Pressemitteilung

04.04.2006
Nr. 13/06

LGL stellt Mängel bei der Kennzeichnung von Sellerie als Zutat fest

Können sich Allergiker auf das Zutatenverzeichnis verlassen?

Immer mehr Menschen klagen über Lebensmittelallergien. Zu den häufigsten Auslösern zählt bei Erwachsenen der Sellerie, der vielfach als Zutat in Trockensuppen, Soßenpulvern oder Gewürzmischungen verwendet wird.
Korrekte Kennzeichnung ist für Allergiker besonders wichtig, wird aber nicht immer eingehalten. Dies stellte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) fest, das in einem Schwerpunktprogramm 35 Handelsprodukte untersuchte.

Unter den 35 untersuchten Produkten waren - für Allergiker relevant - 19 Proben, die laut Zutatenverzeichnis keinen Sellerie enthielten. Mit Hilfe molekularbiologischer Verfahren konnte das LGL in sieben dieser Produkte (36,6 %) Sellerie nachweisen. Bei weiteren vier Produkten (21 %) ergaben sich Hinweise auf Spuren von Sellerie.

Wegen der steigenden Zahl von Lebensmittelallergien trat am 25. November 2005 die geänderte Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) in Kraft. Für zahlreiche Zutaten in Lebensmitteln, die als Auslöser von Allergien oder Unverträglichkeiten bekannt sind, gelten nun erweiterte Kennzeichnungsvorschriften. Allergiker sollen so besser vor Gesundheitsgefahren durch so genannte versteckte Allergene geschützt werden, die zwar im Lebensmittel verwendet, aber nicht deklariert werden.

Im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes kontrolliert die Lebensmittelüberwachung die Einhaltung dieser Kennzeichnungsvorschriften. Hierfür sind spezielle Nachweisverfahren erforderlich, die auch im Spurenbereich noch zuverlässige Ergebnisse liefern. Denn allergene Zutaten können oft schon in sehr niedrigen Dosen die Gesundheit beeinträchtigen. Das LGL setzt dabei auf den molekular-biologischen Nachweis charakteristischer DNA-Sequenzen mit Hilfe der Polymerasekettenreaktion (PCR) und entwickelte ein Real-time PCR-System für die spezifische und sensitive Detektion von Sellerie-DNA.