Übersicht der Maßnahmen zur
ASP-Bekämpfung beim Wildschwein

Kerngebiet

Gefährdetes Gebiet

Pufferzone

 

Einschränkung oder Verbot Personen-/Fahrzeugverkehrs

 

 

Einzäunung zur Verhinderung der Abwanderung infizierter Wildschweine

Ggf. Errichtung von Zäunen zur Verhinderung der Migration infizierter Wildschweine in ASP-freie Gebiete

Nutzungsbeschränkung landwirtschaftlicher Flächen, um das Abwandern infizierter Wildschweine zu verhindern

 

Initial vollständige Jagdruhe, um eine Beunruhigung und ein Abwandern von Schwarzwild zu vermeiden, bis das Ausmaß der ASP erfasst werden kann

 

Verstärkte (intensive) Bejagung des Schwarzwildes, Ggf. auch durch Dritte

 

Intensive Kadaversuche



Allg. Fallwildsuche

 

Unschädliche Beseitigung und Untersuchung von verendeten und erlegten Wildschweinen



Entsorgung und Untersuchung verendeter Wildschweine


Untersuchung erkrankter Hausschweine

Für die Festlegung der Restriktionszonen sind die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Die in der Tabelle genannten Maßnahmen müssen für eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung erforderlich sein, d. h. die aufgeführten Maßnahmen werden nur nach eingehender fachlicher Abwägung erfolgen.