Electrotechnical Commission (IEC) erarbeitet zurzeit eine Richtlinie zum Ablauf der Probennahme (IEC 62596) und bietet bereits eine standardisierte Vorgehensweise und Analysenmethoden zur Bestimmung der Menge gefährlicher Stoffe in elektrotechnischen Produkten (IEC 62321).

Der Vollzug der Stoffverbote (§ 5 ElektroG) wird durch die Gewerbeaufsicht wahrgenommen. Durch regelmäßige und stichprobeartige Kontrollen soll der Markt überprüft werden. Dazu erfolgt zurzeit der Aufbau eines Labors am Landesinstitut für Arbeitsschutz und Produktsicherheit des LGL zum Screening und zur Verifizierung der Untersuchungsproben.
Das Projekt ElektroG beinhaltet die Methodenentwicklung und die Risikobewertung für gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.

Ziel des Forschungsvorhabens ist der Aufbau von analytischem Know-how, indem validierte Methoden für die in § 5 ElektroG geregelten Parameter erarbeitet und charakteristische Stoffbelastungen in Elektrogeräten erkannt werden. Außerdem können Stoffrisiken, die von Elektrogeräten ausgehen, ermittelt und bewertet und eine Empfehlung für eine schadstoffarme, nachhaltige Produktkonzeption im Sinne des § 4 ElektroG ausgesprochen werden. Schlussendlich kann ein „Kompetenzzentrum“ für umweltschonende und nachhaltige Elektrogeräte entstehen, das es dem LGL ermöglicht, beratend für das StMUG und die Gewerbeaufsicht zu wirken, an Fachtagungen teilzunehmen und einen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.

Laufzeit: 2007 bis 2012