Pressemitteilung

23.03.2009
Nr. 12/09

Schleißheimer Forum: Neue Strategien im Umgang mit Borderline-Produkten

Die Abgrenzung von Lebensmitteln zu Arzneimitteln gehört zu den kompliziertesten Gebieten des Lebensmittelrechts. Seit 2005 werden die sogenannten Borderline-Produkte aufgrund europarechtlicher Regelungen nur dann als Arzneimittel eingestuft, wenn wissenschaftlich belegt ist, dass sie die Funktionen des Organismus erheblich beeinflussen. Während Arzneimittel zulassungspflichtig sind, müssen beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden. Viele Firmen wollen das enorme Potenzial des Marktes gesundheitsbezogener Produkte ausschöpfen, eine arzneimittelrechtliche Zulassung jedoch vermeiden. Dies zieht eine ständig wachsende Anzahl neuartiger Borderline-Produkte nach sich.

Der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg stellt in seinem Vortrag die neuesten Strategien vor, wie die amtliche Lebensmittelüberwachung dieser großen Herausforderung begegnen kann.

Der öffentliche Vortrag findet statt am

Mittwoch, 25. März 2009 um 15.00 Uhr
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Dienststelle Oberschleißheim
Veterinärstraße 2, 85764 Oberschleißheim

Hinweis für Redaktionen:
Das „Schleißheimer Forum“ ist eine öffentliche Veranstaltung mit Vortrag und Diskussion. Bereits um 14.30 Uhr steht der Referent Ihnen für Fragen zum Vortrag zur Verfügung. Bitte melden Sie sich hierfür vorab in der Pressestelle des LGL in Erlangen an.