Innenraummessungen

Hintergrund

Der Mensch hält sich die überwiegende Zeit seines Lebens in Innenräumen auf und ist dort einer Vielzahl auch gesundheitlich eventuell bedenklicher Substanzen ausgesetzt. Eine gesundheitsverträgliche Innenraumluft ist daher von besonderer gesundheitspolitischer Bedeutung.

Insgesamt werden unter dem Begriff „Innenraum“ sehr unterschiedliche Räume verstanden: Wohnungen mit Wohn-, Schlaf-, Bastel-, Sport- und Kellerräumen, Küchen und Badezimmern; Arbeitsräume bzw. Arbeitsplätze in Gebäuden, die nicht im Hinblick auf Luftschadstoffe arbeitsschutzrechtlichen Kontrollen unterliegen; öffentliche Gebäude (Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Sporthallen, Bibliotheken, Gaststätten, Theater, Kinos und andere Veranstaltungsräume) sowie die Fahrgasträume von Kraftfahrzeugen und allen öffentlichen Verkehrsmitteln.

Neben gasförmigen anorganischen Stoffen, die bei Verbrennungsprozessen und dem menschlichen Stoffwechsel freigesetzt werden, anorganischen Partikeln, Fasern (z. B. Asbest) und radioaktiven Stoffen (Radon) sind in erster Linie organische Stoffe für die chemische Innenraumbelastung verantwortlich. Sie können nach ihrem Siedepunktsverhalten folgendermaßen unterteilt werden:

Tabelle 1: Terminologie organischer Verbindungen
Abkürzung Verbindung Siedepunktsbereich (°Celsius)
VVOC Leichtflüchtige organische Verbindung (Very volatile organic compounds) 0 bis 50-100
VOC Flüchtige organische Verbindungen (Volatile organic compounds) 50-100 bis 240-260
SVOC Schwerflüchtige organische Verbindungen (Semivolatile organic compounds) 260 bis 380-400
POM Partikuläre organische Verbindungen - oder partikelgebundene organische Verbindungen (Particulate organic matter) > 380

Die Eigenschaften der vorgenannten Substanzklassen wie auch einzelner Substanzgruppen bedingen sehr unterschiedliche Probenahme- und Analysenverfahren, die in jedem Fall zu beachten sind.

Zielsetzungen von Innenraumluftmessungen

Es gibt grundsätzlich verschiedene Aufgabenstellungen:

  • Überprüfung der Einhaltung eines Grenz- oder Richtwertes. Beispiele hierfür sind die Untersuchung auf Tetrachlorethen im Umfeld von chemischen Reinigungen oder die Überprüfung des Erfolgs einer Innenraumsanierung
  • Ursachenermittlung gesundheitlicher Beschwerden von Raumnutzern
  • Charakterisierung der allgemeinen Belastungssituation in Innenräumen z. B. im Rahmen von umfangreicheren Feldstudien

Bewertung von Innenraumluftverunreinigungen

Die Stoffbewertung in Innenräumen folgt den Grundsätzen, die auch für die gesundheitliche Bewertung bei anderen Aufnahmepfaden wie Außenluft oder Lebensmitteln gelten. Zur Beurteilung können derzeit insbesondere folgende Grundlagen herangezogen werden:

  • Grenzwerte auf Grund rechtlicher Regelungen:
    Es besteht eine gesetzlich festgelegte Verpflichtung, die Grenzwerte einzuhalten. Die Messungen müssen unter genau definierten Probenahme- und Untersuchungsbedingungen erfolgen.
  • Toxikologisch begründete Richtwerte:
    Richtwerte sind rechtlich nicht bindend, sie haben vielfach jedoch gesetzesähnliche Kraft erlangt und sollten bei Überschreitungen entsprechend wirksame Maßnahmen zur Folge haben (z. B. Werte des Ausschusses für Innenraumrichtwerte )
  • Referenzwerte:
    Diese bilden die Hintergrundbelastung ab. Sie geben in der Regel keinen Aufschluss über eine Gesundheitsgefährdung. Liegen Belastungen im Bereich der Hintergrundwerte, geht von ihnen aber auch kein im Vergleich zur Allgemeinheit erhöhtes Risiko aus.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema

Weitere Informationen