Pressemitteilung

11.11.2016
Nr. 22/16

Geflügelpest bei Wildvögeln aus dem Landkreis Lindau bestätigt / Verdachtsfall im Landkreis Starnberg

Bei den zwei tot aufgefundenen Reiherenten aus dem Landkreis Lindau wurde nun der hochpathogene Subtyp H5N8 des aviären Influenza- Virus (AIV) nachgewiesen. Dies teilte das Friedrich-Loeffler-Institut, das die Proben vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur weiteren Subtypisierung und Pathogenitätsbestimmung erhielt, am Freitagnachmittag mit. Zuvor wurde der Subtyp H5N8 bereits in Proben von verendeten Wasservögeln am Plöner See in Schleswig Holstein und fast zeitgleich am Bodensee in der Schweiz und in Österreich und Deutschland festgestellt.

Darüber hinaus liegen neue Verdachtsfälle vor: Das LGL hat in den Organen von einem untersuchten Schwan, zwei Möwen und zwei weiteren Reiherenten aus dem Landkreis Lindau sowie in den Organen einer Seeschwalbe aus dem Landkreis Starnberg Aviäres Influenza Genom vom Subtyp H5 nachgewiesen. Diese Proben werden zunächst zur Bestätigung, weiteren Subtypisierung und Pathogenitätsbestimmung an das Nationale Referenzlabor, Friedrich-Loeffler-Institut, weitergeleitet.

Die bayerischen Behörden beobachten die Situation weiterhin sehr genau. Die Bodensee-Anrainer Österreich, Schweiz, Baden-Württemberg und Bayern haben die allgemeine Lage besprochen und ein gemeinsames Vorgehen beschlossen. Das zuständige Landratsamt Lindau hat die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Auch für den Starnberger See ist beabsichtigt, amtliche Anordnungen (Aufstallungspflicht für Geflügel) zu treffen. Darüber hinaus hat Bayern einen Koordinierungskreis eingerichtet und steht in engem Kontakt mit den Bodensee-Anrainern.

Reservoirwirt für aviäre Influenza Viren sind wildlebende Wasservögel, die meist keine Symptome zeigen. Hochpathogene AIV-Subtypen können aber auch in solchen Reservoirwirten zu einer schwerwiegenden Erkrankung der Vögel führen. Weltweit konnten bisher keine humanen Erkrankungsfälle mit dem Subtyp H5N8 beobachtet werden. Unabhängig davon sollten Bürgerinnen und Bürger, wenn sie größere Mengen toter Wildvögel in der Nähe von Seen und Gewässern finden, diese Tiere nicht anfassen und das zuständige Veterinäramt kontaktieren.

Das LGL hat unabhängig davon speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet, mit Maßnahmen, die helfen sollen den Eintrag der Geflügelpest in Bestände zu vermeiden. Hier ist insbesondere die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen zu nennen. Das Merkblatt findet sich unter folgendem Link: http://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_merkblatt_gefluegelhalter.htm.

 

Weiterführende Informationen über die Untersuchungen des LGL

Um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, hat Bayern auch die Überwachung verstärkt, indem das bestehende Wildvogelmonitoring intensiviert wird. In Bayern laufen bereits seit einigen Jahren verschiedene Monitoringprogramme auf AIV Infektionen für Wildvögel und Hausgeflügel. Weitere Informationen dazu unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm

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Pressekontakt:

Aleksander Szumilas

Pressesprecher

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