Pressemitteilung

09.03.2007
Nr. 12/07

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und Ludwig-Maximilians-Universität vereinbaren wissenschaftliche Kooperation

Für eine Stärkung der Vorsorgemedizin in Theorie und Praxis:

Die medizinische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) haben jetzt eine wissenschaftliche Kooperation vereinbart. Ziel dieser Vereinbarung ist eine Verbesserung in der Gesundheitsforschung und –förderung durch Bündelung der Ressourcen beider Partner. Besonders in den Bereichen Epidemiologie, bevölkerungsbezogene Gesundheitsinformation, Hygiene, Infektiologie, Arbeits- und Umweltmedizin sowie Ernährung soll hierdurch eine Brücke in Forschung und Lehre geschlagen werden.

„Diese Kooperation wird für beide Seiten eine große Bereicherung sein“, betonen Dietrich Reinhardt, Dekan der medizinischen Fakultät und Volker Hingst, Präsident des LGL. „Dies beinhaltet unter anderem die Erschließung des umfangreichen Datenmaterials des LGL insbesondere im Bereich der Arbeits- und Sozialmedizin, die gemeinsame Nutzung von Geräten, Methoden, Bibliotheken und gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen.“

Auch für die Studierenden wird die Kooperation neue Möglichkeiten eröffnen. Das LGL, die zentrale Fachbehörde des Freistaats für Lebensmittelsicherheit, Humanmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Futtermittel sowie Gesundheit und Ernährung, soll bei der Ausbildung der Studierenden im Bereich Öffentliche Gesundheit stärker beteiligt werden. So wird es ab 2008 einen Master of Public Health geben, der im Rahmen einer Spezialisierung auf „Health Administration and Management“ in Kooperation mit dem LGL angeboten werden soll.

Wissenschaftler des LGL werden zukünftig aber auch Abschlussarbeiten und Doktorate betreuen. In besonderen Fällen wird das LGL Doktorandenverträge vergeben. Außerdem können die Wissenschaftler des LGL an der LMU zu Honorarprofessoren, außerplanmäßigen Professoren, Gastdozenten und Lehrbeauftragten bestellt werden. Der Vertrag sieht auch die Möglichkeit von gemeinsamen Brückenprofessuren vor.