Pressemitteilung

08.08.2023
Nr. 30/2023

Gesundheit

"Lass dich nicht ZECKEN!" - LGL baut Informationsangebot zu zeckenübertragenen Erkrankungen aus

Neue Flyer, Poster und Sticker fassen die wichtigsten Verhaltensregeln für einen unbeschwerten Gang ins Freie zusammen. Dieses Jahr wurden bereits 128 FSME- und 2.060-Borreliosefälle in Bayern gemeldet. Während die Borreliose medikamentös behandelt werden kann, stellt zur Vermeidung der FSME die Impfung die wichtigste präventive Maßnahme dar. Am besten ist es jedoch, es gar nicht erst zu einem Stich kommen zu lassen.

Picknick, Grillen unter freiem Himmel oder eine Wandertour: Gerade während der warmen Monate eines Jahres verbringen Menschen ihre Freizeit gerne in der Natur. Damit verbunden ist auch das Risiko, von einer Zecke gestochen zu werden. Doch Zecken können ernsthafte Erkrankungen übertragen wie die bakterielle Lyme-Borreliose oder die virale Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), die sogar lebensbedrohlich werden kann. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) startete nun die Kampagne „Lass dich nicht ZECKEN!“. Flyer, Poster und Aufkleber erklären anschaulich, wie man Zeckenstiche vermeidet, die unliebsamen Blutsauger im Falle eines Stiches richtig entfernt und bei welchen Symptomen unbedingt ärztlicher Rat eingeholt werden sollte. 

Die Informationsmaterialien werden an alle bayerischen Gesundheitsämter verteilt, an beliebten Berghütten ausgelegt und sind zudem ab sofort kostenfrei im Bestellshop der Bayerischen Staatsregierung abrufbar.

Gesundheitsminister Klaus Holetschek erläutert: „Während die Lyme-Borreliose praktisch überall dort vorkommt, wo es Zecken gibt, ist das FSME-Virus in Zecken vor allem in südlichen Regionen Deutschlands verbreitet, insbesondere bei uns in Bayern und Baden-Württemberg. Die neuen Informationsmaterialien, die aus einem gemeinsamen Projekt beider Länder hervorgegangen sind, erläutern klar und leicht verständlich die wichtigsten Informationen zum Schutz vor Zecken und zeckenübertragenen Erkrankungen.“ 

In Bayern sind 94 von 96 Landkreisen und kreisfreien Städten vom Robert Koch-Institut als FSME-Risikogebiet eingestuft. Für die Einstufung als FSME-Risikogebiet werden die Fallzahlen pro 100.000 Einwohner der letzten fünf Jahre im Land- oder Stadtkreis herangezogen. Zusätzlich wird das Infektionsrisiko sämtlicher umliegender Kreise berücksichtigt.

Professorin Dr. med. Caroline Herr, Amtsleitung Gesundheit am LGL, erläutert: „Hintergrund der neu entwickelten Informationsmaterialien ist eine von unserer Task Force Infektiologie am LGL durchgeführte Studie zur Prävention zeckenübertragener Krankheiten. Sie ergab unter anderem, dass Gesundheitsämter sowie niedergelassene Medizinerinnen und Mediziner Bedarf an niedrigschwelligen, pharmaunabhängigen Informationsmaterialien haben. An dieser Stelle wollen wir unterstützen und die Aufklärung zu zeckenübertragenen Erkrankungen weiter intensivieren.“ 

Bisher wurden dem LGL von den bayerischen Gesundheitsämtern für das Jahr 2023 insgesamt 128 FSME- und 2.060 Borreliose-Fälle gemeldet (Stand: 7.8.2023). Bei der Borreliose wird aber von einer beträchtlichen Dunkelziffer ausgegangen. Gegen die Lyme-Borreliose, die in seltenen Fällen zu einer schweren Erkrankung des Nervensystems und der Gelenke führen kann, gibt es eine sehr gut wirksame Antibiotikatherapie. Gegen FSME stellt die Impfung die wichtigste präventive Maßnahme im Falle eines Zeckenstichs dar. Sie verhindert, dass es zu einer schweren Hirnhautentzündung, Gehirnentzündung oder einer Entzündung des Rückenmarks kommt, für die insbesondere ältere Personen ein erhöhtes Risiko haben. Jedoch sind in Bayern aktuell nur 36,8 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger gegen FSME geimpft; bei Erwachsenen liegt die Impfquote laut Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung bei lediglich 21,1 Prozent. „Wir hoffen deshalb, dass mit dem neuen Informationsangebot mehr Menschen erreicht und für das Thema sensibilisiert werden können. Idealerweise motiviert es zusätzlich dazu, sich zeitnah gegen FSME impfen zu lassen“, ergänzt Caroline Herr. 

Sich erst gar nicht „Zecken lassen“

Bei der Prävention zeckenübertragener Krankheiten spielen in erster Linie Verhaltensregeln eine wichtige Rolle, die alle Spaziergängerinnen und Spaziergänger, Outdoor-Sporttreibende sowie Garten- und Naturfreunde beherzigen sollten und die die neuen „Lass dich nicht ZECKEN!“-Flyer, Poster und Sticker veranschaulichen: So kann das Risiko, überhaupt von einer Zecke gestochen zu werden, gesenkt werden, wenn man

  • zeckenabweisende Mittel nutzt,
  • beim Spazieren im Freien lange Hosen und Ärmel trägt und auf ein festes Schuhwerk setzt,
  • möglichst auf festen Wegen bleibt und hohes Gras meidet und
  • keine Wildtiere berührt.

Ist es dennoch zu einem Zeckenstich gekommen, dann geht man am besten wie folgt vor:

  • Die Zecke vorsichtig mit einer Pinzette entfernen, am besten durch vorsichtiges Hin- und Herdrehen. Dabei sollte der Zeckenleib nicht gequetscht werden, da dadurch Erreger aus der Speicheldrüse der Zecke in die Wunde gepresst werden könnten. 
  • Sollte ein kleiner Teil der Zecke nicht entfernt werden können, empfiehlt es sich, Kontakt mit einer Ärztin bzw. einem Arzt aufzunehmen.
  • Anschließend sollte die Einstichstelle desinfiziert und mehrere Wochen beobachtet werden. 

„Alles in allem verheilt ein Zeckenstich von alleine“, fügt Caroline Herr hinzu. „Macht sich an der Einstichstelle jedoch eine Rötung bemerkbar, die sich ausbreitet, oder treten grippeähnliche Symptome auf, sollte man ärztlichen Rat einholen.“ 

Weiterführende Informationen: An das LGL gemeldete Borreliose- und FSME-Fälle und Tick-Borne-Disease-Prevention-Studie 

Zeckenübertragene Erkrankungen kommen vor allem in den Monaten April bis Oktober vermehrt vor. Auch wenn die Meldezahlen Schwankungen unterliegen, ist die generelle Tendenz der vergangenen Jahre steigend. Professorin Claudia Traidl-Hoffmann, Sonderbeauftragte für Klimaresilienz und Prävention, erklärt: „Dem Klimawandel ist geschuldet, dass sich die Zeckensaison ausweitet, häufig gibt es nur noch eine kurze oder gar keine Winterpause mehr. Hinzu kommt, dass sich im Zuge des Klimawandels bisher gebietsfremde Zeckenarten, die auch andere Infektionserkrankungen übertragen können, weiterverbreiten werden.“

So wurden dem LGL für das Jahr 2022 von den bayerischen Gesundheitsämtern insgesamt 264 FSME- und 3.638 Borreliose-Fälle übermittelt. Im Jahr 2021 waren es 187 FSME- und 3.980 Borreliose-Fälle. Geht man zurück bis 2014 (das erste als repräsentativ zu bezeichnende Jahr seit der Einführung der Borreliose-Meldepflicht in Bayern), waren es noch nur 123 FSME- und 3.241 Borreliose-Fälle. Weiterführende Informationen zu meldepflichtigen Infektionserkrankungen (darunter auch FSME und Borreliose) bietet das LGL unter dem Link www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionsepidemiologie/aktuelle_meldezahlen/index.htm, Meldedaten der vergangenen Jahre sind abrufbar unter www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionsepidemiologie/vergangene_meldezahlen/index.htm

Das im Bestellshop abrufbare Präventionsmaterial „Lass dich nicht Zecken“ entstand in Kooperation mit dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg und stellt eine Ergänzung zu den vom LGL auf seinen Internetseiten verfügbaren Informationen zum Thema Zecken dar. Vorangegangen war die am LGL zur Prävention zeckenübertragener Krankheiten in Süddeutschland durchgeführte Tick-Borne-Disease-Prevention-Studie (TBD-Prev-Studie). Diese hatte das Ziel, Wissenslücken, Impfhindernisse und bestehenden Bedarf an Aufklärungsmaterialien zu zeckenübertragenen Krankheiten sowie zur Prävention zu identifizieren. Weiterführende Informationen zur TBD-Prev-Studie sind hier abrufbar: www.lgl.bayern.de/forschung/forschung_gesundheit/jb22_tbd_prev.htm.

Ergänzende Informationen des LGL zum Thema finden sich unter: 

Auch das Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) bietet einen umfangreichen Internetauftritt mit wichtigen Informationen zum Thema Zecken bzw. Zeckenstichen

 


Über das LGL

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen z. B. aus der Lebensmittelchemie, Human- und Veterinärmedizin, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, Physik, Psychologie, Ökotrophologie, Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.