Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Bayern

Aktuelle Lage

Im Landkreis/im Regierungsbezirk XY wurde bei einem Wildschwein der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) amtlich festgestellt. Es handelt sich hierbei um den ersten ASP-Fall in Bayern. Die ASP ist eine Tierseuche, die ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen auftritt, für andere Tierarten und den Menschen ist das ASP-Virus ungefährlich! Im aktuellen Geschehen ist nur Schwarzwild von der Tierseuche betroffen. Bislang gibt es keinen Nachweis der ASP bei einem Hausschwein.

Allgemeinverfügungen

Rund um den Fundort hat die Regierung XY am XX.XX.XX gemäß den Vorgaben der Schweinepest-Verordnung ein gefährdetes Gebiet sowie eine Pufferzone festgelegt. In diesen Gebieten gelten bestimmte Restriktionen, z. B. für das Verbringen von Schweinen und Schweinefleischprodukten, für die Verwendung von Futtermitteln für Schweine und für die Jagdausübung. Hierzu sind die von der Regierung XY und dem Landkreis XY erlassenen Allgemeinverfügungen zu beachten!

  • Allgemeinverfügungen

Die im gefährdeten Gebiet liegenden schweinehaltenden Betriebe sind verpflichtet, verendete oder erkrankte - insbesondere fieberhaft erkrankte - Schweine unverzüglich dem Veterinäramt zu melden und auf ASP untersuchen zu lassen. Alle schweinehaltenden Betriebe sind ferner verpflichtet, zum Schutz der Bestände, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.

Sofortmaßnahmen

  • Jagdruhe: Im gefährdeten Gebiet und in der Pufferzone gilt ab sofort bis auf weiteres eine vollständige Jagdruhe. Sowohl die Bejagung von Schwarzwild als auch der übrigen Wildarten ist vorläufig bis zum XX.XX.XX untersagt.
  • Intensive Kadaversuche: Um das Ausmaß der Tierseuche besser beurteilen zu können und potentiell infektiöse Tierkadaver zu entfernen, wurde die gezielte Suche nach Wildschweinkadavern im betroffenen Gebiet eingeleitet.
  • Der Fund eines oder mehrerer toter Wildschweine ist unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen!
  • Entsorgung: Für die unverzüglich Entsorgung toter Wildschweine im gefährdeten Gebiet stehen entsprechende Bergetrupps bereit. Diese entsorgen die Kadaver unschädlich unter Berücksichtigung der Biosicherheitsanforderungen.
    Bitte fassen Sie keine verendeten Tiere an!
  • Untersuchung: Alle im gefährdeten Gebiet und in der Pufferzone aufgefundenen verendeten Wildschweine werden beprobt und auf das ASP-Virus untersucht.
  • Weitere Maßnahmen entsprechend der Allgemeinverfügungen…
  • Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung

Informationen zu den Regelungen im gefährdeten Gebiet und der Pufferzone finden Sie hier:

Übersicht zu den Regelungen in den Restriktionsgebieten

Übersicht der ASP-Restriktionsgebiete in Bayern

Informationen für Landwirte und Tierhalter

Informationen für Jäger

Informationen für Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe

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