Exposition von Beschäftigten gegenüber Lösemitteln bei der industriellen Metallreinigung

Das Projekt wurde gemeinsam vom dem Sachgebiet Chemikaliensicherheit und Toxikologie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, dem Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe des Regierungspräsidiums Kassel, dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, der Landesmessstelle für Gefahrstoffrecht und Innenraumhygiene des Landeslabors Berlin-Brandenburg und der Berufsgenossenschaft Holz und Metall, Mainz, durchgeführt.

Die industrielle Teilereinigung hat als eigenständiger Verfahrensschritt im Fertigungsprozess zunehmend an Bedeutung gewonnen. Wurde die Reinigung früher als notwendiges, kostenverursachendes Übel angesehen, haben steigende Anforderungen an die Bauteilsauberkeit und Faktoren wie Qualität, Ökonomie, Arbeits- und Umweltschutz dazu geführt, dass sie heute ein unverzichtbarer Teil der Wertschöpfungskette im Fertigungsprozess ist. Ziel der Teilereinigung ist es also, die für eine dauerhafte einwandfreie Funktion notwendige Reinheit herzustellen.

Die Reinigung stellt während der Teilefertigung die optimale Oberflächenbeschaffenheit des Werkstückes vor jeder Weiterverarbeitung, Montage, Wärmebehandlung oder Beschichtung sicher. Dies bedeutet, dass im Reinigungsschritt Partikelverunreinigungen sowie organische und anorganische Kontaminationen von der Werkstückoberfläche entfernt werden müssen, um einen vorgegebenen Oberflächenzustand bzw. -reinheit zu erzielen.

Führen Beschäftigte Tätigkeiten mit Reinigungsmitteln aus oder werden bei diesen Tätigkeiten Gefahrstoffe freigesetzt, so ist der Arbeitgeber nach Gefahrstoffverordnung verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz durchzuführen und Maßnahmen zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu treffen.

Bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen ist die Rangfolge Substitution (Ersatz durch weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren), technische Minimierung der Belastungen, organisatorische Maßnahmen und personengetragene Maßnahmen zu beachten.

Im Rahmen des Projektes „Exposition gegenüber Lösemitteln bei der industriellen Metallreinigung“ wurden zur Darstellung des Ist-Zustandes an einer repräsentativen Anzahl von Arbeitsplätzen der industriellen Metallreinigung Erhebungen und Bewertungen zur inhalativen und dermalen Belastung durchgeführt.

Ergebnisse

Die Ergebnisse des Projekts wurden in einem Ergebnisbericht zusammengestellt:

Exposition von Beschäftigten gegenüber Lösemitteln bei der industriellen Metallreinigung Projektbericht

Basierend auf den Untersuchungen wurde auf Bundesebene unter Beteiligung des LGL eine Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis erstellt:

BAuA: Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis – Exposition von Beschäftigten gegenüber Lösemitteln bei der Metallreinigung

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