Pressemitteilung

07.12.2016
Nr. 27/16

Tierschutz

Tierschutz bei der Schlachtung: Zwischenbilanz Sonderkontrollprogramm

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) führt zusammen mit den Vollzugsbehörden vor Ort derzeit ein „Sonderkontrollprogramm Tierschutz im Schlachthof“ durch. Das Sonderkontrollprogramm soll die Eigenkontrollen der Betriebe im Tierschutz überprüfen. Nur wenn der Schlachthofunternehmer seine Verantwortung zur betrieblichen Eigenkontrolle konsequent wahrnimmt, ist zu erwarten, dass keine Tierschutzmängel auftreten.

Das LGL begutachtet aktuell im Rahmen der Sonderkontrollen vor Ort in den bayerischen Schlachthöfen die betrieblichen Arbeitsanweisungen, die Teil der Eigenkontrolle sind, sowie deren praktische Umsetzung durch die Mitarbeiter des Schlachtbetriebes. Außerdem werden auch Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt und den zuständigen Kontrolleuren bei den Kreisverwaltungsbehörden zur Verfügung gestellt. Erste Ergebnisse aus 17 bisher überprüften Betrieben zeigen zum Teil Defizite bei der Pflichtenwahrnehmung durch den Tierschutzbeauftragten des Schlachtbetriebes. Insbesondere fehlte bei einigen Tierschutzbeauftragten die notwendige Fachkenntnis. Bei den Überprüfungen hat sich außerdem gezeigt, dass es in einigen Fällen Defizite bei der Umsetzung der  vorgeschriebenen betrieblichen Arbeitsanweisungen durch die Mitarbeiter des Schlachtbetriebs gibt. Diese Defizite sind in der Regel bedingt durch mangelnde Fachkenntnisse des Personals oder Personalmangel. Die Schlachthöfe sind aufgefordert, hier ihrer Verantwortung nachzukommen. Das LGL wird die Projektergebnisse und die daraus resultierenden Verbesserungsmaßnahmen sowohl den zuständigen Überwachungsbehörden als auch den Schlachthofunternehmern als „best practice“-Leitfaden und als Schulungsmaterialien bereitstellen. Das Kontrollprogramm wird im Jahr 2017 fortgesetzt.

Außerdem hat die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf das LGL zusätzlich mit der Durchführung eines „Sonderkontrollprojektes Tierschutz“ beauftragt. Im Jahr 2017 werden unter Leitung der Spezialeinheit des LGL große Schlachtbetriebe in Bayern kontrolliert. Das neue Projekt soll damit auch die Übergabe von Schlachthöfen an die neue Kontrollbehörde vorbereiten, die im Rahmen der geplanten Reform der Veterinärverwaltung in Bayern Anfang 2018 ihre Arbeit aufnehmen soll.

Bereits 2014 und 2015 hat das LGL die zuständigen Kontrollbehörden der Landratsämter und Stadtverwaltungen bei Tierschutzkontrollen in 20 bayerischen Schlachtbetrieben fachlich unterstützt. Bei den Kontrollen zeigten sich in einigen Betrieben zum Teil erhebliche Mängel im Bereich des Tierschutzes, insbesondere bei der Betäubung der Tiere durch das Schlachthofpersonal. Die Ergebnisse der Kontrollen waren auch Gegenstand einer unter Beteiligung des LGL entstandenen Dissertation, die im Frühjahr 2016 veröffentlicht wurde. Das LGL war inzwischen auch an Nachkontrollen in den betroffenen Schlachtbetrieben beteiligt. Die Ergebnisse zeigen, dass neben einer konsequenten behördlichen Kontrolle ein hohes Augenmerk der Schlachthofleitung auf den Tierschutz erforderlich ist.

Im Rahmen der Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung soll die Kontrolle von sogenannten komplexen Betrieben, darunter auch größere Schlachthöfe, ab 2018 in die Zuständigkeit einer neuen bayernweit zuständigen Kontrollbehörde übergehen. 

Weitere Informationen zum Thema:
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierschutz/schlachten/ue_2016_schlachthoefe.htm

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Pressekontakt:

Aleksander Szumilas

Pressesprecher

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