Pressemitteilung

09.01.2017
Nr. 1/17

Vogelgrippe

Verdacht auf Geflügelpest in einem Hobbygeflügelbestand im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim

In einem kleinen Hobbygeflügelbestand mit knapp 20 Tieren im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim besteht der Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat Aviäre Influenzaviren des Subtyps H5 labordiagnostisch nachgewiesen. Diesen Befund hat das Nationale Referenzlabor für Aviäre Influenza/Geflügelpest am Friedrich Loeffler-Institut (FLI) bereits bestätigt. Weitere Untersuchungen zur näheren Differenzierung, ob es sich um die hochpathogene Form (Geflügelpest) handelt, laufen derzeit am FLI. Das zuständige Veterinäramt in Neustadt/Aisch-Bad Windsheim hat umgehend die erforderlichen Maßnahmen laut Geflügelpestverordnung ergriffen. Der Bestand wurde gesperrt, eine Überwachungszone wird derzeit eingerichtet. Die Tiere im Bestand werden im Verlauf des morgigen Tages gekeult. Das Landratsamt klärt, auf welchem Weg der Erreger in den Geflügelbestand gelangt ist und welche Kontaktbetriebe es gibt.

Bereits am 18. November 2016 hat das Bayerische Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel in Bayern angeordnet, veranlasst wurde zudem ein bayernweites Verbot für Ausstellungen und Märkte mit Geflügel. Für die Anordnung der Maßnahmen sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Mit diesen Maßnahmen und flankierend den vom Bund veranlassten Maßnahmen zur Biosicherheit in einzelnen Betrieben soll das Überspringen des Geflügelpesterregers von Wild- auf Nutztiere verhindert werden. Die allgemeine Stallpflicht in Bayern bleibt aufrecht erhalten. Die Behörden des Freistaats stehen in intensivem Kontakt mit dem Bund und beobachten die Situation genau.

Das LGL hat speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet, das Maßnahmen auflistet, mit denen der Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden soll. Hier ist insbesondere die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen zu nennen. Das Merkblatt findet sich unter folgendem Link: http://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_merkblatt_gefluegelhalter.htm

Um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, hat Bayern auch die Überwachung verstärkt, indem das bestehende Wildvogelmonitoring intensiviert wird. In Bayern laufen bereits seit einigen Jahren verschiedene Monitoringprogramme auf AIV Infektionen für Wildvögel und Hausgeflügel. Weitere Informationen dazu unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm

Aktuelle Zahlen zur Geflügelpest in Bayern unter folgendem Link: http://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_gefluegelpest_2016.htm

Presseauskünfte zur Situation vor Ort erteilt das zuständige Landratsamt, der Pressesprecher Rainer Kahler ist erreichbar unter rainer.kahler@kreis-nea.de