Pressemitteilung

06.08.2023
Nr. 29/2023

Tiergesundheit

Tag der Katzen: LGL klärt über tierschutzwidriges Zubehör auf

Während der Coronakrise haben sich viele Menschen den Wunsch nach Haustieren erfüllt, allen voran Katzen. Neben Katzentoiletten und Kratzbäumen bieten Fachgeschäfte viel Zubehör für die Haustiere an - nicht immer aber ist dies für die artgerechte Haltung von Katzen geeignet.

Auf dem Heimtiermarkt für Bedarfsartikel und Zubehör finden sich Produkte, die dem Wesen und der Art von Katzen nicht gerecht werden, für unerfahrene Katzenhalter ist dies jedoch nicht unbedingt erkennbar. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) rät, sich vor dem Kauf von Zubehör gründlich zu informieren. So ist beispielsweise von Produkten zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Tiere dringend abzuraten, doch auch bei der Katzentoilette sollte man genauer hinsehen.

Bei Katzenkäfigen oder Katzenrucksäcken wird häufig suggeriert, dass eine Katze dort täglich mehrere Stunden unbeschadet in der Wohnung gehalten oder im Fall des Katzenrucksacks beispielsweise auf Wanderungen mitgenommen werden kann. Doch schränkt dies die Tiere erheblich in ihren natürlichen Verhaltensweisen (Bewegungsdrang, Flucht- oder Ausscheideverhalten) ein, sodass es auch zu Verletzungen sowie länger anhaltendem Stress bei den Tieren kommen kann. 

Mitunter werden Halsbänder, Leinen und Geschirre angeboten, mit denen das Fangen von Vögeln bzw. ein Entweichen der Katzen verhindert werden soll. Doch Vorsicht: Durch diese vermeintlichen Hilfsmittel können Verletzungen bis hin zu tödlichen Strangulationen auftreten. Halsbänder sollten Katzen daher überhaupt nicht angelegt werden. Um mit einer daran gewöhnten Katze beispielsweise spazieren zu gehen, eignet sich ein Geschirr mit daran befestigter Leine. Ohne Beaufsichtigung sollten Katzen aber auch kein Geschirr tragen, weil ebenso wie beim Halsband ein Verletzungsrisiko besteht. Dies gilt umso mehr für das unbeaufsichtigte Anbinden einer Katze zum Beispiel im Garten.  

Auch aus Kunststoff bestehende Krallenkappen oder auch „Soft Claws“ sind nicht für eine artgerechte Haltung von Katzen geeignet. Die Kappen sollen direkt auf Krallen aufgeklebt werden und in erster Linie vor Kratzschäden am Mobiliar schützen. Die Katzen sind dadurch jedoch in ihrem normalen Putz-, Kletter- und Markierverhalten eingeschränkt. Hinzu kommt die Gefahr, diese zu verschlucken. Wichtig ist in jedem Fall, einer Wohnungskatze Kratzgelegenheiten in der Wohnung anzubieten.

Weitere Produkte, die sich für Katzen nicht eignen:

  • Katzenkleidung bzw. Verkleidung das Anziehen der Katzen kann zu Stress und Angst führen. Zudem wird die Wärmeregulation der Tiere stark beeinträchtigt.
  • Für ein komfortableres Handling, beispielsweise beim Baden von Katzen, werden Katzenschuhe aus Silikon, Ganzkörperpolyesteranzüge oder „Astronauten-“ bzw. Sicherheitshelme für Katzen angeboten. Damit soll das Baden von Katzen erleichtert werden. Bis auf wenige Ausnahmen (tiermedizinische Gründe) ist das Baden einer Katze jedoch unnötig und nicht artgemäß.
  • Vorsicht bei der Wahl der Katzentoilette, hier sollte man genauer hinsehen. Denn manchmal werden Toiletten angeboten, die in Möbel integriert sind oder einen Deckel besitzen. Diese sind aufgrund der fehlenden Belüftung, Geruchs- und Staubbelastung aber nicht geeignet, sie können sogar das natürliche Ausscheideverhalten der Stubentiger einschränken und zu Angstverhalten oder Unsauberkeit führen. Auch Katzenstreu ist nicht gleich Katzenstreu, denn Katzen verfügen über einen feinen Geruchssinn und bevorzugen in der Regel unparfümiertes Einstreu. Sowohl der Eigengeruch des parfümierten Katzenstreus als auch ein unzureichender hygienischer Zustand der Katzentoilette kann Katzen in ihrem Wohlbefinden einschränken.


Fazit des LGL: Der Einsatz von solch tierschutzwidrigem Zubehör kann mit dauerhaften Schmerzen und Leiden der Katzen einhergehen. Von einem Kauf ist aus Tierschutzgründen somit dringend abzuraten. Wer Katzen hält, sollte sich entsprechend informieren, um tierschutzwidriges Zubehör zu erkennen und zu vermeiden. Informationen bietet zum Beispiel die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT), siehe Merkblatt 189 zu Mindestanforderungen an die Haltung von Katzen, abrufbar unter https://www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/
Weiterführende Informationen zur Katzenhaltung finden sich unter: Tierhaltung Heimtiere: Katzen (bayern.de)

 


Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen z. B. aus der Lebensmittelchemie, Human- und Veterinärmedizin, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, Physik, Psychologie, Ökotrophologie, Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.
Auf dem Gebiet der Tiergesundheit umfassen die Aufgaben des LGL die Diagnostik von Tierkrankheiten, deren Prävention und Bekämpfung, den Tierschutz sowie die Überwachung des Verkehrs mit Futter- und Tierarzneimitteln.