Pressemitteilung

01.04.2021
Nr. 05/2021

Gesundheit

LGL veröffentlicht Übersicht über VOC-Virusvarianten in Bayern - UK-Variante zunehmend verbreitet

LGL veröffentlicht Übersicht über VOC-Virusvarianten in Bayern – UK-Variante zunehmend verbreitet
Eine aktuelle Auswertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zeigt: In Bayern ist der Anteil der sogenannten VOC-Virusvarianten (VOC=Variants of Concern) unter den positiven SARS-CoV-2-Befunden insgesamt deutlich gestiegen und beträgt laut aktuellen Daten insgesamt knapp über 73 %. Der deutlich überwiegende Anteil der VOC ist dabei mit 72 % auf die B.1.1.7 Virusvariante zurückzuführen, die sich bereits in Großbritannien ausgebreitet hat (UK-Variante). Das LGL veröffentlicht nun auf seiner Homepage eine Übersicht über das Vorkommen der besorgniserregenden Virusvarianten in Bayern, die Zahlen werden täglich aktualisiert.

Bislang wurden nach aktuellem Stand seit Beginn des Jahres 2021 44.668 variantenspezifische PCR-Untersuchungen an positiven SARS-CoV-2-Proben durch die bayerischen Labore an das LGL gemeldet. In der zwölften Kalenderwoche wurde von insgesamt 4.666 gemeldeten Untersuchungen in 3.392 (72 %) die in Großbritannien verbreitete Variante B.1.1.7  (UK-Variante) nachgewiesen, in lediglich 20 Fällen (0,4 %) die Variante B.1.351 bzw. B.1.1.28. Diese Linien stehen für die Varianten aus Südafrika bzw. Brasilien (für eine genaue Unterscheidung der beiden Viruslinien bedarf es einer Genomsequenzierung). In der elften Kalenderwoche betrug der Anteil der UK-Variante 70,4 %, der Anteil der Südafrika/Brasilien-Variante belief sich für diesen Zeitraum auf 0,7 %. Zum Vergleich: In den ersten sechs Kalenderwochen betrug der Anteil der UK-Variante noch rund 22 %, der Anteil der Südafrika-Variante lag bei 2,6 %, in der siebten Kalenderwoche waren es schon 37 % (UK-Variante) und 2,6 % (Südafrika/Brasilien-Variante). Grundlage der Auswertung bildet die Verpflichtung der Laborbetreiber in Bayern zur Meldung der mit variantenspezifischer PCR durchgeführten Untersuchungen, die am 11. Februar 2021 eingeführt wurde. „Die Zahlen zeigen, dass sich die wesentlich ansteckendere Variante aus Großbritannien in den vergangenen Wochen in Bayern kontinuierlich durchsetzt, daher sind die Hygiene- und Abstandsregeln trotz laufender Impfungen nach wie vor unerlässliche Schutzmaßnahmen“, erklärt Dr. Peter Wallner, Vizepräsident des LGL.

Das LGL bildet nun auf seiner Homepage die von den Laboren übermittelten Zahlen aufgeschlüsselt auf die einzelnen Landkreise ab. Zusätzlich werden auf der Seite auch Daten zu den VOC, die von den Gesundheitsämtern auf Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) an das LGL gemeldet wurden, dargestellt. Bei diesen Zahlen handelt es sich um die jeweils von den Gesundheitsämtern gemeldeten positiven SARS-CoV-2-Fälle, bei denen eine variantenspezifische PCR-Untersuchung oder eine Sequenzierung durchgeführt wurde. Diese IfSG-Daten sind nicht deckungsgleich mit den Labormeldezahlen, da z. B. Laboruntersuchungen für Patienten aus Bayern auch in Laboren außerhalb Bayerns durchgeführt und somit von der bayerischen Labormeldepflicht nicht erfasst werden, sowie auch Proben von Personen, die nicht in Bayern wohnhaft sind, die jedoch in bayerischen Laboren untersucht werden können. Beide Datenquellen liefern dennoch einen validen Überblick über die Verbreitung von Virusvarianten in Bayern und stellen damit für das Verständnis und die Bekämpfung der Pandemie wichtige Kennzahlen dar. Die Daten sind abrufbar auf der LGL-Seite mit den SARS-CoV-2-Fallzahlen.
Weiterführende Informationen zu den Virusvarianten finden sich auf der Website des Robert Koch-Instituts.