Pressemitteilung

22.02.2019
Nr. 04/2019

Blauzungenkrankheit: Weiterer Fall in Baden-Württemberg - Restriktionszone erweitert

Im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg wurde ein weiterer Ausbruch der Blauzungenkrankheit in einem Rinderbestand bestätigt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird rund um den Ausbruchsbetrieb eine Restriktionszone von 150 Kilometern eingerichtet. Waren zuvor durch den Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Landkreis Calw (BaWü) Landkreise und Städte in drei Regierungsbezirken in Bayern umfasst, sind nun mit Ausnahme von Niederbayern Gebiete in allen bayerischen Regierungsbezirken von Restriktionsmaßnahmen umfasst.

Die genaue Abgrenzung der Restriktionszonen erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörden mittels Allgemeinverfügungen. Beim Handel mit Tieren aus der Restriktionszone gelten bestimmte unionsrechtliche Bestimmungen: Das Verbringen von Wiederkäuern in Mitgliedstaaten und Gebiete, die offiziell als frei von Blauzungenkrankheit anerkannt sind, ist zum Beispiel bei bestehendem Impfschutz gegen die Blauzungenkrankheit möglich.

Ein vorbeugender Schutz der Tiere ist über eine freiwillige Impfung möglich. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sowie eine aktuelle Auflistung der Restriktionszonen in Bayern sind im Internet verfügbar unter: https://www.lgl.bayern.de/blauzungenkrankheit