Benzolbelastung in Werkstätten für benzinbetriebene
Motorräder und -roller - Ergebnisse 2017

Hintergrund

Für Gefahrstoffe gelten in der Regel die Arbeitsplatzgrenzwerte nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900. Für chemische Arbeitsstoffe mit krebserzeugender Wirkung jedoch, zu denen auch Benzol gehört, gilt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 910. Sie ist als „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ eine Anleitung zur Beurteilung der von Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen ausgehenden Risiken. Hierzu werden den am Arbeitsplatz ermittelten Expositionen gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen definierte Risikobereiche zugeordnet. In Abhängigkeit von der Höhe des ermittelten Risikos sind klar benannte Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten umzusetzen. Im Gegensatz zur Benzolbelastung in Kfz-Werkstätten ist die Datenlage für Motorradwerkstätten weniger umfangreich. Aufgrund von Unterschieden in den räumlichen Gegebenheiten in Kfz- und Zweiradwerkstätten sowie den Arbeitsabläufen kann die zu erwartende Benzolbelastung in Motorradwerkstätten nicht unmittelbar von der Datenlage aus Kfz-Werkstätten abgeleitet werden. Die Probenahme des in der Luft am Arbeitsplatz enthaltenen Benzols erfolgt durch Adsorption an Aktivkohle. Dabei werden personenbezogene und stationäre Probenahmen in verschiedenen Arbeitsbereichen und bei verschiedenen Tätigkeiten durchgeführt. Bei der personenbezogenen Probenahme erfolgt die Gewinnung der Luftprobe im unmittelbaren Atembereich des Beschäftigten. Das LGL bestimmte die Benzolkonzentrationen mittels Gaschromatographie mit massenspektrometrischer Detektion (GC-MS).

Akzeptanzkonzentration für Benzol

Die Akzeptanzkonzentration für Benzol beträgt derzeit 0,2 mg/m3. Bis zu dieser Benzolkonzentration in der Luft am Arbeitsplatz wird ein niedriges, hinnehmbares Risiko assoziiert. Die Toleranzkonzentration für Benzol beträgt 1,9 mg/m3. Diese Konzentration von Benzol in der Luft am Arbeitsplatz wird bei Überschreitung mit einem hohen, nicht hinnehmbaren Risiko assoziiert. Expositionen, die zwischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentration liegen, werden als Bereich mittleren Risikos bezeichnet. Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten von benzinbetriebenen Motorrädern und Motorrollern sind die Beschäftigten bei der Arbeit an Motoren, Tanks, Benzinleitungen und anderen kraftstoffführenden Fahrzeugteilen dem krebserzeugenden Gefahrstoff Benzol ausgesetzt. Der Arbeitskreis der Ländermessstellen für chemischen Arbeitsschutz (ALMA) hat deshalb beschlossen, das 2016/2017 durchgeführte Messprojekt „Benzolbelastung in Werkstätten für benzinbetriebene Garten- und Forstgeräte“ (siehe LGL-Jahresbericht 2016 , Seite 127) um Benzolmessungen in Zweiradwerkstätten zu erweitern. Das LGL beteiligt sich an der Projektdurchführung mit Messungen in einer Reihe von bayerischen Motorrad- und Motorrollerwerkstätten. Ziel der Projekterweiterung ist die Ermittlung und Bewertung der Benzolbelastung der Beschäftigten in Zweiradwerkstätten während der Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten an benzinbetriebenen Motorrädern und -rollern.

Ergebnisse

Erste Messungen in den Zweiradwerkstätten haben gezeigt, dass derzeit die Benzolkonzentrationen in der Luft an den Arbeitsplätzen niedriger als die Akzeptanzkonzentration von 0,2 mg/m3 sind und sich damit im Bereich eines geringen Risikos befinden.

 

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