Pressemitteilung

07.04.2009
Nr. 15/09

LGL: Bunter Ostereiergenuss ist cool - richtige Kühlung verhindert Verderb

Gesetzesänderung erlaubt 2009 außerdem bunte Bio-Ostereier

Gerade an Ostern dürfen sie in keinem Nest fehlen, die bunt gefärbten Hühnereier. Damit der Ostereiergenuss ohne gesundheitliche Nebenwirkungen bleibt, empfiehlt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gekochte Eier immer im Kühlschrank zu lagern. Verbraucher sollten Eier mit erkennbaren Schalenrissen nach dem Schälen außerdem genau betrachten, ob durch die Kalkschale eventuell Mikroorganismen in das Ei gelangt sind und zum Verderb geführt haben. Dies äußert sich bei gekochten Eiern durch grüne oder schwarze Stockflecken bzw. durch geruchliche Abweichungen. Im Handel werden gekochte und gefärbte Eier in der Regel ungekühlt angeboten. Das LGL hat 2008 68 Eierkartons bei Raumtemperatur bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums gelagert und anschließend sensorisch geprüft. Bei einem Viertel der Proben waren bei Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums einzelne oder mehrere Eier verdorben. Dass eine Kühllagerung für die Haltbarkeit der Eier vorteilhaft ist, zeigt auch der auf vielen Verpackungen aufgedruckte Hinweis Eier nach dem Kauf bei Kühlschranktemperatur aufbewahren. Hinweise zu den Lagerungsbedingungen und
-temperaturen müssen immer zusammen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein, wenn diese sich auf die Haltbarkeit des Produktes auswirken.

Die Ostereier müssen nicht nur hygienisch einwandfrei sein, auch die bunte Schale muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen: Da durch die Ei-Poren oder durch feine Risse in der Schale Farbstoffe auf das Eiweiß gelangen können, dürfen nur zugelassene natürliche oder synthetische Lebensmittel-Farbstoffe das Ei verschönern. Seit 2009 ist auch das Färben von Eiern aus Bio-Erzeugung möglich: Grundsätzlich sind hierfür zwar keine Farbstoffe zugelassen, jedoch ermächtigte die EU die zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten im Dezember 2008, für den kurzen Zeitraum der Osterzeit Ausnahmen für natürliche Farbstoffe auszusprechen: In Bayern sind dadurch derzeit zwölf natürliche Farbstoffe für Bio-Eier erlaubt. Zum Färben außerdem geeignet sind färbende Lebensmittel wie beispielsweise Blaubeersaft, Preiselbeersaft oder Safran, die nicht zu den zulassungspflichtigen Farbstoffen zählen und daher ohne Einschränkung bei Bio-Eiern wie auch bei konventionellen Eiern verwendet werden dürfen.